Schülerrechte

Hallo,
wir waren vor einer Woche auf einer Klassenfahrt,und dort wurde wurde ein Schüler gebten seinen Koffer zu öffnen(wegen Zigaretten und Alkohol).Dies hat er auch getan,und ihm wurden die Sachen abgenommen.Jezt hab ich mich gefragt wie das eigentlich rechtlich ausschaut.Dürfen Lehrer einfach meine Sachen durchsuchen(auch wenn ich es nicht will),und muss ich meine Schultasche öffenen wenn sie dies verlangen.

Schon mal danke im Vorraus

Mastertiger
 
Kommt drauf an. AFAIK musst du das nur, wenn du vorher einen entsprechenden Wisch unterschrieben hast. Falls nicht, kannst du es durchaus verweigern. Allerdings natürlich mit dem Risiko auf deine Kosten zurückgeschickt zu werden. Lehrer sichern sich diesbezüglich eigentlich immer ab.
 
Ja ich kann mich da valenterry nur anschließen, das ist wie vor Discos.

Wenn du mit willst musst du es erlauben.
 
Ok, danke erstmal.
Aber machen sich die Lehrer dann nicht ein bisschen,ich sag einfach mal, lächlerlich,wenn sie einen nach Hause schicken nur weil er seinen Koffer nicht öffnen wollte?
 
Original von Mastertiger
Ok, danke erstmal.
Aber machen sich die Lehrer dann nicht ein bisschen,ich sag einfach mal, lächlerlich,wenn sie einen nach Hause schicken nur weil er seinen Koffer nicht öffnen wollte?
Es ist doch durch aus verdächtig, wenn ein Schüler den Inhalt seines Koffers verbergen will oder?
Aus Sicht eines Lehrers ist das eine gefährliche Angelegenheit.
Es könnten sich durchaus Drogen oder Waffen im Koffer befinden, was dann über die Verletzung der Aufsichtspflicht des Lehrers hinaus geht.
 
Meines wissens muss für eine Kontrolle ein begründeter Verdacht vorhanden sein
und es darf nur im beisein von zwei Zeugen durchsucht werden. Wie im Kaufhaus sind
pauschale Kontrollen nicht bzw. nur mit Zustimmung des Betroffenen erlaubt.
Da es aber ein Treffer war schätze ich mal, dass auch ein begründeter Verdacht
bestand.

Gruss
 
dafür greift der lehrer in die persönlichkeitsrechte des schülers ein, was genauso nicht geht. nur als beispiel: du wirst beim klauen erwischt und es gibt beweise. trotzdem musst du dich und deine taschen von den detektiven durchsuchen lassen (erst die polizei hat entsprechende rechte).
und ich kann mir nicht vorstellen, dass im fall des schülers die sorgfalltspflicht die persönlichkeitsrechte des schülers überwiegen. ich persönlich würde mich auf jeden fall weigern, den koffer zu öffnen.
 
Leher haben eben immer das Problem, dass sie zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwas passiert
(zB einer total strack besoffen irgendwo runterfällt und sich schwer verletzt)
Dann ist der Lehrer dafür verantwortlich, da er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.

Desswegen ist Alkohol idR auf Klassenfahrten komplett verboten.

Ohne deine Erlaubnis, darf ein Lehrer aber nicht einfach deine Sachen durchsuchen (Grundgesetz: Schutz der Privatsphäre).
Wenn du ihm das verweigerst, kann (um muss eventuell) er dich Nachhause schicken.

Genauso ist es mit dem Beschlagnahmen von Gegenständen.
Du kannst dich weigern ihm diese zu übergeben, aber auch mit den Konsequenzen rechnen.

MFG - Keks :)

EDIT: sooo viele Schreibfehler... ^^
 
Original von Grafix
Es ist doch durch aus verdächtig, wenn ein Schüler den Inhalt seines Koffers verbergen will oder?
Mal eine indiskrete Frage, die du natürlich nicht beantworten musst:
Warum schließt du die Klotür hinter dir?
Es ist doch verdächtig, wenn einer aufs Klo geht und die Tür schließt.. Schließlich könnte er Heroin auf nem Löffel erwärmen, in ne Spritze saugen und sich dann einen Fix setzen, oder aber Koksen..

B2T:
Verletzung der Privatsphäre in diesem Sinne, ist nur möglich bei "Gefahr im Verzug" oder richterlicher Genehmigung und auch nur durch Polizei/Staatsanwaltschaft durchführbar, da sich der Koffer eine Erweiterung der Wohnung des Besitzers ist - um es mal salopp zu sagen.

Konkret: Die Durchsuchung durch den Lehrer kann nur über schulische/vertragliche Repressalien "erzwungen" werden.
(Ich hatte damals nie eine Klausel in der Art "Bei Zuwiderhandlung lehrerischer Forderungen wird der Schüler aus der Fahrt entfernt" in den Einverständniserklärungen...)
Dies gilt auch für die Herausgabe von bspw. dem Handy im Unterricht. Kein Lehrer kann dies erzwingen. Nur sind dann die zu erwartenden Regelmaßnahmen teils recht heftig. Von Tadel bis Anzeige wegen (versuchten) Betruges (bei Abiturklausuren).. Oh, ich schweife ab... Am Besten mal die ASchO konsultieren. Und ein wenig im Grundgesetz blättern soll - angeblich - auch nicht schaden. ;)


MfG
unrest
 
Original von unrest
Original von Grafix
Es ist doch durch aus verdächtig, wenn ein Schüler den Inhalt seines Koffers verbergen will oder?
Mal eine indiskrete Frage, die du natürlich nicht beantworten musst:
Warum schließt du die Klotür hinter dir?
Es ist doch verdächtig, wenn einer aufs Klo geht und die Tür schließt.. Schließlich könnte er Heroin auf nem Löffel erwärmen, in ne Spritze saugen und sich dann einen Fix setzen, oder aber Koksen..

Sorry, aber das ist ein dämlicher Vergleich. Die Lehrer haben die Aufsichtspflicht für ihre Minderjährigen Schüler. Dazu kommt noch das einige Schüler nicht einmal 16 sind und nicht einmal rauchen und trinken (Alkohol versteht sich) dürfen. Was meint irh was mit den Lehrern passieren würden, wenn eine Kiddies sich auf der Klassenfahr vollsäuft und sich dabei die Knochen bricht. Da sind die Lehrer doch gleich am Arsch.
 
Es ist doch durch aus verdächtig, wenn ein Schüler den Inhalt seines Koffers verbergen will oder?

Kann ja sein, dass einem Schüler etwas anderes peinlich ist. Vielleicht will er nicht, dass der Lehrer seine Unterwäsche sieht (Oder seinen Teddy :D).
 
Der Vergleich ist sooo dämlich, wie du es sagst, nicht.
Egal was man für Gründe hat auf die "Geheimhaltung der Privatsphäre" zu pochen, sie haben akzeptiert zu werden. Sogar wenn man keine Gründe liefert.
Was dann für Gedanken bei dem "Ausgeschlossenen" dadurch aufkeimen...
Ist man ein Misanthrop/Pessimist, dann sicherlich immer das schlechtstmögliche.
Mehr wollte ich nicht dadurch nicht darstellen.
Dass ich einen so abstrusen Vergleich genommen habe, nun, verzeih es mir, diente eher zur Belustigung der Leserschaft.

Lehrer stehen immer mit einem Bein im Ärger, das ist klar und das bestreite ich nicht. Dennoch können/dürfen sie ihre Kompetenzen nicht überschreiten, auch wenn viele meinen es doch zu können/dürfen.
Was jedoch geht ist sich absichern, vertraglich.
Was das mit dem Alkohol/Rauchen angeht sollte schon sowas reichen:
"Wenn erwiesen ist, dass der Schüler Alkohol, Nikotin oder andere Drogen konsumiert, oder er sich bei einer Überprüfung seiner Habseligkeiten zur Feststellung seiner Un/Schuld nicht kooperativ verhält, wird er von der Fahrt ausgeschlossen und nach Hause geschickt"
Setzen die Eltern ihren Friedrich-Wilhelm drunter ists geritzt.
 
Das mit dem "nach Hause schicken" ist nicht so einfach...

Der Leher darf einen Schüler nicht einfach wegschicken, sondern muss ihn von einem Erziehungsberechtigten / der Polizei abholen lassen,
denn während der Klassenfahrt unterliegt der Schüler der Aufsichtspflicht des Lehrers / der Schule, und der Lehrer / die Schule ist für alles verantwortlich was in dem Zeitraum der Abfahrt, und Ankunft des Schülers bei seinen Eltern passiert.

Leher müssen außerdem dafür sorgen, dass das JuSchG eingehalten wird -> dh. sie müssen dafür sorgen, dass jugendliche Schüler keine Drogen konsumieren, pornografisches Material ansehen, etc...
Die Leher können sich in der Hinsicht "absichern" in dem sie das Gepäck der Schüler durchsuchen, dies darf aber nur in Einverständnis des Schülers / eines Erziehungsberechtigten geschehen.
Sollte sich ein Schüler weigern, ist der Lehrer dazu berechtigt den Schüler von der Fahrt auszuschließen.
Generell darf der Lehrer jeden Schüler ausschließen, solange er (bei Bedarf vor dem Schulrat) einen entsprechend schwerwiegenden Grund vortagen kann.

MFG - Keks :)
 
Es kann ja auch sein das der Schüler Medikamente nehmen muss, kp wofür.
Vielleicht gegen eine Krankheit die ihm peinlich ist.
Warum sollte er es da nicht verweigern dürfen?

Und du unterschreibst ja meistens, bei besonderen Problemen oder Alkoholgenuss usw.. aber doch nicht bei einer Routineuntersuchung?
 
Warum sollte er es da nicht verweigern dürfen?
Weil die heutige Gesellschaft soviele Psychopaten heranzüchtet, dass man allen ernstens damit rechnen muss, dass sich in der Tasche z.B. ein gröberes Messer befindet, mit welchem der Typ im nachhinein alle Mitschüler niedermetzelt.
 
Ja stimmt zwar aber Psychopaten kann man nicht vorhersehen und wenn starker Verdacht besteht wird die Vor-Ort Kontrolle wohl kaum früh genug sein.
 
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