Vermögen & Arbeitslosengeld II

Hallo Habouser,da ich weiß das hier viele User ohne Arbeit sind gebe ich das mal so bekannt.........

ich bin eben Informiert wurden das die Bank gezwungen werden kann durch das Arbeitsamt, Sozialamt oder durch der Staatsanwaltschaft das Bankgeheimniss Preis zu geben, wenn der Verdacht besteht das der Antrag auf Arbeitslosengeld II
nicht Ordnungsgemäß ausgefüllt ist, das heißt wer sein Vermögen nicht angibt wie Sparbücher andere Konton usw.
Seid euch im klaren darüber" was wissen die und was nicht" dazu zählen auch eure engsten Verwanden ( Eltern )


gruß andrea

PS.Wenn das Vermögen nicht soooooo groß ist müsst ihr euch keine Sorgen machen :)
 
Ich kann, wem es möglich ist, sowieso nur Konten im schweizerischen Ausland empfehlen. Hat nur Vorteile.
 
@Andrea

Die einzige Neuigkeit besteht darin das die das nun AloII anstall Sozialhilfe nennen.

Auch vorher, als "normaler" Sozi empfaenger konnten sie informationen über deinen Vermögensstand einholen.

Ebenso informationen über Vermögen von Lebenspartnern etc..


mfg
 
Auch vorher, als "normaler" Sozi empfaenger konnten sie informationen über deinen Vermögensstand einholen.

Ebenso informationen über Vermögen von Lebenspartnern etc..

Nein das ist leider Falsch...........

Unter Vermögen versteht das Sozialamt das gesamte verwertbare Vermögen, d.h. alle Dinge, die Ihr verkaufen könnt, um Euren Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Dazu gehören Lebensversicherungen mit Rückkaufwert, Sparbücher, und so weiter. Auch wenn es oft anders vermittelt wird: Der Sozialhilfeempfänger braucht nicht alles auszugeben oder zu verkaufen. Das sogenannte Schonvermögen wird Euch von Rechts wegen zugestanden. Das Sozialamt darf Euch nicht zwingen, dieses zur Bestreitung des Lebensunterhalts auszugeben ? es ist geschütztes Vermögen.

gruß andra
 
Bleibt ohnehin abzuwarten, was passiert, wenn sich Tausende Menschen ihr Vermögen zu Hause bunkern. Vor allem, wie die Banken das so verarbeiten.
 
Original von Chris
Ich kann, wem es möglich ist, sowieso nur Konten im schweizerischen Ausland empfehlen. Hat nur Vorteile.
Ja aber erst ab 100000 ? weil sonst rentiert sich des überhaupt net, sonst macht du durch die Zinsen genauso viel wie du Zahlen musst, sogar mehr *g* also würde ich des mal vergessen, denn welcher Arbeitslose hat mal so schnell über 150000 lose rum liegen und kann des auf ein Zahlenkonto einzahlen!? Eins noch unser Statt kann alles was er will, außer in euer Haus kommen und schauen wie viel Geld ihr da rum liegen habt ;) also ab nach Hause mit der Kohle, aber die dumme Inflation macht uns da des leben schwer. Pech, des beste ist nicht Arbeitslos zu werden.
 
Vielleicht sollten unsere Politiker Alg2 einen anderen Namen geben wie.

Ich hätte da nen Vorschlag, wie wärs mit "Geld zur Sozialhilfeempfänger Verminderung" :D
 
Original von Dreamer
Vielleicht sollten unsere Politiker Alg2 einen anderen Namen geben wie.
Ich hätte da nen Vorschlag, wie wärs mit "Geld zur Sozialhilfeempfänger Verminderung" :D
Des is der Beste Vorschlag denn ich seit langen gehört hab echt lol sauber...
Meiner wäre "Kein Geld mehr", und warum, ganz einfach weil ein normaler Bürger, der sein Geld spart und dann Arbeitslos wird, der bekommt kein Arbeitslosengeld mehr.
 
Original von B4gi
Original von Dreamer
Vielleicht sollten unsere Politiker Alg2 einen anderen Namen geben wie.
Ich hätte da nen Vorschlag, wie wärs mit "Geld zur Sozialhilfeempfänger Verminderung" :D
Des is der Beste Vorschlag denn ich seit langen gehört hab echt lol sauber...
Meiner wäre "Kein Geld mehr", und warum, ganz einfach weil ein normaler Bürger, der sein Geld spart und dann Arbeitslos wird, der bekommt kein Arbeitslosengeld mehr.

Arbeitslosengeld bekommt er schon noch. Nur eben kein Arbeitslosengeld 2. Damit wird gleich eine propere Grundlage für weitgefächerte Altersarmut geschaffen. Das übersteigt dann allerdings das Vorstellungsvermögen der Herren und Damen Wirtschafts-Lakaien im Bundestag. Aber die werden ja auch nicht für's Denken bezahlt.
 
Arbeitslosengeld bekommt er schon noch. Nur eben kein Arbeitslosengeld 2.

Das lasse ich mal dahin gestellet..........

Informationen sammeln, dann den Antrag ausfüllen!


Tipp 1: Erst Informationen sammeln, dann den Antrag stellen!

Lassen Sie sich nicht zu einer übereilten Abgabe des ALG II-Antrags drängen. Ihnen entstehen keine finanziellen Nachteile, wenn Sie den Antrag im Laufe dieses Jahres einreichen. Wenn Sie ALG II im Januar oder noch später beantragen könnten Ihnen Nachteile entstehen, weil kein Anspruch auf Leistungen vor Antragstellung besteht. Ihr Wunsch, möglichst frühzeitig über die neue Leistungshöhe informiert zu sein, ist verständlich. Dennoch sollten Sie sich vor der Antragsabgabe eingehend informieren. Dies gilt umso mehr, da einige rechtliche Fragen noch offen sind, beispielsweise die Rechtsverordnung des Bundes zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
Sofern Sie von der Arbeitsagentur bzw. Kommune bereits einen Termin zur Abgabe der Unterlagen haben, bitten Sie gegebenenfalls um eine Verschiebung. Wenn Sie bei uns Mitglied sind, stehen Ihnen die Gewerkschaften - wenn nötig - mit Rechtsschutz zur Seite.

Tipp 2: Persönliche Verhältnisse klären!

ALG II ist keine individuelle Leistung, wie die Arbeitslosenhilfe, sondern wird für Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder gezahlt, die gemeinsam in einem Haushalt leben, vorausgesetzt, das gemeinsame Einkommen und Vermögen reicht nicht aus. Von sonstigen Verwandten und Verschwägerten, die im Haushalt leben, "erwartet" das Gesetz grundsätzlich, dass sie für ihre Angehörigen aufkommen. Doch es gibt auch Ausnahmen:
Zum einen werden Ehepartner, die vor einer Scheidung stehen, nicht mehr als Ehepaar behandelt, wenn sie in der gemeinsamen Wohnung getrennt leben und wirtschaften. Zum anderen ist nicht jedes Paar eine "eheähnliche Gemeinschaft." Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung gilt dies nur, wenn eine Partnerschaft auf Dauer angelegt und so eng ist, dass von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen in Notfällen erwartet werden kann. Außerdem müssen die Partner zusammenleben. Sie sollten unter dem Punkt III "Persönliche Verhältnisse" im ALG II-Antrag nur Personen eintragen, bei denen klar ist, dass sie mit Ihnen gemeinsam wohnen und wirtschaften. Wenn Sie mit Verwandten oder Verschwägerten nur die Wohnung teilen, aber nicht gemeinsam "aus einem Topf" wirtschaften, sollten Sie dies klar zum Ausdruck bringen, am besten schriftlich auf einem Extrablatt.
Liegt eine Haushaltsgemeinschaft vor - zum Beispiel mit einem gut verdienenden volljährigem Kind - kann die gesetzliche Vermutung, das Kind leiste Unterhalt, durch eine Erklärung widerlegt werden.
Klassische Wohngemeinschaften sind keine Haushaltsgemeinschaften. Individuelle Miet- oder Untermietverträge sind eine gute Möglichkeit zu belegen , dass man lediglich die Wohnung teilt ohne gemeinsam zu wirtschaften.

Tipp 3: Alternativen vor Auslaufen des Arbeitslosengeldes prüfen!

Arbeitslose, die innerhalb von zwei Jahren nach Auslaufen des Bezugs der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld zum ALG II überwechseln, erhalten für maximal zwei Jahre einen Zuschlag. Er beträgt im ersten Jahr zwei Drittel der Differenz zwischen dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld (zuzüglich Wohngeld) und dem neuen ALG II - maximal jedoch für allein Stehende 160 ?, mit Partner 320 ? und für jedes minderjährige Kind maximal 60 ?. Im zweiten Jahr wird der Zuschlag halbiert. Um die Dauer des Übergangszuschlags von zwei Jahren voll auszuschöpfen, können Sie den Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zum 31. Dezember 2004 oder darüber hinaus unterbrechen. Eine solche "Pause" verschiebt den Anspruch nach hinten und Sie erhalten den Zuschlag länger, denn der Zuschlag wird nur zwei Jahre gezahlt, beginnend unmittelbar nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes. Sie können den Bezug des Arbeitslosengeldes ohne Nachteile unterbrechen, wenn Sie sich als Arbeitsloser abmelden und eine (befristete) Tätigkeit aufnehmen oder wenn Sie sich aus einem wichtigen Grund bei der Arbeitsagentur abmelden. Für Arbeitslose, die vorübergehend einen schlechter bezahlten Job annehmen, gibt es einen zweijährigen Bestandsschutz. Das heißt, bei erneuter Arbeitslosigkeit erhalten Sie Ihr Arbeitslosengeld für die noch verbleibende Bezugsdauer in der vormaligen Höhe. Wichtige Gründe können zum Beispiel sein: Pflege kranker Angehöriger, Bildungszeiten oder auch der Versuch, sich selbstständig zu machen. Für Existenzgründer zahlt die Arbeitsagentur sogar einen Zuschuss:
Überbrückungsgeld für sechs Monate oder Förderung als "Ich-AG" mit gestaffeltem Zuschuss, längstens für drei Jahre. Anders als beim Überbrückungs geld ist bei der "Ich-AG" bisher noch kein Geschäftsplan erforderlich. Trotzdem sollten Sie natürlich beachten, dass jeder Versuch, sich selbstständig zu machen, auch mit persönlichen finanziellen Risiken verbunden ist.
Beispiel: Herr A. hat Glück im Unglück. Kurz bevor sein Arbeitslosengeld am 31. August 2004 ausläuft, findet er für vier Monate einen befristeten Job. Selbst wenn er anschließend wieder arbeitslos wird und auf das niedrigere Arbeitslosengeld angewiesen ist, beginnt die Frist für den zwei jährigen Zuschlag nicht am 1. September, sondern erst im Januar 2005. Der monatliche Zuschlag von bis zu 440 ? im ersten Jahr für eine vierköpfige Familie steht voll zur Verfügung, während ohne Unterbrechung der Arbeitslosigkeit bereits die ersten vier zuschlagsfähigen Monate verloren wären.

Tipp 4: Wohngeld kann den befristeten Zuschlag erhöhen!

Für die Berechnung des Zuschlages ist auch das Wohngeld von Bedeutung. Nur tatsächlich erhaltenes Wohngeld fließt in die Berechnung des Zuschlages zum Arbeitslosengeld II ein. Wenn Sie derzeit die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld erhalten und bisher kein Wohngeld beantragt haben, sollten Sie dies noch vor Antragstellung zum Arbeitslosengeld II nachholen. Arbeitslosengeld II Empfänger erhalten zwar kein Wohngeld, da die kompletten Unterkunftskosten bereits bei der Leistungsgewährung berücksichtigt sind, aber durch Einrechnen des Wohngeldes vergrößert sich der Abstand zwischen dem Gesamteinkommen während des ALG I und ALG II Bezuges. Maximal zwei Drittel dieses Unterschiedes werden durch den befristeten Zuschlag ausgeglichen.

Tipp 5: Wie lässt sich "Vermögen" retten?

ALG II erhält nur, wer kein Vermögen oberhalb des so genannten Schonvermögens (Freibeträge) hat. Entscheidend sind Ihre Vermögensverhältnisse von Januar 2005 an. Wird der Ihnen zustehende Freibetrag überschritten, können Sie bis dahin notwendige Anschaffungen - unter Berücksichtigung der Ihnen beim ALG II-Bezug zustehenden Freibeträge - tätigen. Auch die Tilgung vorhandener Schulden - wie Leasingraten oder Hypotheken - ist überlegenswert. Bei der Prüfung Ihrer Vermögensverhältnisse können im Regelfall Vermögen und Schulden nicht miteinander verrechnet werden - mit Ausnahme von Schulden auf Ihr selbstgenutztes Wohneigentum.
Arbeitslose oder ihre Partner, die vor dem Erwerb eines Hausgrundstücks stehen, sollten beachten, dass das dafür angesparte Vermögen nach Beginn des ALG II-Bezugs (mit Ausnahme des oben genannten Grundfreibetrags) nicht geschützt ist. Es sei denn, es handelt sich um behinderte oder pflegebedürftige Menschen. Bereits erworbenes und selbst genutztes Wohneigentum ist jedoch in angemessenem Umfang geschützt. In diesem Fall werden auch Kreditzinsen, nicht aber die Tilgung, übernommen. Die selbstgenutzte Wohnung ist vor dem staatlichen Zugriff besser gesichert als die private Altersvorsorge mit einer Lebensversicherung.

Tipp 6: Riester-Rente und Lebensversicherung prüfen!

Alle Anlageformen der so genannten Riester-Rente bleiben anrechnungs frei. Sie sind zusätzlich zu dem allgemeinen Freibetrag für die Altersvorsorge geschützt, so weit ihre Höhe nicht über dem staatlich geförderten Umfang liegt. Das heißt, Sie können - wenn Sie außer ALG II noch eigenes Einkommen haben - während des Bezugs von ALG II den Mindesteigenbeitrag zur "Riester-Rente" leisten und diesen Betrag von Ihrem Einkommen voll absetzen.
Wenn Sie sich für eine "Riester-Rente" entscheiden, lassen Sie sich beraten, bis zu welcher Höhe Sie Beiträge leisten können, die in Ihrem konkreten Fall noch unter die Förderung fallen.
Im Jahr 2004 sind Beiträge bis zu zwei Prozent des beitragspflichtigen Erwerbseinkommens des Vorjahres abzüglich der Förderbeträge möglich. Wenn Sie vor der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie während des ALG II-Bezuges eine staatliche Förderung erhalten, wenn Sie den Sockelbetrag von 60 ? pro Jahr aufbringen.
Für Lebensversicherungen, die ausgezahlt werden können, bevor Sie 65 Jahre alt sind, gibt es keinen besonderen Altersversorgungsfreibetrag. Im Rahmen des besonderen Freibetrages sind sie erst geschützt, wenn eine Verwertung vor Beginn des gesetzlichen Renteneintrittsalters unmöglich ist. Anderslautende Verträge können noch umgeschrieben werden. Sie haben ein Anrecht auf eine Änderung Ihrer Versicherungspolice. Diese Änderung muss jedoch vorgenommen werden, bevor Sie ALG II beantragen.

Tipp 7: Neuer Antrag für Nichtleistungsempfänger kann sich lohnen!

Seit 2003 gibt es für Empfänger von Arbeitslosenhilfe eine verschärfte Prüfung der Vermögensverhältnisse. Sollten Sie derzeit weder Arbeitslosen- noch Sozialhilfe erhalten, lohnt sich eine neuerliche Prüfung. Denn bis Ende dieses Jahres sind Anträge auf Arbeitslosenhilfe hinsichtlich des Altersvorsorgevermögens schlechter gestellt als in den kommenden Jahren, in denen der Freibetrag für die Altersvorsorge neu eingeräumt wird. Möglicherweise könnten Sie im neuen Jahr doch Leistungen erhalten.

Tipp 8: Verdienstbescheinigung vor Antragstellung einholen!

Nach dem Gesetz muss der Arbeitgeber den Verdienst von Mitgliedern ihres Haushalts auf der Rückseite des Antrags bescheinigen. DGB und Datenschützer haben kritisiert, dass Arbeitgeber damit Kenntnis von schützenswerten Sozialdaten erhalten und dies für die Betroffenen zu Nachteilen führen kann. Empfehlenswert ist daher, die Lohn- oder Gehaltsbescheinigung vor dem Ausfüllen des Antrags einzuholen oder dafür einen zusätzlichen Vordruck zu besorgen. Nachdem die Bundesagentur für Arbeit auf die Kritik reagiert hat, kann alternativ unter www.arbeitsagentur.de ein neues Formular heruntergeladen werden.

gruß andrea
 
Wow da du ja Rechtsanwaltgehilfin bist, nehm ich dir des mal gern ab, aber ich hoff einfach das es nie dazu kommen wird, tortzdem thx
 
Wow da du ja Rechtsanwaltgehilfin bist, nehm ich dir des mal gern ab, aber ich hoff einfach das es nie dazu kommen wird, tortzdem thx

Deinen Optimismus möchte ich gern haben ;)

In Wahrheit ist das alles (hartzIV und Freunde) erst eine kleine Spitze des riesigen Eisbergs.

Das wirkliche Problem in diesem Land ist gerade erst dabei seine Vorhut auszusenden.

Das einzige was uns helfen wird (uns Menschen in diesem Land), ist ein starker, gesellschaftlicher Zusammenhalt und die Erkenntnis das jeder der sich auf Staat und Amt verlässt am ende doch der Depp sein wird.

Meine Kinder tun mir in Sachen $Sozialfragen jetzt schon leid.

mfg
 
Ich glaub ohne Optimismus würden sich die meisten doch sowieso nimmer anstregen oder noch schlimmer überhaupt keinen Bock mehr haben. Schau ich sag halt so solang ich immer am Ball bleib und den Statt net ruinieren muss, dann is dass schon in Ordnung. Noch was meine bessere die neue Generation tut mir sau leid die übernimmt ein Deutschland des für den Arsch is, weil bei uns fast nichts mehr funktioniert in dem Sinne, viel Spaß beim Wiederaufbau
 
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