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Recht einfach..
Rechtlich rangiert eine Mail auf der selben Basis wie eine Postkarte und fällt damit nicht unter das Briefgeheimnis.
Anders ist es nur wenn die Mail codiert ist.
Ansonsten wird es behördlich so geregelt das Emails gelesen werden können, auch wenn sie einen anderen Empfängernamen enthalten.
Rechtlich bindend kann diese Aussage wohl kaum sein, denn ich dürfte eine solche Mail doch jederzeit Vertrauenspersonen wie zum Beispiel einem Anwalt zeigen, oder nicht?Diese E-Mail einschließlich aller Anlagen ist vertraulich. Sie ist nur dem Empfänger zugedacht, an den sie adressiert ist. Sollten Sie diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, benachrichtigten Sie bitte den Absender und löschen Sie sie einschließlich der Anlagen vollständig von Ihrem Computer-System. Diese E-Mail oder deren Anlagen dürfen weder kopiert noch an Dritte weitergeleitet werden.
Original von Imrahil
Rechtlich bindend kann diese Aussage wohl kaum sein, denn ich dürfte eine solche Mail doch jederzeit Vertrauenspersonen wie zum Beispiel einem Anwalt zeigen, oder nicht?
Auf eine Postkarte kann man schliesslich auch raufschreiben "Vertraulich" bringt halt nur nichts.
Veröffentlichung von E-Mails im NetzGrundsätzlich ist der Autor einer E-Mail vom Gesetz bezüglich der Veröffentlichung geschützt.
[...]
In strafrechtlicher Hinsicht endet das Briefgeheimnis beim Empfänger des Briefes, das heißt der Empfänger selbst macht sich bei einer Veröffentlichung oder Weitergabe in der Regel nicht mehr wegen Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar, sehr wohl können aber andere Vorschriften greifen.
[...]
In zivilrechtlicher Hinsicht kann die Veröffentlichung eines Briefes das Urheberrecht des Autoren verletzen, dies ist allerdings nicht der Fall bei ?allgemeinem Inhalt?. Weiterhin kann die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors verletzten
Und "mail" übersetzt man mit "Postkarte"???deshalb heisst es ja auch "briefgeheimnis" und nicht postkartengeheimnis
/nick pillepalleOriginal von Serow
@pillepalle:
Und "mail" übersetzt man mit "Postkarte"???deshalb heisst es ja auch "briefgeheimnis" und nicht postkartengeheimnis
Original von PuppE
Nein, aber eine Mail ist genau wie eine Postkarte für jeden lesbar der sie in die Hände bekommt (im Gegensatz zu einem Brief der ja nen Umschlag hat, nicht wahr?)
Original von Heinzelotto
und was ist mit attachments?
die sind ja base64-codiert. Könnte man das als 'Umschlag' ansehen?![]()
Original von bitmuncherda jeder beliebige Mailclient das automatisch dekodiert.
Original von Heinzelotto
Der Anhang muss ja dennoch ausgepackt werden. Es ist ja egal, ob ein Mailclient das macht oder im Falle eines echten Briefes eine Brieföffnermaschine.