Diesmal beschäftigt sich das TdW nicht ganz konkret mit einem Thema, sondern liefert einen Thread in dem alles zu dem großen Themenbereich Daten, Datenschutz, Datenmissbrauch und Vorratsdatenspeicherung vorgebracht und diskutiert werden kann.
Wir leben ja ganz offensichtlich im Daten- oder Informationszeitalter und Daten werden immer wichtiger und auch im Alltag immer präsenter. Begriffe wie Daten, Datenbanken, Datengewinnung, Datenverarbeitung, Datensparsamkeit, Datenschutz, Datendiebstahl und Vorratsdatenspeicherung haben längst den Weg in die Alltagssprache gefunden und sind nicht mehr nur Themen für irgendwelche Experten, Nerds oder Verschwörungstheoretiker...
Und gerade in Bezug auf den Datenschutz (oder auch dem Mangel daran) tut sich momentan einiges, so hat erst kürzlich der europäische Gerichtshof die Safe Harbor Regelung zwischen EU und USA gekippt. Grund dafür ist laut EuGH das die Daten europäischer Kunden in us-amerikanischen Datenbanken nicht ausreichend genug vor Missbrauch, z. B. durch Geheimdienste, geschützt sind. Das Urteil bezieht sich dabei ausdrücklich auch auf die durch Edward Snowden enthüllte Massenüberwachung durch die NSA.
Auch in der EU und in Deutschland hat die anlasslose Massenüberwachung viele Freunde und deren liebstes Kind ist die sogenannte (anlasslose) Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung zuletzt im März 2010 für verfassungswidrig und alle diesbezüglichen Regelungen für nichtig erklärt. Nach dem Urteil gab es heftige Kontroversen und die Überwachungsfreunde und Verfassungsfeinde argumentierten gerne damit, man müsse die Vorratsdatenspeicherung aufgrund einer EU-Richtlinie wieder einführen. Im Februar 2011 stellte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest es lasse sich „zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte.“ (es ging um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und die EU Grundrechtecharta). Außerdem betonte der wissenschaftliche Dienst das die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung sich in Untersuchungen als "marginal" erwiesen hätten und kommt zu dem Schluss: „Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis.“
Eine Einschätzung die der EuGH teilte, als er im April 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgrund von Verstößen gegen die EU-Grundrechtecharta und gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit für ungültig erklärte. Man kann also festhalten: Das Bundesverfasungsgericht und der EuGH halten die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre / Grundrechte. Unverhältnismässig auch deswegen, weil das angeblich unentbehrliche Instrument sich bestenfalls als von "marginalen" Nutzen in der Strafverfolgung erwiesen hat.
Trotzdem hat unsere schwarz-rote Regierungskoalition gerade eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. In der Zeit erschien dazu ein Kommentar, der mir passend erschien:
Und als wäre die Vorratsdatenspeicherung nicht schon bedenklich genug, haben sie diesmal noch einen Paragraphen zur "Datenhehlerei" reingebastelt, der in Zukunft das Leben von Whistleblowern & investigativen Journalisten überaus schwer machen wird:
Ok, ich höre jetzt besser auf weiterzuschreiben, bevor ich noch ein Magengeschwür kriege - aber ihr seht schon: Es gibt vieles über das man in diesem Thread diskutieren und sich aufregen kann, also nur zu & viel Spass damit...
Quellen & mehr zum Thema:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorra..._den_Europ.C3.A4ischen_Gerichtshof_.28EuGH.29
http://www.sueddeutsche.de/digital/...nbrechende-urteil-des-eugh-bedeutet-1.2679115
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdatenspeicherung-vorsatz
Wir leben ja ganz offensichtlich im Daten- oder Informationszeitalter und Daten werden immer wichtiger und auch im Alltag immer präsenter. Begriffe wie Daten, Datenbanken, Datengewinnung, Datenverarbeitung, Datensparsamkeit, Datenschutz, Datendiebstahl und Vorratsdatenspeicherung haben längst den Weg in die Alltagssprache gefunden und sind nicht mehr nur Themen für irgendwelche Experten, Nerds oder Verschwörungstheoretiker...
Und gerade in Bezug auf den Datenschutz (oder auch dem Mangel daran) tut sich momentan einiges, so hat erst kürzlich der europäische Gerichtshof die Safe Harbor Regelung zwischen EU und USA gekippt. Grund dafür ist laut EuGH das die Daten europäischer Kunden in us-amerikanischen Datenbanken nicht ausreichend genug vor Missbrauch, z. B. durch Geheimdienste, geschützt sind. Das Urteil bezieht sich dabei ausdrücklich auch auf die durch Edward Snowden enthüllte Massenüberwachung durch die NSA.
Auch in der EU und in Deutschland hat die anlasslose Massenüberwachung viele Freunde und deren liebstes Kind ist die sogenannte (anlasslose) Vorratsdatenspeicherung. In Deutschland wurde die Vorratsdatenspeicherung zuletzt im März 2010 für verfassungswidrig und alle diesbezüglichen Regelungen für nichtig erklärt. Nach dem Urteil gab es heftige Kontroversen und die Überwachungsfreunde und Verfassungsfeinde argumentierten gerne damit, man müsse die Vorratsdatenspeicherung aufgrund einer EU-Richtlinie wieder einführen. Im Februar 2011 stellte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages fest es lasse sich „zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte.“ (es ging um die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und die EU Grundrechtecharta). Außerdem betonte der wissenschaftliche Dienst das die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung sich in Untersuchungen als "marginal" erwiesen hätten und kommt zu dem Schluss: „Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis.“
Eine Einschätzung die der EuGH teilte, als er im April 2014 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufgrund von Verstößen gegen die EU-Grundrechtecharta und gegen das Prinzip der Verhältnismässigkeit für ungültig erklärte. Man kann also festhalten: Das Bundesverfasungsgericht und der EuGH halten die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für einen unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre / Grundrechte. Unverhältnismässig auch deswegen, weil das angeblich unentbehrliche Instrument sich bestenfalls als von "marginalen" Nutzen in der Strafverfolgung erwiesen hat.
Trotzdem hat unsere schwarz-rote Regierungskoalition gerade eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. In der Zeit erschien dazu ein Kommentar, der mir passend erschien:
Es gibt diesmal also keine Ausreden: Jeder Abgeordnete der Regierungskoalition, der mit Ja gestimmt hat, war sich definitiv bewusst darüber das die Vorratsdatenspeicherung unwirksam oder bestenfalls von geringen Nutzen, dafür aber einen bedenklichen Eingriff in die Grundrechte darstellt und hohes Missbrauchspotentiel besitzt. Ich persönlich kann daraus nur den Schluss ziehen das sowohl die CDU/CSU, als auch die SPD unwählbar sind...X(Es ist die Überwachung unseres Alltags. Und die wird immer engmaschiger. [...]Die Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wissen sehr genau, was hier passiert. Sie wissen, wie umfassend die Protokollierung unseres Alltags dadurch wird. Ihnen ist bekannt, welche Attraktivität diese Daten auf Geheimdienste aber auch auf die organisierte Kriminalität ausüben. Und vielen ist auch klar, dass die Anfälligkeit technischer Systeme ein großes Problem bedeutet, ebenso wie die Herausforderung, einen Missbrauch der Daten zu verhindern. Im Jahr 2015 besteht auch dank Edward Snowden keine Unwissenheit mehr über die Folgen der Vorratsdatenspeicherung.
Und als wäre die Vorratsdatenspeicherung nicht schon bedenklich genug, haben sie diesmal noch einen Paragraphen zur "Datenhehlerei" reingebastelt, der in Zukunft das Leben von Whistleblowern & investigativen Journalisten überaus schwer machen wird:
Quelle: Netzpolitik - Keine "Leaks" mehr? Dieser Vorschlag ist gefährlich - Digital - Süddeutsche.deDenn welches Verhalten wird künftig klar unter Strafe gestellt? Zum Beispiel, dass ein Journalist Daten, die er auf vertraulichem Weg von einem Whistleblower erhalten hat, vertraulich an Experten zur Prüfung oder an einen Zeitungsredakteur zur Einschätzung übergibt. Es reicht aus, dass Experte und Redakteur sich die Daten, zum Beispiel eine Word- oder PDF-Datei, auf einen USB-Stick überspielen - schon haben sie sich künftig strafbar gemacht.
Ok, ich höre jetzt besser auf weiterzuschreiben, bevor ich noch ein Magengeschwür kriege - aber ihr seht schon: Es gibt vieles über das man in diesem Thread diskutieren und sich aufregen kann, also nur zu & viel Spass damit...

Quellen & mehr zum Thema:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorra..._den_Europ.C3.A4ischen_Gerichtshof_.28EuGH.29
http://www.sueddeutsche.de/digital/...nbrechende-urteil-des-eugh-bedeutet-1.2679115
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-10/vorratsdatenspeicherung-vorsatz