Aktuelle Meldung des CERT:
[iPatente] EU-Parlament entscheidet im September über die
Legalisierung von Softwarepatenten
(2003-08-30 03:59:40.016843+02)
Quelle:
http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?PUBREF=-//EP//TEXT+PRE
SS+BR-20030901-S+0+DOC+XML+V0//DE&LEVEL=2&NAV=S#SECTION1
Nach europaweiten Protesten von Gegnern wurde die Entscheidung des
Europäischen Parlamentes über den Richtlinienvorschlag des Ausschusses
für Recht und Binnenmarkt zum "einheitlichen Patentschutz für
computerimplementierte Erfindungen" vom kommenden Montag (2003-09-01)
auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die kontrovers geführte
Diskussion um Softwarepatente hat starken Widerstand in der IT-Branche
gegen ihre Einführung hervorgerufen, da bereits viele Patente auf
Trivialitäten erteilt wurden und deren Rechtsgültigkeit massive
negative Auswirkungen auf die Innovationsfähigkeit dieses
Wirtschaftszweiges befürchten läßt. Auch die Entwicklung freier und
quelloffener Software, auf der die meisten IT-Sicherheitslösungen
basieren, wird durch solcherlei Patente erschwert und birgt neue
Risiken für Entwickler und Betreiber.
Schon seit mehreren Jahren werden in Fachkreisen die Bestrebungen,
Softwarepatente (oft auch als Logik- oder informationelle Patente
bezeichnet) einzuführen, sehr kritisch begleitet. Ungeachtet der
[1]Innovationshemmenden Auswirkungen, die Softwarepatente in den USA
ganz offensichtlich haben, will die Europäische Komission und der
Ausschuss für Recht und Binnenmarkt des Europäischen Parlamentes die
Einführung der Patentierbarkeit von Computerprogrammen, Algorithmen
und Geschäftsideen in noch umfassenderer Weise als in den USA nun auch
in Europa durchsetzen. Nachdem ein Vorstoß im Rahmen der Überarbeitung
der Europäischen Patentübereinkommens [2]gescheitert war, sollte nun
eine Abstimmung darüber am 1. September im europäischen Parlament
stattfinden.
Eine internationale Gruppe von Wirtschaftswissenschafltern zehn
verschiedener Hochschulen legte in einem [3]offenen Brief ihre
Besorgnis über die in den Vorlagen fehlenden Untersuchungen zu den
Auswirkungen einer Einführung auf die europäische Wirtschaft dar.
Nachdem der [4]Förderverein für eine freie informationelle
Infrastruktur zum Protest gegen die Einführung von Softwarepatenten
aufgerufen hatten und ein [5]mittelständisches Unternehmen sowie
[6]Attac offene Briefe an das EP richteten, in denen die Einführung
abgelehnt wird, wurde die Abstimmung auf einen späteren Zeitpunkt
[7]verschoben.
In einer [8]Studie des Massachusetts Institiute of Technology ([9]MIT)
wurden schon im Jahr 2000 die negativen Auswirkungen von den in den
1980er Jahren in USA eingeführten Softwarepatenten auf die
Innovationsfähigkeit der IT-Branche festgestellt. Daneben wurde die
starke Nutzung von solcherlei Patenten zur Marktkontolle
herausgehoben. Große Firmen nutzen Patente - teilweise auf triviale
Verfahren - nicht, um neue, innovative Produkte zu entwickeln, sondern
als Druckmittel gegen Mitbewerber. Konkurrenzfirmen können bei Bedarf
mit Klagen auf Patentverletzung daran gehindert werden, ihre Produkte
zu vermarkten.
Auch die nichtproduktive kommerzielle Verwertung solcher Patente ist
verbreitet. Manche Firmen entwickeln aus dem patentierten Verfahren
kein Produkt sondern warten, bis sich andere Firmen mit Produkten am
Markt etabliert haben und versuchen diese dann auf Patentverletzung zu
verklagen. So entsteht ein schier undurchdringlicher Verhau erteilter
Softwarepatente deren Anspruchsbereich meist bewusst so schwammig
formuliert ist, daß er oft auf neue Verfahren, für die er ursprünglich
nicht gedacht war, ausgedehnt werden kann.
Ein Paradebeispiel für eine solchermaßen "modernisierte" Deutung eines
Patentes in den USA war im Jahr 2000 der [10]Versuch der Firma British
Telecom Anspruch auf Hyperlinks zu erheben. Glücklicherweise konnte
nachgeweisen werden, daß Hyperlinks schon vor der Patentanmeldung im
Rahmen des [11]Xanadu-Projektes verwendet worden waren und das Patent
damit nichtig war.
Dieser Fall zeigt neben den Gefahren, die durch die Patentierung von
technisch wenig spezifizierten Verfahren entstehen, auch das
grundsätzliche Problem des Patentwesens: nicht der Patentinhaber muß
im Falle eines Patentprozesses nachweisen, daß vor ihm niemand die
patentierte Technologie eingesetzt hat, sondern der der
Patentverletzung Angeklagte.
Die Erlangung eines nach dem Gesetz ([12]EPÜ, Art 52) derzeit nicht
zulässigen Patentes ist in Europa derzeit offenbar nicht sehr schwer,
formuliert man den Anspruch nur undurchsichtig genug. Wenn man sich
die vom europäischen Patentamt illegal erteilten (nach Abgaben des
[13]FFII) rund [14]30.000 Softwarepatente ansieht, ist es nicht
verwunderlich, daß man zu der Einschätzung gelangen kann, daß der eine
oder andere Beamte, der die Erfindungen zu bewerten hatte, wohl
überfordert war. Man war offenbar nicht in der Lage festzustellen, daß
es sich bei den Patentanträgen um eine Trivialität, eine bereits
bekannte Erfindung oder schlicht um ein nach dem [15]EPÜ, Art 52 nicht
patentierbares Computerprogramm, eine Geschäftsidee oder
wissenschafliche Methode handelte.
So wurden durch das Europäische Patentamt z. B. Patente auf
[16]Mulititasking (1995) oder [17]Aufruf von Programmen durch
Webserver (darunter fällt z. B. jedwede Generierung dynamischer
Webinhalte), erteilt.
Sollte die Abstimmung im Europäischen Parlament zugunsten der
Einführung von Logikpatenten ausfallen, werden diese Patente alle im
Nachhinein rechtsgültig und einklagbar.
Vom ursprünglichen Gedanken des Patentwesens, die Investitionen von
Erfindern zu schützen, diese dabei der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen und so die Innovation zu fördern ist nicht viel geblieben.
Investition in neue Ideen und Produkte ist gefährlich geworden, da auf
so viele Trivialitäten oder ungenaue Ansprüche Patente erteilt wurden,
daß jede Neuentwicklung zum Gang durchs Minenfeld der patentierten
Verfahren und Algorithmen wird, die die Existenz gerade eines kleinen
oder mittelständischen Unternehmens bedrohen kann. Innovationen und
die damit verbundenen Investitionen werden zwar geschützt, sollten sie
es zum Patentstatus geschafft haben, aber allein die Tätigung der
Investition in Neuentwicklungen werden zum unkalkulierbaren Risiko.
Es steht ein grundlegender Wandel an, den das Patentwesen erfahren
würde, sollten Logikpatente eingeführt werden: es werden nicht mehr
nur spezielle Problemlösungen patentierbar sein sondern die Probleme
selbst. Das o. g. Beispiel des [18]Patentes auf dynamisch erzeugte
Webinhalte verdeutlicht dies: nicht die spezielle Problemlösung, z. B.
das CGI-Verfahren, ist patentiert, sondern alle Verfahren, die das
Problem lösen oder im Zeitraum der Patentgültigkeit lösen werden, also
auch noch nicht entwickelte Verfahren. Der Patentinhaber hat mithin
ein Monopol auf das Problem.
Die Patentierbarkeit von nicht technischen Inhalten, wie Algorithmen,
auszuweiten wäre nicht nur ein massiver Wandel im Verständnis des
Patentwesens, sondern hätte auch auch negative Konsequenzen auf die
Wissenschaft. So würde sich ein Forscher, dessen Tätigkeitsfeld nicht
technisch ist, beispielsweise ein Mathematiker, ständig der Gefahr
aussetzen, einen Patentbruch zu begehen, da er sich mit Problemen und
deren Lösungen befaßt, die möglicherweise patentiert sind.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich keine kostspieligen
Patentanmeldungen und die dazugehörigen Patentabteilungen leisten
können, werden nicht in der Lage sein, sich an kommenden
Patentschlachten zu beteiligen und daher weitgehend abgeschreckt,
eigene innovative Produkte zur Marktreife zu entwickeln. In einem
stark von KMU geprägten IT-Umfeld, wie in Europa, würde sich eine
Einführung von Softwarepatenten standortschädigend auswirken. Ein
Konzentrationsprozeß mit entsprechender Abschwächung des Wettbewerbes
wäre die Folge.
Es ist zu befürchten, daß sich die geplante Regelung besonders negativ
auf die Entwicklung offener Standardards freier Software haben wird.
Open-Source-Entwickler haben im allgemeinen nicht den finanziellen
Hintergrund, sich persönlich gegen Klagen von Patentinhabern zu
wappnen. Die Motivation, Software zu entwickeln und weitgehend
kostenlos der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen, wird stark
sinken, sollten durch das geplante neue Patentrecht gewaltige
finanzielle Risiken für die Entwickler entstehen. Und solche werden
entstehen, sollte der Entwurf vom Parlament angenommen werden. Eine
ganze Branche, die auf dem Einsatz von und der Beratung zu freier
Software entstanden ist, droht unterzugehen.
Dem Ziel des Patentwesens, Geheimhaltung von Innovationen zu
verhindern, wird somit entgegengewirkt.
Die derzeit - als einer der wenigen im IT-Bereich boomenden -
Sicherheitsbranche wird als einer der ersten die Nachteile des neuen
Rechtes zu spüren bekommen. Die meisten guten Sicherheitslösungen
basieren auf freier Software, die durch ihren Charakter des offenen
Quelltextes und der immens hohen Anzahl von Entwicklern und Testern
unschätzbare Qualitäten in Punkto Zuverlässigkeit und Sicherheit
bietet und zudem jederzeit an spezielle Anforderungen angepaßt werden
kann. Es ist zu erwarten, dass der Einsatz erfahrungsgemäß unsicherer,
proprietärer gegenüber standardisierten Technologien zunimmt.
Fazit
Es sieht so aus, als ob die EU einen Fehler, den die USA in den 1980er
Jahren gemacht haben und der sich derzeit noch als Standortvorteil für
Europa auswirkt, in größerem Ausmaß nachmacht, sollte der
Richtlinienentwurf, Logikpatente zu legalisieren, angenommen werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema
* Der [19]FFII warnt seit langen vor den Gefahren einer
Patentierbarkeit von Software und wirbt um [20]Unterstützung für
einen [21]Gegenvorschlag zur von der Europäischen Komission
eingebrachten Richtlinie.
* [22]Eurolinuxallianz - Petition für ein Europa ohne
informationelle Patentierbarkeit
* [23]Richard Stallman -- The Anatomy of a Trivial Patent
* Attac:
[24]Offener Brief von Attac an die deutschen Mitglieder des EP zum
Thema Softwarepatente
* [25]W3C sieht Gefahr für Internet-Standards (Heise)
* [26]An Open Letter to the European Parliament Concerning the
Proposed Directive on the Patentability of Computer-Implemented
Inventions
Aktuelle Version dieses Artikels
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References
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http://cert.uni-stuttgart.de/ticker/article.php?mid=32
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http://CERT.Uni-Stuttgart.DE/ticker/www.heise.de/newsticker/data/hod-19.08.03-001/
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http://CERT.Uni-Stuttgart.DE/