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Während der Corona Pandemie wurden zwei große Gesetzesentwürfe zu Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verabschiedet.
Die für mich persönlich wichtigste Regelung habe ich mal hier für euch rauskopiert:
Anbieter sozialer Netzwerke und Anbieter von Spieleplattformen sind verpflichtet, die Nutzer bei der Registrierung zu identifizieren. Bei der Identifizierung haben die Anbieter sozialer Netzwerke und die Anbieter von Spieleplattformen folgende Angaben zu erheben:
Mit der Gesetzesänderung wird das Ziel verfolgt, die Hasskriminalität im Internet zu bekämpfen. In Anbetracht der zunehmenden Nutzung des Internets zur Verbreitung von Hass und Hetze und der großen Schwierigkeiten, die Täterinnen und Täter auf-grund der Anonymität im Internet zu ermitteln, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Identifizierbarkeit im Internet zu erleichtern und Ermittlungen zu vereinfachen.
Hasskriminalität birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft. Objektiv strafbare Inhalte wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten können im Internet allerdings nur schwer verfolgt werden.
Derzeit kann jede Person, die das Internet nutzt, beliebige Pseudonyme wählen und uneingeschränkt Kommentare abgeben, ohne befürchten zu müssen, dass sie ohne großen Aufwand identifiziert werden kann. Diese Atmosphäre der Anonymität führt dazu, dass sich die Internetnutzenden sicher fühlen und Äußerungen tätigen, die sie ohne diese besonderen Rahmenbedingungen vermutlich nicht abgeben würden. Dies hat zur Konsequenz, dass Beleidigungen zunehmen und das Internet als rechtsfreier Raum wahrgenommen wird. Daher müssen die Verantwortlichen aus der Anonymität des Netzes herausgeholt werden. Es muss nachvollziehbar gemacht werden, wer hinter welchen Postings steht und die Identifizierung der Täterinnen und Täter muss beschleunigt und erleichtert werden.
Auch bei der Nutzung von Spieleplattformen kommt es vermehrt zu Hasskriminalität, etwa bei der Nutzung der Messenger-Funktionen. Daher müssen Meldungen nach § 2 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) bzw. Löschungen von rechtswid-rigen Inhalten auch durch Anbieter von Spieleplattformen durchgeführt werden und nicht, wie im Netzwerkdurchsetzungsgesetz bislang vorgesehen, nur von Anbietern sozialer Medien. Diese Gesetzeslücke sollte insbesondere vor dem Hintergrund der rasant steigenden Beliebtheit der Spieleplattformen daher umgehend geschlossen werden.Drucksache 70/20- 6 -
Quellen:
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Persönliche Meinung und Stellungnahme:
Wie es bereits @end4win im einem anderen Thread beschrieben hat, bin ich nicht davon begeistert, die Verantwortung jetzt an die Anbieter auszulagern.
Ich verstehe es so, dass ich mich mit meinem Ausweis auf jedem sozialen Netzwerk und jeder Spieleplattform identifizieren muss. Die Definition von sozialen Netzwerken aus Sicht der Bundesrepublik kenne ich nicht genau, aber für mich gehören auch Foren, wie dieses hier auch dazu. Ich könnte mit meinem Pseudonym hier jemanden beleidigen, also müssen auch Forenbetreiber alle Benutzer de-anonymisieren.
Das heißt um Videokonsolen wie Playstation online zu spielen, muss man sich mit seinen Daten identifizieren.
In welche Richtung soll sich das jetzt entwickeln? Werden wir zu den gläsernen Menschen? Was ich wenn ich mal jemanden - der mir auf Gutdeutsch aufn Sack geht - mal verbal die Stirn geboten habe. Werde ich mein lebenslang an den Pranger gestellt? Werden Daten gesammelt werde ich perspektivisch wegen eines Mobbings aus allen Sozialen Netzwerken und Spieleplattformen verbannt?
Ich bin kein Jurist - kein Politiker. Aber finde die Auswirkungen der Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verheerend. Da hat man m.E. die Corona-Pandemie effizient genutzt um Gesetze durchzuwinken. Das WWW wird immer unattraktiver und wenn das wirklich so kommt - bin ich raus.
Die für mich persönlich wichtigste Regelung habe ich mal hier für euch rauskopiert:
Anbieter sozialer Netzwerke und Anbieter von Spieleplattformen sind verpflichtet, die Nutzer bei der Registrierung zu identifizieren. Bei der Identifizierung haben die Anbieter sozialer Netzwerke und die Anbieter von Spieleplattformen folgende Angaben zu erheben:
- den Namen und die Anschrift des Nutzers sowie
- bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum.
- eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, insbesondere anhand eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes, Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,
- eines elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, nach § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes,
- einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Ra-tes vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) oder
- eines nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c in Verbindung mit Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 notifizierten elektronischen Identifizierungssystems.
Mit der Gesetzesänderung wird das Ziel verfolgt, die Hasskriminalität im Internet zu bekämpfen. In Anbetracht der zunehmenden Nutzung des Internets zur Verbreitung von Hass und Hetze und der großen Schwierigkeiten, die Täterinnen und Täter auf-grund der Anonymität im Internet zu ermitteln, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Identifizierbarkeit im Internet zu erleichtern und Ermittlungen zu vereinfachen.
Hasskriminalität birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft. Objektiv strafbare Inhalte wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten können im Internet allerdings nur schwer verfolgt werden.
Derzeit kann jede Person, die das Internet nutzt, beliebige Pseudonyme wählen und uneingeschränkt Kommentare abgeben, ohne befürchten zu müssen, dass sie ohne großen Aufwand identifiziert werden kann. Diese Atmosphäre der Anonymität führt dazu, dass sich die Internetnutzenden sicher fühlen und Äußerungen tätigen, die sie ohne diese besonderen Rahmenbedingungen vermutlich nicht abgeben würden. Dies hat zur Konsequenz, dass Beleidigungen zunehmen und das Internet als rechtsfreier Raum wahrgenommen wird. Daher müssen die Verantwortlichen aus der Anonymität des Netzes herausgeholt werden. Es muss nachvollziehbar gemacht werden, wer hinter welchen Postings steht und die Identifizierung der Täterinnen und Täter muss beschleunigt und erleichtert werden.
Auch bei der Nutzung von Spieleplattformen kommt es vermehrt zu Hasskriminalität, etwa bei der Nutzung der Messenger-Funktionen. Daher müssen Meldungen nach § 2 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) bzw. Löschungen von rechtswid-rigen Inhalten auch durch Anbieter von Spieleplattformen durchgeführt werden und nicht, wie im Netzwerkdurchsetzungsgesetz bislang vorgesehen, nur von Anbietern sozialer Medien. Diese Gesetzeslücke sollte insbesondere vor dem Hintergrund der rasant steigenden Beliebtheit der Spieleplattformen daher umgehend geschlossen werden.Drucksache 70/20- 6 -
Quellen:
Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Die bisherigen Praxiserfahrungen mit dem NetzDG zeigen, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten.
www.bmjv.de
Persönliche Meinung und Stellungnahme:
Wie es bereits @end4win im einem anderen Thread beschrieben hat, bin ich nicht davon begeistert, die Verantwortung jetzt an die Anbieter auszulagern.
Ich verstehe es so, dass ich mich mit meinem Ausweis auf jedem sozialen Netzwerk und jeder Spieleplattform identifizieren muss. Die Definition von sozialen Netzwerken aus Sicht der Bundesrepublik kenne ich nicht genau, aber für mich gehören auch Foren, wie dieses hier auch dazu. Ich könnte mit meinem Pseudonym hier jemanden beleidigen, also müssen auch Forenbetreiber alle Benutzer de-anonymisieren.
Das heißt um Videokonsolen wie Playstation online zu spielen, muss man sich mit seinen Daten identifizieren.
In welche Richtung soll sich das jetzt entwickeln? Werden wir zu den gläsernen Menschen? Was ich wenn ich mal jemanden - der mir auf Gutdeutsch aufn Sack geht - mal verbal die Stirn geboten habe. Werde ich mein lebenslang an den Pranger gestellt? Werden Daten gesammelt werde ich perspektivisch wegen eines Mobbings aus allen Sozialen Netzwerken und Spieleplattformen verbannt?
Ich bin kein Jurist - kein Politiker. Aber finde die Auswirkungen der Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes verheerend. Da hat man m.E. die Corona-Pandemie effizient genutzt um Gesetze durchzuwinken. Das WWW wird immer unattraktiver und wenn das wirklich so kommt - bin ich raus.