Vor genau zwei Jahren ab Morgen den 11.12. habe ich ein Produkt über Amazon erworben. Nun da, dass besagte Produkt einen Schaden heute erlitten hat ist meine Frage ob ich einen Anspruch auf Gewährleistung habe und von welchem Zeitpunkt an diese gezählt wird - also wenn das Päckchen bei Amazon ankommt oder vom Zeitpunkt des Versandes ?
Ja, mir ist bekannt das hier im Forum keine absolute juristisch korrekte Aussage gemacht werden kann, aber es ist möglich das jemand sich in einer ähnlichen Lage mal befand.
http://www.garanbo.de/garantie-und-gewaehrleistung-was-ist-der-unterschied
Hab mir den Text durch gelesen und folgendes entdeckt;
Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002 wurde die gesetzliche Gewährleistungsfrist für den Käufer von bislang 6 Monaten grundsätzlich auf 2 Jahre ab Übergabe der Kaufsache verlängert. Damit sollte zum einen dem Gedanken des Verbraucherschutzes besser Rechnung getragen werden, zum anderen wurde damit aber auch schlicht Europarecht in deutsches Recht umgesetzt.
Nun was heißt das genau - siehe o. Frage zum Zeitpunkt.
Besten Dank
Ja, mir ist bekannt das hier im Forum keine absolute juristisch korrekte Aussage gemacht werden kann, aber es ist möglich das jemand sich in einer ähnlichen Lage mal befand.
http://www.garanbo.de/garantie-und-gewaehrleistung-was-ist-der-unterschied
Hab mir den Text durch gelesen und folgendes entdeckt;
Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz 2002 wurde die gesetzliche Gewährleistungsfrist für den Käufer von bislang 6 Monaten grundsätzlich auf 2 Jahre ab Übergabe der Kaufsache verlängert. Damit sollte zum einen dem Gedanken des Verbraucherschutzes besser Rechnung getragen werden, zum anderen wurde damit aber auch schlicht Europarecht in deutsches Recht umgesetzt.
Nun was heißt das genau - siehe o. Frage zum Zeitpunkt.
Besten Dank