Da es hier nur so von Computerexperten wimmeln müsste und es sicher einpaar gibt, die in Sachen Computerrecht etwas Ahnung haben, möchte ich gerne eine Frage stellen, die mich nach diversen Meldungen immer wieder beschäftigt.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ja seit kurzen größtenteils als nichtig erklärt wurden. Hier gibt es viele Infos darüber: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/verfassungsbeschwerde_de.html
Nun habe ich mich weiter damit beschäftigt und der folgende Artikel hat mich etwas stutzig gemacht: http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1182611&kat=4
Darin beschwert sich der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bayern - Harald Schneider wie folgt: "Für laufende Verfahren ist das eine Katastrophe". Doch warum es eine Katastrophe ist, darauf geht er nicht weiter ein.
Das ist jetzt meine Frage an euch: "Was passiert mit den laufenden Vorgängen?" Mit laufenden Vorgängen ist ja gemeint, dass die Herren in Grün durch die Vorratsdatenspeicherung z.B. Jemand beim illegalen Tauschen erwischt haben etc. und dann den Rechner einkassiert haben. Die neuen Rechtsänderungen sehen dann wie folgt aus:
Das heißt, Provider sind nicht mehr verpflichtet Daten zu speichern und bei der Strafprozessordnung kann nichts mehr beschlagnahmt werden. Wenn es jetzt so eine "Katastrophe" wäre, dann würde ich denken, dass die Beschlagnahmung nicht mehr gültig ist und die "bösen" Menschen z.B. ihre Rechner zurückkriegen würden - also die noch unter "laufende Verfahren" stehen. Das klingt für mich ziemlich logisch, da die jetzt alle personenbezogene Daten der Vorratsdatenspeicherung löschen müssen - laut des Bundesverfassungsgerichts. So würde den Ermittlern doch die nötigen Daten fehlen, die als Ermittlungsgrundlage genutzt werden. Somit sollte das laufende Verfahren doch kippen, oder?
Was meint ihr?
Ich hab übrigens schon fast den ganzen Nachmittag nach entsprechenden Infos gesucht - aber vergebens. Vielleicht hat ja der eine oder andere noch aussagekräftige Links, oder selbst schon Erfahrungen gemacht etc.
Die Vorratsdatenspeicherung ist ja seit kurzen größtenteils als nichtig erklärt wurden. Hier gibt es viele Infos darüber: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/verfassungsbeschwerde_de.html
Nun habe ich mich weiter damit beschäftigt und der folgende Artikel hat mich etwas stutzig gemacht: http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1182611&kat=4
Darin beschwert sich der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bayern - Harald Schneider wie folgt: "Für laufende Verfahren ist das eine Katastrophe". Doch warum es eine Katastrophe ist, darauf geht er nicht weiter ein.
Das ist jetzt meine Frage an euch: "Was passiert mit den laufenden Vorgängen?" Mit laufenden Vorgängen ist ja gemeint, dass die Herren in Grün durch die Vorratsdatenspeicherung z.B. Jemand beim illegalen Tauschen erwischt haben etc. und dann den Rechner einkassiert haben. Die neuen Rechtsänderungen sehen dann wie folgt aus:
(http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html)
- Die §§ 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstoßen gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und sind nichtig.
- § 100g Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Artikel 1 Nummer 11 des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom 21. Dezember 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 3198) verstößt, soweit danach Verkehrsdaten nach § 113a des Telekommunikationsgesetzes erhoben werden dürfen, gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und ist insoweit nichtig.
Das heißt, Provider sind nicht mehr verpflichtet Daten zu speichern und bei der Strafprozessordnung kann nichts mehr beschlagnahmt werden. Wenn es jetzt so eine "Katastrophe" wäre, dann würde ich denken, dass die Beschlagnahmung nicht mehr gültig ist und die "bösen" Menschen z.B. ihre Rechner zurückkriegen würden - also die noch unter "laufende Verfahren" stehen. Das klingt für mich ziemlich logisch, da die jetzt alle personenbezogene Daten der Vorratsdatenspeicherung löschen müssen - laut des Bundesverfassungsgerichts. So würde den Ermittlern doch die nötigen Daten fehlen, die als Ermittlungsgrundlage genutzt werden. Somit sollte das laufende Verfahren doch kippen, oder?
Was meint ihr?
Ich hab übrigens schon fast den ganzen Nachmittag nach entsprechenden Infos gesucht - aber vergebens. Vielleicht hat ja der eine oder andere noch aussagekräftige Links, oder selbst schon Erfahrungen gemacht etc.