Öffentliche Verwendung geschützter Inhalte?

Ist es wahr, dass man z.B. bei einer öffentlichen Präsentation geschützte Inhalte wie urheberrechtliche Musik kostenfrei verwenden darf, solange man nicht mehr als eine bestimmte Länge (Zeit) überschreitet.

Ich plane eine kleine Präsentation und möchte ganz kurze Ausschnitte aus Liedern bringen.
 
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