HaBo-Blog Supergrundrecht?

Im Rahmen der Debatte und PRISM fielen einige mehr oder weniger qualifizierte Kommentare. Eine echte Stilblüte in diesem ganzen Tohuwabohu ist die Äußerung unsers Innenministers Hans-Peter* Friedrich. Im Rahmen einer Rechtfertigung wurde ungeniert das Supergrundgrecht proklamiert. Ok. Ich muss ihm zugestehen, dass er zumindest in den öffentlichen Medien nicht die Chance hatte zu erklären, was ...

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Der Begriff des "Supergrundrechts" an sich ist schon problematisch, da er Grundrechte unterschiedlich (be)wertet und sie nach speziellen Kriterien, die weder gesellschaftlich entwickelt noch abgestimmt wurden, anordnet. Die Sicherheit eines Bürgers wird damit über die Würde des Menschen, über die Meinungsfreiheit oder dem Recht auf Unversehrtheit des Lebens aller Bürger gestellt. Nach Godwins Law müsste man beinahe von Schutzhaft sprechen: Dem Einsperren von Bürgern zum Schutze "von Volke und Staat".

Ich will dem Innenminister hier keine Verbindung zu den Nazis oder irgendwelche andere bösen Hintergedanken unterstellen, allerdings verhält er sich nicht viel anders, wenn er uns die Grundrechte abspricht, in dem er ein noch Grunlegenderes schafft, mit dem Maßnahmen, welche gegen die bisherigen Grundrechte verstoßen, z.B. die bedingungslose Überwachung, begründet werden sollen. Es darf *kein* Supergrundrecht geben, welches über allen anderen Grundrechten steht. Das Grundgesetz enthält einen allgemein anerkannten und international akzeptierten Grundkanon, nach dem sich auch ein Innenminister zu richten hat. Mit dem Begriff "Supergrundrecht" hat er bewiesen, dass er das bestehende Grundgesetz nicht akzeptiert (es ist ja jetzt nicht so, als wäre ihm der Vorwurf das erste Mal in dieser Wahlperiode gemacht worden...). Als Innenminister, der zum Schutz des Grundgesetzes verpflichtet ist, ist er daher meiner Ansicht nach nicht tragbar, was dank den Wahlen aber seine Chefin nicht zu interessieren scheint - was wiederum die CDU/CSU nicht wählbar macht.
 
Spannend bei der Sache ist ebenfalls, dass wir wirklich ein Grundrecht haben, das vom Bundesverfassungsgericht als oberster Wert angeführt wird, nämlich die Menschenwürde.
Daraus wiederum abgeleitet wird das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Wenn ich dieses Recht nun wiederum richtig verstehe, sollte uns eigentlich garantiert sein, dass wir durch unsere elektronischen Geräte nicht überwacht werden. Aber Herr Friedrich sieht das wohl dann doch etwas anders...
 
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