Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Hallo,

ich weiß, das hier ist vielleicht nicht ganz das richtige Forum für solche Fragen, ich erlaube mir trotzdem mal folgende Frage zu stellen: Weiß jemand, ab wann die Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen beginnt, sprich bei einem Vertrag über eine Dienstleistung, der lediglich über das Internet abgeschlossen wurde?

Vielen Dank schon mal

Daniel
 
Vielen Dank erstmal für die Antwort :)
Naja, angenommen, es springt bei jemand ein Popup auf, von irgendeiner dubiosen Software-Seite, die einen auffordert Name, Adresse usw. einzugeben. Dies macht der Anwender und geht dadurch einen Vertrag über zwei Jahre ein, der natürlich auch Kosten verursacht. Das merkt er aber erst, als etwa drei Wochen später eine Bestätigungsmail eingeht, in der schon steht, dass die Widerrufsfrist von 14 Tagen bereits überschritten ist. Stimmt das, oder wann genau beginnt diese Frist wirklich?
 
Dann schmeiss den Namen der Firma in Google rein und wenn dann
lauter Ergebnisse mit Abzocke kommen reagiere einfach nicht bis
ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, was nie geschehen wird.

Ansonsten findest du auch hier genügend Beiträge zu "unabsichtlich Vertrag erstellt", "megadownload" und sonstigen Abofallen.

Gruss
 
Okay, dann mach ich das mal.
Es is aber schon so, dass die auch eine Adresse in Deutschland haben und so, hat das was zu bedeuten?
 
In 99,99999999% ist erst gar kein rechtsgültiger Vertrag geschlossen worden, von
daher ist es egal wo die Firma sitzt oder auf was für Paragraphen sie sich
berufen.

Gruss
 
Okay, vielen Dank :) Kannst du mir vielleicht sagen, was in dem Fall hätte passieren müssen, dass ein rechtskräftiger Vertrag zu Stande gekommen wäre? Tut mir leid, wenn das zu viel verlangt ist.
 
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