rechtliches: EMails an Dritte weiterleiten?

Hi,
mal ne rechtliche Frage: Darf man E-Mails einfach ohne Zustimmung des Absenders an Dritte weiterleiten?
Mit Tonaufnahmen ohne ausdrückliche Zutimmung verhält es sich doch auch so, dass man das nicht darf ohne rechtliche Konsequenzen.
Wie sieht das mit E-Mails aus?

mfg
serow
 
ich weiß es nicht genau, aber ich finde, es gehört sich einfach nicht, private konversationen weiterzuverteilen...

edit:

hab ncoh was gefunden:

Recht einfach..
Rechtlich rangiert eine Mail auf der selben Basis wie eine Postkarte und fällt damit nicht unter das Briefgeheimnis.
Anders ist es nur wenn die Mail codiert ist.
Ansonsten wird es behördlich so geregelt das Emails gelesen werden können, auch wenn sie einen anderen Empfängernamen enthalten.
 
Serow spricht da ein sehr interessantes Thema an, ich würde die Frage gerne spezifizieren:
Diese E-Mail einschließlich aller Anlagen ist vertraulich. Sie ist nur dem Empfänger zugedacht, an den sie adressiert ist. Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigten Sie bitte den Absender und löschen Sie sie einschließlich der Anlagen vollständig von Ihrem Computer-System. Diese E-Mail oder deren Anlagen dürfen weder kopiert noch an Dritte weitergeleitet werden.
Rechtlich bindend kann diese Aussage wohl kaum sein, denn ich dürfte eine solche Mail doch jederzeit Vertrauenspersonen wie zum Beispiel einem Anwalt zeigen, oder nicht?
Zur ursprünglichen Frage: sollte die Mail nicht vertraulich sein, dann sehe ich keinen Grund warum man sie nicht veröffentlichen dürfen soll.
Imrahil
 
Also ich wüsste nicht wieso man eine offizielle Mail nicht weiterleiten darf. Ich darf doch auch ein Schreiben (also ein echtes ... mit Papier und so *g) kopieren und weiterleiten, oder nicht?
Ich bin zwar kein Jurist, aber aus meiner Sicht würde nichts dagegen sprechen, wenn die Mail als "Fremde Mail" kenntlich gemacht wird.



püppi
 
Meines Wissens nach hat dieser Zusatz in einer Email keine Bedeutung, wenn sie nicht mit einem vertrauenswuerdigen Key signiert oder die Mail verschluesselt wurde. Auf eine Postkarte kann man schliesslich auch raufschreiben "Vertraulich" bringt halt nur nichts.
 
Original von Imrahil
Rechtlich bindend kann diese Aussage wohl kaum sein, denn ich dürfte eine solche Mail doch jederzeit Vertrauenspersonen wie zum Beispiel einem Anwalt zeigen, oder nicht?

Ich denke schon.
Es wäre ja sonst ziemlich schwachsinnig, so nach dem Motto: "Überweisen sie mir 5 Mio. ? oder ich bringe sie um. Ach ja, und sie dürfen diese Mail niemandem zeigen, sonst verklag ich sie" :D
 
Hallo,
Wikipedia ist doch toll:

Grundsätzlich ist der Autor einer E-Mail vom Gesetz bezüglich der Veröffentlichung geschützt.
[...]
In strafrechtlicher Hinsicht endet das Briefgeheimnis beim Empfänger des Briefes, das heißt der Empfänger selbst macht sich bei einer Veröffentlichung oder Weitergabe in der Regel nicht mehr wegen Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar, sehr wohl können aber andere Vorschriften greifen.
[...]

In zivilrechtlicher Hinsicht kann die Veröffentlichung eines Briefes das Urheberrecht des Autoren verletzen, dies ist allerdings nicht der Fall bei ?allgemeinem Inhalt?. Weiterhin kann die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors verletzten
Veröffentlichung von E-Mails im Netz
 
Juristisch ist ein Hinweis in der Art "Dies ist eine vertrauliche Email .." etc etc
absolut nichtsbedeutend. Hier regiert der Kontext. Wenn der Chef dem Personalchef firmeninterna mailt und dieser die dann an die Putzfrau weiterleitet ist das dann schon bedenklich.

Wenn ich zb nicht will das meine Daten aus einer gesendeten Mail weiter verarbeitet werden (auch das weiterleiten meiner Daten an dritte die damit werbung betreiben ..zb) dann kann ich mich zb in einem Disclaimer auf die entsprechenden Paragraphen berufen- die dann auch, juristisch, ins Gewicht fallen koennten.
 
Original von Serow
@pillepalle:
deshalb heisst es ja auch "briefgeheimnis" und nicht postkartengeheimnis
Und "mail" übersetzt man mit "Postkarte"???
/nick pillepalle
Nein, aber eine Mail ist genau wie eine Postkarte für jeden lesbar der sie in die Hände bekommt (im Gegensatz zu einem Brief der ja nen Umschlag hat, nicht wahr? ;) ) und du würdest dich wundern wieviele Menschen so an deine Mail kommen. ;)


/nick PuppE


püppi :D
 
Original von PuppE
Nein, aber eine Mail ist genau wie eine Postkarte für jeden lesbar der sie in die Hände bekommt (im Gegensatz zu einem Brief der ja nen Umschlag hat, nicht wahr? ;) )

und was ist mit attachments?
die sind ja base64-codiert. Könnte man das als 'Umschlag' ansehen? :P
 
Original von Heinzelotto
und was ist mit attachments?
die sind ja base64-codiert. Könnte man das als 'Umschlag' ansehen? :P

Nein, ist es nicht, da jeder beliebige Mailclient das automatisch dekodiert. Was anderes wäre es, wenn man eine passwortgeschützte Datei in den Anhang packt und das Passwort nicht in der gleichen Mail steht.
 
Original von Heinzelotto
Der Anhang muss ja dennoch ausgepackt werden. Es ist ja egal, ob ein Mailclient das macht oder im Falle eines echten Briefes eine Brieföffnermaschine.

Nein, ist es nicht. Einen Brief muss ich erst in die Maschine legen. Eine Email geht fast gezwungermaßen irgendwann durch den empfangenden Client.

However, das ganze geht jetzt weit vom Thema ab, denn theoretisch geht es hier um "geöffnete Briefe".
 
Ist doch egal wie stark sie verschlüsselt oder verpackt ist.
Das Briefgeheimnis endet beim rechtmässigen Empfänger und der Briefträger
darf deiner Nachbarin auch nicht erzählen was in der Postkarte deiner Freundin
steht und du darfst sie nicht an die Pinwand bei ihrer Firma hängen, wenn der
Inhalt ihr peinlich sein könnte.
Bei der Postkarte und Mail ist es nur schwer die undichte Stelle festzustellen,
wenn du die benennen kannst greift das Zivilrecht evt. nicht ganz so hart.

Bei Veröffentlichung ist dann nur noch wichtig, ob andere Rechte verletzt wurden,
wie auch bei vertraulichen Gesprächen, die du auch nicht in der Presse veröffentlichen
solltest.

Wenn du nicht der rechtmässige Empfänger bist, ist erstmal zu klären, wie du dran
gekommen bist, im weiteren Verlauf gilt wieder obiges.


Gruss
 
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