www.genealogie.de

Tja,
was soll ich groß dazu sagen: meine Freundin ist auf den Spass reingefallen, und hat dabei übersehen, dass (wohlgemert) in einer FUSSNOTE der Preis von 60? vermerkt war. Was würdet ihr ihr raten? Einfach nicht bezahlen?
E-Mails sind absolute Zeitverschwendung. Ich hab schon in nem Forum geschaut, in dem sich mehrere gemeldet haben, die darauf reingefallen sind. Die haben 3 bis 4 Standart-E-Mails, die sie verschicken, egal was man schreibt.
Ich hätte gesagt einfach nicht bezahlen, weil solche Abzockerfirmen vor Gericht eh keine Chance haben und das wissen die auch. Nur bin ich mir nicht ganz sicher ob ich damit richtig liege. Die in dem oben genannten Forum sind auch mehr oder weniger ratlos.

mfg
serow
 
Ist zwar nicht (offensichtlich jedenfalls) die gleiche Domain / der gleiche Inhaber, aber die Masche scheint mir sehr ähnlich. Sieh dir doch mal diesen Thread an. ;)
 
solltest du post von nem "inkassobüro" kriegen (sieht wirklich seriös aus)
auch einfach ignorieren diese "inkassobüro" liegt auf dem selben server und ist auf den selben namen registriert ;)
 
Hi

Auch meine Schwester hat Gestern auch eine Rechnung von Genealogie.de erhalten! Sie hat sich angeblich angemeldet und soll nun ? 60,-- für ein Jahresabo zahlen. Sie sagt zwar, dass Sie nie auf dieser Seite war, aber das bezweifle ich ein bisschen, denn Sie haben immerhin die Adresse von ihr (steht auf der Rechnung). Mein Vater hat gleich mal an die selbe Mail Adresse zurückgeschrieben, von der auch die Rechnung gekommen ist, das meine Schwester noch Minderjährig ist und wir sicher nicht zahlen werden. Heute kam promt eine Antwort!

Hier ein Auszug aus der Mail:
Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Genealogie.de !

wir haben Ihre Beanstandung erhalten und erwidern hierauf wie folgt:

Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir
schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge
gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine
Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also
technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für das
Datenbankangebot der Genealogie Ltd. anmeldet, so muss er dafür ein auf sich
unzutreffendes Alter eingeben.

Diese Handlung ist, auch strafrechtlich relevant, sowohl im Hinblick auf
einen sog. Eingehungsbetrug zu Lasten der Genealogie Ltd. als auch in Form
der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder
verändert,
dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen
würde,
oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar
(...)"

Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners
mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht
eines Dritten - hier der Genealogie Ltd. - als konkludente Zustimmung der
Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen
darstellt.

Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten
Zugang zum Internet verschafft hat, liegt in aller Regel eine
Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur
Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle
wird die Zahlungsforderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die
Aufsichtspflichtigen geltend gemacht, da wir bereits den Datenbankzugang
eingerichtet und aktiviert haben und ebenfalls bereits eine eigene
Ahnenhomepage angelegt haben.

Weiterhin weisen wir Sie auf den "Taschengeldparagraphen" des § 110 BGB hin.

Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den
in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung
weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Genealogie.de - Team

Also meiner Meinung nach ist das bereits eine "Vorlage", denn es wird nicht einmal auf den Namen eingeganen.
Wir lassen uns nun einmal noch überraschen was noch kommt. Ich habe schon von Inkasso Schreiben und Schreiben von Anwälten usw. gelesen!
Mal schauen...
 
Selbst wenn Inkassoschreiben kommen, würde ich da erst mal nicht drauf eingehen. Man hat uns auch mal über 200 Euro für angebliche Beratungsgespräche per Telefon abnehmen wollen. Wir haben dann die Rechnungen miteinander verglichen. (A) Es wurde immer teuer, (B) die angeblich angerufene Telefonnummer war jedesmal eine andere. Wir haben alles ignoriert und nie wieder was von denen gehört.

Auch interessant:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder
verändert,
dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen
würde,
oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar

Eine Anmeldung auf einer Internetseite ist ganz bestimmt kein Rechtsverkehr und beweiserheblich sind die Daten in diesem Fall auch nicht, da gar kein gültiger Vertrag vorliegt.

Den dann folgende Absatz find ich auch ziemlich zweifelhaft.

cu,
thyrael
 
Das Youtube Video (Fernsehreportage) kannte ich noch gar nicht, THX.

Hatte auch mal bei dem IQ Test mitgemacht (war der selbe Anbieter), bekam dann 4 oder 5 mails, mit der Aufforderung Geld zu bezahlen.
Hab das einfach ignoriert mit Erfolg - die meldeten sich dann nie wieder.
 
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