Rechtsfrage zu Scannern und Scanns ;)

Hi CommZ,

Ich wollte mal bevor ich mich die näächste stunde in google stürze fragen ob mir einer sagen kann ab wann es illegal wird dieses und jenes zu scannen.

Also ich darf soweit ich weiss etheral benutzen um MEIN Netzwerkverkehr zu cannen ,right?

darf ich nen webserver auf Version des OS,des Servers scannen?
Ab Vulnerabilityscan dürfte es verboten sein he?

Oder vll. schon vorher?

Thx 4 Answer,

MfG,

Te3k4Y-oO'H?
 
Hallo,
ich wusste nicht das Ethereal auch ein Scanner ist....

Also Scannen wird ab dem Aufgenblick illegal, wenn man dem Server schaden zufügt, bzw. dieser seine Arbeit nicht mehr gewohnt durchführen kann.

Wenn dein Scann den Server (beweisbar) beeinträchtigt, ist das bereis illegal.
 
Entschuldige Etheral is natürlich ein Sniffer , läuft bei mir aber auch unter der Kategorie Scanner ;)

Nunja wie auch immer back @ topic he,

Wie meinst du das mit beeinträchtigt?
Eine neue Anmeldung bsp auf nem Board beeinträchtigt ja auch die Leistung?!

Und exploiten mit irgendnem tool wollte ich sowieso nicht es geht nur darum z.B ein paar Dinge über ne URL abzufragen wie ip,server,Os,etc. u know`?


Das müsste demnach doch legal sein oder??

MfG & ThX

Te3k4Y-oO'H?
 
Also Ethereal ist meiner Meinung nach eher ein "Network Monitoring Tool" denn ein Scanner. Daher nennt man Ethereal auch als "Sniffer". Er schaut ja lediglich in Pakete rein, die über Deinen Rechner laufen bzw. umgeleitet werden (z.B. bei ArpSpoof in C-Klasse Netzen). Ansonsten ist das reine Scannen rein rechtlich nicht verboten, aber so Einige legen es als "Angriffsvorbereitung" aus. Dem zur Folge ist es in grossen Netzwerken, z.B. Uni's etc., auch teilweise schon verboten. Es ist generell immer eine Frage des Netzes und des betreuenden Admins. Wenn Du an so einem Netz teilnimmst, unterliegst Du automatisch deren Bestimmungen.

rushjo
 
@Rushjo:

Wie du oben meinem Text entnehmen kannst habe ich es bereits als Sniffer deklariert ;)
Entschuldigung nochmal für die verwirung ;)

Also bei ner Uni ist es verboten bei anderen Sites nicht,wie soll ich das verstehn?
Es wird wohl keine Site ihre eigenen Hacker und Cracker terms irgendwo niederschriben?!

Also woher weiss ich welchen server ich scannen darf und wekchen nicht??

MfG & tHx 4 answer,

Te3k4Y-oO'H?
 
alles auslegungssache. manche admins wehren sich mit händen und füssen gegen pings; dementsprechend reagieren sie, wenn man versucht sie anzusniffen.
 
Na, Unis aben Ihren Inet-Zugang in Dtl. über DFN (Deutsche ForschungsNetz), d.h. als Student haste darüber dann Dein Inet, wenn Du in der Uni arbeitest bzw. im Studentenwohnheim etc. wohnst. Als Teilnehmer an einem solchen Netz unterliegst Du automatisch halt deren Bestimmungen und erkennst automatisch durch Deine Teilnahme an. Hier gibt es meist dann eine "alles regelnde Netzordnung".

Und das mit dem "ping" ist so gemeint: "Versuche mal www.microsoft.com zu pingen." Die haben die "Ping-Antwort" des Servers deaktiviert, um zu verhindern, Leute dies ausnutzen könnten, z.B. für automatische DoS-Attacks etc. Über Sinn und Unsinn solcher Aktionen läßt sich streiten.

rushjo
 
Hallo,
beeinträchtigen heißt, wenn der Rechner seinen Dienst nicht mehr wie gewohnt ausführen kann.

Wenn ich mit meinem PC z.B. unser LAN komplett abscanne, mit voller Leistung der Scann-Software, dann kann ich nach ein paar Minuten nicht mehr auf das Netzwerk zugreifen (kein ping, gar nichts), auch wenn ich den Scann bereits abgebrochen habe.
Dieser Zustand hält ca. 5 Minuten an (ka wodran das liegt...).

Wenn aber z.B. der eBay Server für 5 Minuten keinen Netzzugriff hat, entstehen extrem hohe Schäden, man bedenke wieviele Auktionen pro Minute auslaufen.

Hoffe so wird es klarer....
 
omg. ich seh da liegt einiges im argen.
also etheral kannste ja nur für ein lan benutzen. so und wenn du irgendein netzwerk abhörst, ist es nicht illegal. egal was wer sagt. du darfst nur nicht die informationen auswerten die du mit ethereal empfängst. wenn du im pmode sniffst, hörst du ja alles was da so rumschwirrt.
am besten du beschäftigst dich erstmal ein wenig mit netzwerken. auch das osi modell solltest du verstanden haben. denn dann weisst du das alle infos im netzwerk erstmal unverschlüsselt sind. passwörten logins und andere informative sachen. etheral arbeitet in der ersten und zweiten schicht des osi modells. also ... naja lies selbst!

@elderan
Wenn ich mit meinem PC z.B. unser LAN komplett abscanne, mit voller Leistung der Scann-Software, dann kann ich nach ein paar Minuten nicht mehr auf das Netzwerk zugreifen (kein ping, gar nichts), auch wenn ich den Scann bereits abgebrochen habe.

was für ne software nimmste? as für ein lan haste? eingesetzte hardware und die os wären hilfreich. dann könnten man dir vielleicht sagen woran das liegt.

ich kann bei mir im netz scannen soviel ich will. es kommt net zum erliegen.

so long
 
@unskilled

hast du eine Quelle fuer die Information?

so und wenn du irgendein netzwerk abhörst, ist es nicht illegal. egal was wer sagt. du darfst nur nicht die informationen auswerten die du mit ethereal empfängst.
 
warum ne quelle? was ist daran verboten sachen zu hören die laut gesagt werden.
wenn du in nem netzwerk bist und deine karte im promicious mode ist, empfägt sie nunmal alle pakete. so ist es nunmal.
ihr wisst aber wie lan funktioniert oder?
wenn der admin des netzwerks allerdings verbietet das deinen netzwerkekarte in den pmode versetzt wird und du das als nutzer als regel anerkennen musst, dann is es natürlich illegal. sonst ist es das nicht.

so long
 
Hallo,
@unskilled: Naja ist bei allen Scanner so, nmap, Superscan etc.

Wenn ich den Speed runterschraube (oder Scanbereiche definiere), dann passt das schon. Und sooft scannt man ja nicht das ganze LAN über alle Ports ab, als das es stören würde ;)

@Sniffen: Sofern man keine Sicherheitsvorkehrungen, z.B. durch einen Switch, umgeht, ist das Sniffen legal.
Der Missbrauch der Daten, z.B. von Passwörter, ist aber Verboten.

Man kann das mit Radio vergleichen, Radio empfangen ist legal, sofern man keine Sicherheitstechniken dafür umgeht.
 
@elderan
hmmm. X( also wenn ich bei mir scanne, passiert eigentlich nichts dergleichen.
hatte erst letztens ein kleines netzwerk mit 30 rechner zu scannen, und konnte nebenbei noch nen livestream aus dem inet hören. :D
aber egal, du hast dich ja mit arrangiert. 8)

so long
 
Original von Elderan
@Sniffen: Sofern man keine Sicherheitsvorkehrungen, z.B. durch einen Switch, umgeht, ist das Sniffen legal.
Der Missbrauch der Daten, z.B. von Passwörter, ist aber Verboten.

Man kann das mit Radio vergleichen, Radio empfangen ist legal, sofern man keine Sicherheitstechniken dafür umgeht.

Ganz so einfach ist dann wiederum z.B. beim Wardriven auch wieder nicht. Hier ist das "Scannen" selbst eines offenen Netz schon ein Straftatbestand. Und zwar weil hier das Sniffen als "Ausspähen" ausgelegt wird. Und dies erfüllt einen Straftatbestand aufgrund §202a StGB (Ausspähung von Daten). Aber dies sei mal nur eine Anmerkung am Rande.

rushjo

[NACHTRAG]

Dies nochmals zu Veranschaulichung der rechtlichen Situation.

§86 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

[/NACHTRAG]
 
1. Strafbarkeit gem. § 202a StGB
a) WEP-geschützte Netze
§ 202a Abs. 1 StGB schützt die formelle Verfügungsbefugnis
des ?Herrn der Daten?, also desjenigen, der kraft
des Rechts am gedanklichen Inhalt der Daten darüber
bestimmen kann, wem die Daten zugänglich sein sollen
1.
Eines Ausspähens von Daten macht sich danach schuldig, wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind,
sich oder einem anderen verschafft. Daten sind in diesem Sinne alle Informationen, die ?elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind?, sich also in EDVspezifischer Form darstellen (?kodieren?) lassen
8. Darunter fällt zum einen das bei WEP verwendete Passwort, zum anderen aber auch die im Rahmen des Verbindungsaufbaus vom Router zugeteilte IP-Adresse, denn beide sind ?Informationen? und werden in den beteiligten Rechnern in elektronischer Form nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert. Daten in diesem Sinne sind
schließlich auch die Zugangsdaten, die der Router verwendet, um seinerseits die Verbindung ins Internet herzustellen. Dazu sind typischerweise ein Benutzername
und ein Kennwort des Zugangsproviders im Router hinterlegt, so dass dieser bei Bedarf automatisch eine Verbindung herstellt. Auch diese sind nicht unmittelbar
wahrnehmbar im Speicher des Routers abgelegt. Nicht für den Täter bestimmt sind alle Daten, die nach dem Willen des Berechtigten nicht in den Herrschaftsbereich
des Täters gelangen sollten
9, was bei dem WEPSchlüssel auf der Hand liegt. Doch auch von der Zuteilung
der IP-Adresse durch den Router und der Nutzung der Zugangsdaten sollte der Nutzer durch die Verschlüsselung des Netzes gerade ferngehalten werden.
Gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind Daten, wenn Vorkehrungen speziell zu dem Zweck getroffen wurden, den Zugang Unbefugter zu erschweren
oder zu verhindern10. Der Berechtigte muss durch die Sicherung dokumentieren, dass er ein Interesse an der Geheimhaltung der Daten hat
11. Denkbar sind hier sowohl physische als auch softwaretechnische Sicherungen;
im Falle des berührungslosen drahtlosen Netzwerks werden jedoch nur Sicherungen durch Software relevant, nämlich insbesondere Verschlüsselung und Kennwortschutz
12. Bei der Übertragung auf dem Funkweg sind die gesendeten Daten zwar zunächst jedermann zugänglich, der über die entsprechende WLAN-Geräte verfügt. Wird jedoch die WEP-Verschlüsselung eingesetzt, die nur mittels der oben genannten fortgeschrittenen Einbruchsmethoden umgangen werden kann, ist auch eine Vorkehrung getroffen worden, die das Interesse an der Geheimhaltung der
übertragenen Daten dokumentiert und den Zugang wenigstens erschwert. Diese Sicherung bezieht sich unmittelbar auf den gesamten Inhalt der Kommunikation, also
unter anderem die IP-Adresse, die der Router dem Nutzer mitteilt. Etwas schwieriger ist der WEP-Schlüssel selbst zu beurteilen, denn er dient dazu, die Nutzdaten geheim
zu halten, wird aber selbst nicht mit übertragen. Dennoch wird man auch ihn als ?besonders gesichert? ansehen müssen: Seine Sicherung besteht gerade darin, dass er nicht selbst gesendet wird, sondern lediglich implizit in den chiffrierten Nutzdaten enthalten ist.
Der Tatbestand des § 202a StGB setzt jedoch weiter voraus, dass der Nutzer sich die Daten - also Schlüssel und IP-Adresse - auch verschafft hat, wozu entweder
Kenntnisnahme oder Besitz von Datenträgern notwendig ist, auf denen die Daten gespeichert sind
13. Hinsichtlich der IP-Adresse ist eine Kenntnis zweifelhaft, denn sie wird üblicherweise unmittelbar dem verwendeten Rechner zugeteilt und dabei nicht angezeigt. Andererseits ist sie aber auf dem Rechner gespeichert und wenigstens anzeigbar
14, so dass der Nutzer über einen Datenspeicher verfügt, aus dem er die IP-Adresse unmittelbar abrufen kann. Das Passwort hingegen wird dem Nutzer von den genannten Programmen angezeigt und daraufhin von Hand eingetragen, so dass er es in jedem Fall zur Kenntnis nimmt. Anders sind die Zugangsdaten zu bewerten: Da sie lediglich im Router hinterlegt sind, veranlasst der Nutzer zwar ggf. deren Verwendung gegenüber dem Provider, indem er den Router veranlasst, eine Verbindung zum Provider herzustellen und seinen Datenverkehr ins öffentliche Internet weiterzuleiten,
doch kann Benutzername und Passwort selbst nicht zur Kenntnis nehmen.
Vorliegen des subjektiven Tatbestands (Vorsatz) unterstellt, macht sich daher gem. § 202a StGB strafbar, wer mittels entsprechender Software ein WEP-geschütztes
Netz ?knackt?, da er sich IP-Adresse und WEP-Schlüssel und damit im Sinne des Tatbestands geschützte Daten verschafft. Auf die Nutzung des WLANs - etwa als Internet- Zugang - kommt es dabei gar nicht an. Zu beachten ist das Antragserfordernis des § 205 Abs. 1 StGB.

b) offene Netze
Als Daten im Sinne der Norm kommt bei unverschlüsselten Netzen naturgemäß kein WEP-Schlüssel in Betracht, da ein solcher gerade keine Verwendung findet. Daher
kann allenfalls auf die IP-Adresse abgestellt werden. Allerdings ist bei einem unverschlüsselten WLAN gerade keine Vorkehrung speziell zu dem Zweck getroffen worden, den Zugang Unbefugter zu erschweren oder zu verhindern.
Der Router teilt dem verwendeten Client auf simple Anfrage eine IP-Adresse zu. Eine wie auch immer geartete Hürde muss der Nutzer dazu nicht überwinden, von Einschalten seines Rechners innerhalb der Funkreichweite des Routers einmal abgesehen. Angesichts der Unter Windows mittels der Befehle winipcfg (Win98) bzw.
ipconfig (WinXP), unter Linux / Unix mittels ifconfig. Tatsache, dass WLAN-Geräte ab etwa 20 Euro für jedermann frei zugänglich sind, kann die Übertragung per Funk als solche ebenfalls nicht als Zugriffsschutz angesehen werden. Daher kommt bei unverschlüsselten Netzen eine Strafbarkeit aus § 202a StGB mangels besonderer
Sicherung der Daten nicht in Betracht.

ich hoffe das überlastet keinen. ich hab das dokument mal irgendwann bei mir gespeichert, habe leider die quelle net mehr. sonst hät ich den link gepostet!


so long
 
wieso undokumentiert? steht doch ganz klar in der oberen reihe

paragraph 202a strafgesetzbuch, welches du in jeder bücherladen/(uni-)bibliothek finden wirst.

-sk0l
sinalco
 
warum ne quelle? was ist daran verboten sachen zu hören die laut gesagt werden.
wenn du in nem netzwerk bist und deine karte im promicious mode ist, empfägt sie nunmal alle pakete. so ist es nunmal.
Die Quelle, weil du Stuss schreibst.
Beleg das, oder "shut up!"

ihr wisst aber wie lan funktioniert oder?
Du wirst es uns sicherlich anhand eines OSI charts erklaeren koennen.
 
Die Quelle, weil du Stuss schreibst.
Beleg das, oder "shut up!"
nun komm mal wieder runter.

alle pakete im netzwerk sind für alle sichtbar die ich in diesem netz befinden. das wirst du ja nicht bestreiten können oder?
wenn die netzwerkkarte sich im pmode befindet empfängt sie alle paket und nicht nur die an die eigene mac adresse gerichteten.
warum verstehste das net?

und sicherlich kann ich dir lan anhand eines osi modells erklären.
 
darum geht es:

so und wenn du irgendein netzwerk abhörst, ist es nicht illegal. egal was wer sagt. du darfst nur nicht die informationen auswerten die du mit ethereal empfängst. wenn du im pmode sniffst, hörst du ja alles was da so rumschwirrt.
 
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