rechtsfrage (lebenserwartung.de)

hi

jetzt haben sie schonwieder gemahnt und sogar ne rechnung per Post geschickt...
ich empfehle allen die rechnung nicht zu bezahlen, das werde auch ich tun.


hier noch der § 263 Betrug



(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.


(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
 
Hallo leider habe ich das hier zu zpät gesehen(Auszug aus den AGB´s)


4. WIDERRUFSRECHT

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WIDERRUFSRECHT

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, und zwar per Brief, e-mail oder Fax:

Als du den Thread eröffnet hast hättest du ohne Probleme noch aussteigen können.
Ich gebe meine richtigen Daten auch nie an.(immer ein paar wegwerf Email Adressen aufmachen)
Versuch mal ein bisschen Stress zu machen und sag dein kleiner Bruder,Cousin oder so hat sich auf deinem Namen dort angemeldet.Die Person muss aber exestieren und noch ein Kind sein(wahrscheinlich möchten die dann eine Kopie des Kinderausweises)

Ich bin auch schon auf so etwas Reingefallen hatte aber zum Glück nicht meine richtigen Daten angegeben,mir ist dann zwar angedroht worden mich durch meine Ip festzunagel aber es hat sich nie wieder jemand gemeldet(ich hab einfach den Emailaccount gelöscht) :D

Ich wünsch dir viel Glück,aber lass dich nicht Verrückt machen ;)

Edit:Ich hatte mal ein Laden und beim Jugendamt habe ich erfahren(da meine Kunden meist Kinder und Jugendliche waren)auch diese bedingt Geschäftsfähig sind ca den Taschengeldwert eines Monats zur freien Verfügung haben.(was natürlich dann Auslegungssache ist.Aber Verträge die erst ab 18 abgeschlossen werden dürfen sind natürlich ausgeschlossen. :)
 
Was hat der §263 damit zutun?
Da die Seite immer noch nahezu unverändert Online ist kannst du dir sicher
sein, dass sie rechtlich keine grossen Schnitzer gemacht haben.
Die Kleinen wurden bereits genannt oder verlinkt.

http://www.deinding.vzniedersachsen.de/
im Forum der Rubrik Internet&Co gibt es für Minderjährige ein Musterschreiben.

Als nächstes kommt etwas vom Inkassobüro, wenn du dich nicht wehrst.

Gruss
 
Also ich hatte mal das selbe Problem mit iq-fight.de (gegen die nebenbei eine Großklage des Landgerichtes läuft).

Meine Lösung:

Ich bin zur Verbraucherzentrale gegeangen und habe denen geschildert das ich schon mehrere Mahnungen bekommen habe und die mir mit einer Anwaltskanzlei drohen würden.
Die meinten, dass ich, da ich noch nicht volljährig bin den Vertrag aus diesen Gründen anfechten könnte; was ich dann auch via Einschreiben getan habe.
Dannach war Ruhe.

Was das Einschreiben auf jeden Fall beinhalten muss:

- Die erklärung des Rücktrittes vom abgeschlossenen Vertrag.
- Die Vorderung der löschung aller Daten oder die Untersagung der Verwendung dieser.

CU Lük
 
:::Lük:::
Ich bin zur Verbraucherzentrale gegeangen...
Das solltest du auch machen und nicht nur wie du geschrieben hast auf der Internetseite nachschauen.

Ich frag mich nur warum du dich da angemeldet hast? Wie Elderan schon schrieb würd auch ich nicht meine richtigen Daten angeben, schon garnicht bei so einer unseriösen Internetseite wo die telefonnummer im Impressum schon teuer sind.

@weau:
ihr wisst schon , dass AGB´s die nur mit einer Checkbox akzeptiert werden nicht rechtlich sind oder?
Das stimmt nicht. Sobald du einen vertragsabschluss tätigst willigst du ein auch die Geschäftsbedingungen dieser Firma zu akzeptieren. Wobei man auf anfrage sofort auskunft bekommen muss über diese. Und wenn du nur ein Kästchen anklickst ist es deine Schuld wenn du diese dann nicht durchliest obwohl ein deutlich sichtbarer link da ist. Wobei es zwar moralisch verwerflich ist wenn deis so versteckt ist aber der Betreiber hat auf seine Agb aufmerksam gemacht.

Ich hab hier irgendwo noch was vom Taschengeldparagraphen. Also damit du davor keine Angst hast. Der Taschengeldparagraph kann nicht vorschreibn was normal ist an der höhe des Taschengeldes. Wenn du 60 Eus im Monat kriegen würdest ist das aber auch egal da du noch nicht voll geschäftsfähig bist und wenn deine eötern sagen das du das ohne ihre zustimmung gemacht hast kann somit jederzeit wieder der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. Das ist das recht deiner erziehungsberechtigten und daran kann auch ein von dir unterzeichneter vertrag nichts ändern. :)
 
Das solltest du auch machen und nicht nur wie du geschrieben hast auf der Internetseite nachschauen.

Ich SOLLTE nicht, ich HABE ;)
könntest du mal bitte zitieren wo ich das geschrieben haben soll? :D

Ich frag mich nur warum du dich da angemeldet hast? Wie Elderan schon schrieb würd auch ich nicht meine richtigen Daten angeben, schon garnicht bei so einer unseriösen Internetseite wo die telefonnummer im Impressum schon teuer sind.

dazu kann ich nur sagen das du natürlich recht hast, aber:
allein da ich ich ein älteres datum angegeben habe (sont kann man sich erst gar nicht registrieren) haben die mir von der verbraucherzentrale gesagt, dass iq-fight das recht hätte mir desswegen eine anklage wegen betrugs zu machen (schlimmsten falls hat das sozialstunden ect. zu folge).

CU Lük
 
@:::Lük:::

Das war doch net für dich mit dem hingehen. Habe damit "redips" gemeint weil er nur auf der Internetseite nachgeschaut hat aber net selbst hingegangen ist.
Hoffe das missverständnis ist geklärt. :D

...dass iq-fight das recht hätte mir desswegen eine anklage wegen betrugs zu machen.
Da bist du aber nicht allein Schuld. Iq-fight hätte auch selbst überprüfen müssen ob die eingegebenen Daten korrekt sind. Sonst könnte ja jeder der nur deine Mail Adresse kennt und deinen Namen, sowie Wohnort, dich dort anmelden.
 
Du bist mit 16 nur "beschränkt geschäftsfähig"! Mit 16 darf man also gesetzlich keine Verträge abschließen.

Bezahl es nicht und brich die E-mail kommunikation ab ... warte was passiert.
In Ausnahmefällen(gewollte Straftat) kann es passieren das deine Eltern als Anschlußbesitzer dafür haften müssen.

Notfalls wenn noch keine Kommunikation stattgefunden hat die dich verraten würde, kannste dich mit social engeneering retten. Dazu musste aber dreisster als dreisst sein ;)
 
Hallo zusammen!

Sorry, daß ich den Thread nochmal hoch hole, aber ich hab gestern zufällig auf RTL eine Show gesehen die sich u.a. mit diesem Thema beschäfftig hat.
Sie haben auch Musterbriefe online gestellt die man solchen Unternehmen schreiben soll, wenn man denn mal in so eine Lage kommt. Ich hab sie mal als Zip angehängt. Vielleicht hilfts ja jemanden.
Quelle: http://www.rtl.de/ratgeber/verbrauchershow_936046.php

Gruß odigo
 
@ weau

Danke erst mal,grade diese Folge von Bizz habe ich nicht gesehen. :)

Ich denke mal auch das diese "Firma" wohl nie gerichtliche Schritte einleiten würde da sie sowieso Wissen das sie verlieren würden. :D
 
Mich würde auch mal interessieren was aus der Sache wurde?

bisher is noch nix draus geworden. die melden sich nicht mehr, es is noch ein brief gekommen, der is aber gleich in die tonne gewandert.
ich bleib dabei und werden nicht zahlen!!!

redips

PS: den Verbraucherzentralen ist noch kein Fall bekannt wo jemand tatsächlich zahlen musste ;)
 
Original von redips
Mich würde auch mal interessieren was aus der Sache wurde?

bisher is noch nix draus geworden. die melden sich nicht mehr, es is noch ein brief gekommen, der is aber gleich in die tonne gewandert.
ich bleib dabei und werden nicht zahlen!!!

redips

PS: den Verbraucherzentralen ist noch kein Fall bekannt wo jemand tatsächlich zahlen musste ;)
Die wollen nur eins: dein Geld also rechnen die erstmal: Wie warscheinlich ist es das ein Betrag x bei der 1. Mahnung zahlt bei der 2. usw. Das ganze stellen die im Verhältniss zur Arbeit & Porto kosten. Dann schreiben die ein Progamm das due x Briefe schickt und es dann aufgibt. Wenn du nicht weißt was mit den Papier machen-> http://www.papierflieger.net.ms/
 
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