XP 180-Tage Preview

Ich habe bei der Zeitschrift CHIP eine von 1000 Windows XP Professional CDs gewonnen.

Preview Program
Evaluierungssoftware -
Benutzung auf 180 Tage beschränkt.
Produkt Key befindet sich auf der Packungsrückseite.
0401 Artikelnr. X08-22979

Was mache ich nun damit ?

Alle 180 Tage neu installieren ?

Danke für eure Tips.

aml
 
Nö, Du suchst nen Crack, der die Aktivierung lahmlegt, indem er dem System vorgaukelt, dass die 180 Tage noch nicht um sind. Gibts schon überall. Ich werde jetzt natürlich keine Links posten, selbersuchen macht Spass.

Aber bedenke, das ganze dient nur zu Probezwecken und ist ILLEGAL!!! :D
 
Hi Scofield,

das war nicht meine Absicht, sorry.

Egal, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.

Ob ich denn mal auf XP umsteige, hmm...
Aber die 180-Tage Version ließ sich zumindestens problemlos installieren und sogar deinstallieren.

Sogar 98SE funzte hinterher immer noch, na, das ist doch schon mal was.

CU
 
Hey aml,

Gut für dich wenn Win98SE danach immer noch gefunktz hat bei mir nicht !!!!!!!

Konnte alles wieder neu ziehen !!!
 
Hoi!

Diese 180-Tage Version soll dich eigentlich nur zum Kauf von WinXP anregen ... ich habe auch bei dem Gewinnspiel gewonnen ... :D
Allerdings habe ich mir jetzt schon die Vollversion besorgt, da ich mit dieser Beta-Version noch ein paar Probleme hatte ...

@zerojump:
Ich geb dir recht: Es ist leicht wegzumachen, NUR:
Jede dieser Betaversionen ist mit einem anderen Code versehen, der speziell dafür da ist diese Betas zu identifizieren ... Da man bei dem Gewinnspiel seine Adresse weitergibt lässt sich vermuten, dass die 'glücklichen' Besitzer dieser Beta unwillkürlich bei Mircrosoft registriert sind ...
Ich sag nur: Ganz doof sind die Typen auch nicht!
und
Ehrlich währt am längsten!


scott
 
Hallo Scott

Meinst Du wirklich, daß die Leute von der Zeitschrift CHIP die Adressen der 1000 Gewinner an Microsoft weitergegeben haben ?

Das wäre eine strafbare Handlung !

Ich werde die CHIP mal anmailen zu der Sache, sobald ich etwas höre, poste ich das hier rein.

Gruß
 
Tja, ich bin schon der meinung!

strafbare tat: es gibt fast immer eine kleine lücke über die man ausweichen kann! vielleicht stand irgendwo kleingedrucktes ... mit der teilnahme am gewinnspiel wurde es dann automatisch als gelesen und akzeptiert gewertet ...
(fast) alles ist möglich!
bin mal trotzdem gespannt auf deren antwort!


scott
 
In irgendeiner ABG steht das immer drin... (ach so, AGB ist das was man immer sofort wegklickt.... :] ).

Moe
 
Aber eines der Gesetze aus dem BGB sagt, dass das strafbar ist. Das ist normalerweise nicht von den llgemeinen geschäftsbedingungen zu umgehen. If so, lasst mal die AGBs von nem Anwalt prüfen. über 80% der auf dem Markt befindlichen AGBs haben Fehler und sind somit NICHT rechtskräftig!!! *tippGeb* :)
 
Guten Morgen Herr XXX,

ich persönlich kann in Ihrem konreten Fall nicht direkt nachverfolgen, ob
Ihre Adresse erfasst wurde. Haben Sie ungewünschte Werbung erhalten?
Wenn Sie mir jedoch Ihre Anschrift geben möchten, kann ich den Vorgang
konkret prüfen und - falls Sie dies wünschen - Ihre Adresse ggf. sofort
sperren lassen, falls diese erfasst wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Judith Berkemeyer


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Judith Berkemeyer
Redakteurin

CHIP
Vogel Burda Communications GmbH
Poccistraße 11
80336 München

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Indirekt hat die Dame ja zugegeben, daß die Adressen weitergegeben werden...!!!

Eine echte Sauerei !
 
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