SuSE Linux 7.3 ist wieder im Handel

Die gegen die SuSE GmbH vom Landgericht München I erlassene einstweilige Verfügung (wir berichteten) ist mit sofortiger Wirkung gegenstandslos. Damit kann das Unternehmen das Betriebssystem SuSE Linux 7.3 auch in Deutschland wieder ungehindert ausliefern.

Die einstweilige Verfügung wurde durch die Crayon Vertriebs GmbH, Kiel erwirkt, um einer künftigen Verwässerung ihrer Markenrechte an "Crayon" entgegen zu wirken. Die Crayon GmbH gehört wiederum dem Seidel Software-Service. Das Unternehmen sah seine Markenrechte durch den Vertrieb der Bildbearbeitungssoftware "Krayon" mit dem Softwarepaket SuSE Linux 7.3 beeinträchtigt.

Beide Parteien einigten sich am Mittwoch außergerichtlich. Die Crayon Vertriebs GmbH verzichtet auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung ohne Lizenzzahlungen seitens der SuSE GmbH, wie SuSE bekannt gab.

"Krayon" ist Teil des Open-Source-Projektes KDE, welches sowohl eine grafische Oberfläche als auch Anwendungsprogramme für den Linux-Einsatz auf dem Desktop entwickelt. Das Programm "Krayon" selbst ist auf SuSE Linux 7.3 nicht enthalten, da es derzeit vom KDE-Projekt nicht aktiv weiterentwickelt wird. Es befindet sich jedoch der Menüpunkt "Krayon" im KDE-Startmenü von SuSE Linux 7.3.

Mit der außergerichtlichen Einigung konnte ein Streit beigelegt werden, der in der Open Source Gemeinde in Deutschland für heftige Reaktionen gesorgt hat.



Presseerklärung der Crayon Vertriebs GmbH:


"Die Firma Crayon Vertriebs GmbH ist ein kleiner Hersteller und Vertreiber von Software CD ROM, Comic CD´s, Grafik CD´s etc. Im Zuge der Geschäftstätigkeit wurde das Label Crayon entwickelt. Es wurden im Jahre 1998 die ersten CD ROM Titel in Auftrag gegeben, und über verschieden Distributor verteilt. Nach einem Jahr der Nutzung wurden die Marke "Crayon" beim Marken- und Patenamt im Jahr 1999 angemeldet und eingetragen.

Seitdem sind wir Inhaber der Marke Crayon, die unter der Nummer DE-399 51 913 beim Marken- und Patentamt geführt wird.

Anfang Dezember 2001 haben wir festgestellt, das auf der SuSE CD-ROM Professional 7.3 ein Programm mit dem Namen Krayon enthalten sein sollte. Das Programm Krayon entstammt der Koffice Serie.

Um eine Verletzung unserer Markenrechte seitens der SuSE GmbHzu verhindern, beauftragten wir den bekannten Rechtsanwalt Günther Freiherr von Gravenreuth. In unserem Auftrag wurde die Fa. SuSE GmbH abgemahnt. Die Fa. SuSE war nicht bereit die Unterlassungerklärung zu unterzeichnen. Um unsere Rechte zu wahren, sahen wir uns gezwungen eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München I zu beantragen. Diese wurde erlassen und diese ist in die Zusstellung an die Fa. SuSE gegangen.

Die Angelegenheit ist inzwischen durch eine einvernehmliche Vereinbarung geklärt worden. Durch diese ist die einstweilige Verfügung gegenstandslos geworden.

Es wird von Seiten der Crayon Vertriebs GmbH ausdrücklich darauf hingewiesen, das keinerlei Lizenzahlungen seitens der SuSE GmbH gezahlt worden sind. Unser Bestreben war, eine Verwässerung unserer Markenrechte zu verhindern.

Die Angelegenheit ist für beide Parteien abgeschlossen."
 
Seid wann darf SuSe nicht mehr Linux verkaufen!?
 
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