Strafbarkeit

obs dazugehört, weiß ich nicht, aber auf jeden Fall wären wir verantwortlich, wenn aufgrund Schnee- oder Eisglätte sich da jemand das Genick bricht. Insofern liegt es dann in unserem Interesse, da den Schnee wegzuräumen. obs jetzt wirklich proprietär ist, weiß ich wie gesagt nicht.
 
Wenn der Gehweg zum Grundstück gehört, kann ich dann also auch Geld verlangen, wenn jemand vorbei will? :D
 
Original von hehe
Original von ghostdog
(Die meisten Häuser kann man aufmachen ohne ein Grundstück zu betreten.)
Afaik gehören die Trottoirs (=Bürgersteige) vor einem Haus schon zum Grundstück des Hauses, wir _müssen_ jedenfalls glaub im Winter den Schnee wegräumen auf dem Bürgersteig vor unserem Haus...
Das hab ich auch gedacht, bis jemand verklagt wurde, weil er sein Fahrrad vor sein Haus gestellt hat. Grund: Er behindert die Menschen beim benutzen des Bürgersteigs. Es passen nur noch 3 statt 4 dicke Muttis durch.
edit: M.a.W. das ist nicht dein Grundstück, das ist nur dein Verantwortungsbereich.
 
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