unabsichtlich Vertrag erstellt :/ Was nun?

Hallo Leute, ich hab ein Problem.

Ich habe mich letze Woche am 6.3.09 bei 99downloads.de angemeldet.
Und moechte jetzt meinen Vertrag da kuendigen weil ich es nicht mal gewusst habe, dass man da zahlen muss.

Also, ich war auf einer Videoseite, da stand sie brauchen den jetzigen neuen Divx Codec um das Video zu sehen.
Und wurde auf die seite 99downloads.de verlinkt, dort wurde ich aufgefordert mich erstmal zu regestrieren um den Downloadlink zu erhalten.
Also habe ich schnell iwas eingebeben. Bekam ne email mit AnmeldeNr. und pw. Hab mich versucht einzulogen ging aber nicht. Also habe ich es einfach ausseracht gelassen.
Nun kommt eine email, ich muss 60 Euro Zahlen da ich einen vertrag erstellt habe.
Da stand aber iwie nichts vom Vertrag und 60 Euro Zahlen.

Also habe ich ne email geschrieben und mich entschuldigt. Da ich es nicht wusste es nirgens Stand, dass man einen Vertrag abschliesst und 60 Euro zahlen muss.

Dieshabe ich als Antwort bekommen:
> Sie sind in unserer Kundendatenbank unter Angabe Ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen IP- und Email-Adresse verzeichnet.
> Unter Zuhilfenahme der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Adressen wurde Ihnen außerdem ein Aktivierungslink zur Aktivierung des bestellten Zuganges zu unserem Downloadservice 99Downloads.de per Email zugesandt.
>
> Ihre Anmeldung auf 99downloads.de, bei der Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die den Erhalt der Informationen zum Widerruf bestätigt haben, führte nachweislich zu einem Vertragsabschluss über einen zwölfmonatigen Datenbankzugang. Bei dieser Anmeldung wurden Sie insbesondere vor und nach der Anmeldung über Ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen informiert. Zudem haben Sie unsere Geschäftsbedingungen im Rahmen der Zusendung des Aktivierungslinks in druckbarer Version per Email erhalten.
>
> Wie Ihnen bekannt ist, wurden Sie im Rahmen der Anmeldung, sowie in den Geschäftsbedingungen, ausdrücklich über die Kosten unserer Dienstleistung informiert und es wurden ihnen diese direkt auf der Seite der Anmeldung angezeigt. Schon das Landgericht Hamburg urteilte am 6.11.2003 in der Entscheidung 5 U 48/03 das es ausreichend ist, wenn der Preis auf der Seite steht, auf der das Produkt auch angeboten wird. Bereits durch das Absenden eines Anmelde- oder Vertragsformulars wird ein wirksames Angebot gemäß § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuches abgegeben. Mit der Zusendung eines Bestätigungslinks per Email kommt der Vertrag darauf wirksam zustande.
>
> Ein Widerruf des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der Belleros Premium Media Limited ist in diesem Falle leider auch nicht mehr einwendbar. Unter Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Dies ist in diesem Fall mit der Aktivierung des Zuganges zu unserem Service-Angebot mittels Aktivierungslink gleichzusetzen. Anderweitige Informationen Dritter entbehren in diesem Fall jeglicher Rechtsgrundlage.
> Außerdem ist ein Widerruf, auch ohne Aktivierung, nach den derzeitig gültigen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes nur innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung möglich.
> Dieses haben Sie mit Bestätigung unserer Geschäftsbedingungen bei der Anmeldung sowie der Annahme unseres Angebotes als Vertragsbestandteil akzeptiert. Um uns vor Missbrauch zu schützen, müssen wir einen Widerruf in den benannten Fällen leider grundsätzlich zurückweisen.
>
> Ein gültiger Widerruf ist bei der Belleros Premium Media Limited vor dem Rechnungsversand nicht eingegangen. Daher haben Sie auch die Ihnen bekannte Zahlungsaufforderung mit dem bei der Anmeldung vereinbarten Bruttobetrag für unser Serviceangebot erhalten.
>
> Bitte verstehen Sie deshalb, warum wir Ihre Beanstandung insoweit zurückweisen müssen. Wir möchten Sie bitten, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Nach Ablauf der benannten Frist können Sie zur Erstattung weiterer Verzugsschäden (Rechtsanwalts-/Inkassokosten) in Anspruch genommen werden.



> Außerdem ist ein Widerruf, auch ohne Aktivierung, nach den derzeitig gültigen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes nur innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung möglich.
> Dieses haben Sie mit Bestätigung unserer Geschäftsbedingungen bei der Anmeldung sowie der Annahme unseres Angebotes als Vertragsbestandteil akzeptiert. Um uns vor Missbrauch zu schützen, müssen wir einen Widerruf in den benannten Fällen leider grundsätzlich zurückweisen.

Da ich mich am 6ten Regestiert habe und heute erst der 13 ist habe ich ja noch eine Woche mein Vertrag zu widerrufen oder?
Oder geht da sowieso nichts ohne Unterschrift?
Ich mein, ich hab die 60 euro nicht mal. und unterschrieben habe ich nichts. -.-

Im Fernsehen haben die auch gemeint, sowas soll man einfach ignorieren da alles eine Abzocke ist. Und die dich nicht verklagen koennen weil die sowieso verlieren. o_O

Was soll ich jetzt machen :/ ?
 
per eingeschriebenem brief von vertrag zurücktreten und die sache auf sich ruhen lassen vielleicht kommen noch 1-2 mahnungen und das wars. bei solchen dubiosen geschäften hilft meist ignorieren aber da du noch 1ne woche zeit hast würd ich offiziell zurücktreten.
 
Guck mal ein wenig bei den Verbraucherschutzzentralen. Die haben das so vorgeschriebene Briefe und ähnliches.
 
Einfach in den Brief schreiben, dass du von dem Widerrufsrecht gebrauch machst. Dann sollte alles OK sein. Mahnungen natürlich ignorieren.
 
Hi,

mir ist was ähnliches passiert, hab mich vermeindlcih "unverbindlich" bei einer Site angemeldet, die Office-Vorlagen anbietet (Zu der Zeit, als ich mich beworben habe).

2 Wochen später kam der erste Brief, paar Wochen später der zweite.

Nach paar Mohnaten kam dann mal ne Mahnung angeflattert, da wurde es sogar richtig heftig, vonwege: Das ist die letzte aussergerichtliche Verwarnung! Andernfalls werden wir Sie blablablabla...

Alles nur heisse Luft!

Die wollen dir Angst machen, drohen evtl. sogar mit klagen!

Aber Fakt ist: Sollte eine dieser schmierigen Abzocker jemals vor Gericht gehen, würde es so eine Klatsche von den Verbraucherschützern geben, unvorstellbar (Ist ja eindeutig abzocke, da gibt's auch initiativen etc...).
Deswegen drohen die dir, um dich zu verunsichern, sodass du evtl. wirklich bezahlst... Stell dir mal vor, wie viel Anmeldungen die jeden Tag haben, die bezahlen höchstens 5%...

Mein Rat: Nichts tun!

Als mir das damals geraten wurde war ich auch skeptisch: Und was wenn doch?

Aber es wird kein doch geben ;-)

hoffe das Hilft dir etwas, mir hätte es das auf jeden Fall

gruß

L
 
Auf jeden Fall: Nicht zahlen.
Das ist Abzocke und kann getrost ignoriert werden, die schicken dir zwar ein paar Mahnungen aber das wars auch schon.

Das ist zumindest das was ich tun würde, zumal ich mich nicht registrieren würde bei sowas. Das ist FAIL
 
Meine Frau ist auch mal auf sowas reingefallen. Wenn Du Deine richtigen Daten eingegeben hast, wirst Du mit postalischen Mahnungen rechnen müssen.

Auch wenn Du bezahlst, wirst Du trotzdem Mahnungen bekommen, dass Du bezahlen sollst ;)

Nach den Mahnungen wirst Du Anwaltsschreiben von einer Katja Günther bekommen, die vertritt diese Betrügerfirmen. Da kannst Du darüber nachdenken, ob Du Anzeige bei der Polizei erstattest.

Du mußt aber auf keinen dieser Schreiben reagieren (das würde ich Dir auch empfehlen). Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert (was höchstwahrscheinlich nicht passieren wird), dann mußt Du dagegen Widerspruch einlegen und gut ist.

Das mit der Post ist nervig, aber bezahl trotzdem auf keinen Fall, das ist alles Betrug!

Schau mal im Internet nach der Firma, nach der Anwältin, etc., da gibt es auch mehrere Reportagen auf YouTube dazu.

Wenn wir mal wieder so einen Brief kriegen, dann schreib ich immer die Bank an, die in dem Überweisungsträger angegeben ist und beschwere mich, dann kann sich die liebe Anwältin nämlich jedes Mal ne neue Bank suchen ;)

Viele Grüße

Evil
 
Wer es mit Abzocke durch untergeschobene Verträge, Verstöße gegen die Preisangabeverordnung (Kostenpflichtige Angebote als kostenlos tarnen) usw. zu tun hat, kann unter http://www.internetfallen.de/ Hilfe finden. Die privat betriebene Seite bietet umfangreiche Infos zu allen gängigen Formen des Internetbetrugs sowie Vorgehensweisen zur Verteidigung dagegen.
 
hi

halte dich an "TheEvilOne"!
so einen gerichtlichen mahnbescheid bekommst du in jedem guten schreibwarenhandel.
darauf musst du aber mit einem widerspruch reagieren, und das wars dann auch schon.

die forderung seitens der abzocker, den betrag bei gericht einzufordern kostet zuviel und
du wirst wahrscheinlich nie etwas vom gericht hören.

das gericht muss die forderung an dich erst einmal überprüfen und entscheiden ob diese gerechtfertigt ist.
sowas kostet geld.

cu
-= pillepalle =-
 
Genauso sollte man sich vor opendownload.de in Acht nehmen.

Aber zu deinen Problem, du hast geschrieben das du irgendetwas eingegeben hast.
Gut, denn das reicht ja im Grund aus.
Um einen gültigen Geschäftsvertrag aufzustellen musst du einen entsprechenden Willen zum Ausdruck bringen und den mit einer Identität bekräftigen.
Das heißt, du identifizierst dich nicht richtig als Vertragspartner mit realer Adresse, Namen und wolltest nur etwas herunterladen, ohne nerviges Eingeben.

Das nächste ist, dass der Seitenbetreiber klar und deutlich schreiben muss das der Service etwas kostet.
Also das es nur in den Kleingedruckten - den AGBs steht, reicht nicht aus.

Dann kann man sich ja noch darüber streiten ob das Verlinken von Software zu diversen Herstellerseiten wirklich seine 60 Euro im Monat Wert ist. Ich finde es ist einfach nur lächerlich.
 
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