Garantie / Gewährleistung

Vor genau zwei Jahren ab Morgen den 11.12. habe ich ein Produkt über Amazon erworben. Nun da, dass besagte Produkt einen Schaden heute erlitten hat ist meine Frage ob ich einen Anspruch auf Gewährleistung habe und von welchem Zeitpunkt an diese gezählt wird - also wenn das Päckchen bei Amazon ankommt oder vom Zeitpunkt des Versandes ?

Ja, mir ist bekannt das hier im Forum keine absolute juristisch korrekte Aussage gemacht werden kann, aber es ist möglich das jemand sich in einer ähnlichen Lage mal befand.

http://www.garanbo.de/garantie-und-gewaehrleistung-was-ist-der-unterschied

Hab mir den Text durch gelesen und folgendes entdeckt;

Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002 wurde die gesetzliche Gewährleistungsfrist für den Käufer von bislang 6 Monaten grundsätzlich auf 2 Jahre ab Übergabe der Kaufsache verlängert. Damit sollte zum einen dem Gedanken des Verbraucherschutzes besser Rechnung getragen werden, zum anderen wurde damit aber auch schlicht Europarecht in deutsches Recht umgesetzt.

Nun was heißt das genau - siehe o. Frage zum Zeitpunkt.

Besten Dank
 
Normal läuft es so ab.
innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen das es nicht seine schuld ist. Wenn die Ware reklamiert wird, wird es vom Verkäufer an den Hersteller geschickt und reklamiert. Geht es positiv für den Verkäufer aus, wird vom Verkäufer dem Endverbraucher die Gewährleistung positiv bestätigt.

Sprich du kannst nicht einfach etwas kaufen.
Wie ein Verrückter, mit dem Gedanken "Kriege sowieso ein neues", die Ware behandeln.
 
etwas vereinfacht ausgedrückt:

Gewährleistung ist, wie in dem von dir verlinkten Text auch hervorgeht, die Zusicherung des Verkäufers, dass zum Zeitpunkt des Verkaufs der Kaufgegenstand mängelfrei ist.

Mehr Erfolg wirst du haben, wenn noch Hersteller-Garantie auf dem Gerät ist - das wiederrum ist die Zusage, dass der Kaufgegenstand so langhaltig gebaut ist, dass er diese Zeit übersteht.
 
Ich entführ den Thread mal ein bisschen.
Folgende Sache: Am 2.12.08 habe ich mein Handy gekauft (HTC Touch Diamond) bei O2 inkl. der 2 Jahre Herstellergarantie, nun ist es exakt 2 Tage vor Garantieablauf über den Jordan gegangen (ich vermute einen defekt im ROM, bin mir aber nicht sicher) und dachte mir "Jetzt oder nie!".
Zum O2-Shop marschiert, alle Papiere + nen komischen Blick vom Verkäufer bekommen (der es komisch fand dass ich 2 Tage vor Garantieablauf das Handy einschicken lasse) und nachhause gegangen.
Gestern kam ein Brief in dem steht, dass ich entweder 148€ für eine Reperatur zahlen kann (ohne Angabe des Defekts), 18€ für das zurückschicken des Gerätes oder 0€ zur Entsorgung. Darüber stand, dass die Garantie abgelaufen sei.
Mal angenommen ich hege einen Groll gegen o2 weil sie z.B. 3 mal hintereinander die Rechnung falsch (nämlich doppelt) abgebucht haben, die Telefonmitarbeiter dabei rotzfrech meinten dass der Fehler sicherlich bei mir läge und ich halt dafür sorgen sollte genug Geld auf meinem Konto zu haben (Logik scheint nicht deren Stärke zu sein) und ich deswegen kein Problem habe mein Recht mit einem Juristen durchzusetzen - habe ich da eine Chance? Die könnten ja damit argumentieren dass ich die Versandzeit zu HTC beachten sollte, aber wie soll ich das als Kunde denn abschätzen können? Zwei Jahre sind doch 2 Jahre und nicht 2 Jahre minus soundsoviel Tage - oder lieg ich falsch?
MfG,
Christian
 
Wieso entführen, dass war auch der Ausgangspunkt meiner Frage. :D

Wenn mans so zusammendampft... stimmt :D
Hat sich allerdings nun erledigt, offenbar hat sich der O2 Shop in Köln Mülheim erfrischende 6 Tage Zeit gelassen um das Gerät abzusenden, da kann ich nun wirklich nichts zu. Insgeheim hoffe ich nun dass das Gerät nicht repariert werden kann, nicht mehr auf Lager ist und sie mir ein netteres Gerät mit höherem Verkaufswert zusenden... :evil:
 
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