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Jurist warnt vor virtuellem Sex in "Second Life"
Hamburg (dpa) - Virtueller Sex in Internet-Welten wie "Second Life" könne ernste strafrechtliche Folgen haben, warnt der Hamburger Jurist Stephan Mathé in einem Gespräch mit der "Netzeitung".
Virtuelle Verführung
Virtuelle Verführung - Pixelsex ist nicht ungefährlich.
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"Die Darstellung sexueller Betätigung von menschenähnlichen Figuren in Second Life ist eindeutig Pornografie im Sinne des Paragrafen 184 im Strafgesetzbuch", sagte Mathé. Problematisch sei, dass auch Kinder und Jugendliche die virtuellen Welten besuchen. "Wer pornografische Schriften einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder derartiges Material dort verbreitet, wo sich Personen unter 18 Jahren aufhalten, wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft", sagte der Medienrechtsexperte. Das Strafgesetzbuch beziehe sich nicht allein auf die Darstellung wirklicher sexueller Akte "echter Menschen", sagte Mathé.
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Auch die Darstellung von Sex zwischen Tier- und menschenähnlichen virtuellen Spielfiguren (Avataren) ahnde das Strafrecht, sagte der Jurist. "Jeder 'Second Life'-Besucher sollte sich hüten, derartige Angebote zu besuchen." Schon das Herunterladen der Grafikdaten auf den eigenen PC gelte als "Besitzverschaffung" und könnte strafbar sein. Virtueller Sex mit Avataren in Kindergestalt, wie er in "Second Life" vollzogen werde, könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Dies gelte selbst dann, wenn die Figuren von Erwachsenen gesteuert würden.
Quelle
Erst ne machen die Schweden ne Botschaft auf, die American wollen Steuern verlangen - und jetzt das *gg* Schon irgendwie verrückt

Egal - steh eh mehr auf Frauen aus Fleisch & Blut
