Ihr habt vergessen zu sagen, dass es gemeinnützige Sozialarbeit gibt.
@ Strahl
im Jugendstrafrecht wird es wohl eher so sein, dass du falls es dein erstes Delikt war, eine Strafe auf Bewährung bekommst.
Das hat schon mal den Vorteil, dass dies nach einer Frist aus dem Strafregister gelöscht wird.
Und du wirst wohl ein paar Stunden arbeiten müssen, siehe oben.
Aber soweit kommt es vielleicht gar nicht, vor allem würde ich mal nachforschen ob der den du "geärgert" hast bei der Singelbörse wirklich sich beschwert hat (wird er wohl haben, vor allem wenn diese nicht kostenlos war).
Wenn das sicher ist, würde ich versuchen mich bei denen zu entschuldigen und noch mal mit einen blauen Auge davon zu kommen.
MfG
Keshali