Amateurfunk in Wohngebieten

Hallo allerseits,

gibt es im Amateurfunkbereich (d.h. wenn man ein zugeteiltes Amateurfunkrufzeichen hat) ein gesetzliche Vorgabe zur Beschaffenheit der eingesetzten Antennen?

Prinzipiell geht es mir darum, ob es hier irgendwelche Einschränkungen auch für die Montage und Größe gibt.

Um Fragen vorzubeugen: Nein, ich will kein Funkamateur werden :)

Viele Grüße
 
Das ist afaik von Land zu Land veschieden. Da müßtest du die entsprechende landesbauordnung durchforsten. da gibt es unterschiedliche Bestimmungen was Höhe aber auch Zulässigkeit in Bau/Wohngebiten anbelangt. Außerdem kann afaik nur ein Amateurfunker mit Lienz den bau einer solchen Antenne beantragen.

mfg
schwedenmann
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

das hatte ich mal geguckt und bei meiner Recherche sogar lernen dürfen, dass Amateurfunker lieber als Funkamateure bezeichnet werden wollen. Die BNetzA listet alle Funkamateure mit Rufkennung auf.
Kannst du mir vlt einen Hinweis auf ein Suchwort geben, mit dem ich unter Umständen Erfolg bei der Suche innerhalb der Bauordnung haben könnte? Die zutreffende Bauordnung ist bei uns die bremische Landesbauordnung.

Unter dem Stichwort "Antenne" finde ich lediglich Masten zur Energieversorgung oder Telekommunikation.

War Beere nicht bei den Funkern aktiv?

Viele Grüße und vielen Dank dafür
 
Moin,
zweiter Versuch nachdem ich das erste mal an einem Forumfehler gescheitert bin ^^

Eventuell kann ich Dir helfen wenn Du mir sagst um was es Dir denn genau geht.
Bist Du skeptisch gegenüber der errichteten Anlage in der Nachbarschaft oder hast Du vor selbst etwas in der Richtung zu bauen?

viele Grüße
 
Ich habe da so einen Nachbarn, der sich gerne über alle Gesetze hinwegsetzt und das großkotzig in die Welt hinaus posaunt. Am Ende will ich nur prüfen, ob seine zwei Stabantennen, der er auf dem Dach montiert hat, den gesetzlichen Auflagen entsprechen. Wenn ja, passt ja alles, wenn nein will ich das erstmal nur zur Kenntnis nehmen. Es kommen auch aus anderen Ecken der Nachbarschaft "Klagen" über den Betrieb und die damit verbundene Funktionsfähigkeit der 433-866 MHz Baumarkt-Funksteckdosen und einigen Smarthome Geräten.

Meinem Nachbarn unterstelle ich einfach, dass er keine Ahnung von der aktuellen gesetzlichen Bauordnung hat - das hatte er mir erst kürzlich bewiesen :D

Was mir in Summe nicht klar ist:
- Wenn eine Größe/Höhe angegeben wird, ist damit eine Gesamthöhe vom Boden bemessen gemeint? Oder ist das die Länge der Antenne?
- Welche maximale Höhe dürfen die Antennen haben?
- Dürfen die den höchsten Punkt in der unmittelbaren Nachbarschaft darstellen?

Noch ein Zusatz: Ich will dem Nachbarn nicht sein Hobby vermiesen, ich möchte nur argumentativen Nährwert haben, für den Falle eines Falls :) (Ob gegen oder für ihn)

In der bremischen Bauverordnung lese ich immer nur Höhen bis 10m. Ob das hier anwendbar ist, weiß ich nicht, da stets von "Leitungen" gesprochen wird, und normalerweise wird unter einer Funkstrecke keine Leitung verstanden.
 
Joa ^^

Also diese 10m... damit wird es sich sehr ähnlich den allgemein gültigen Bauvorschriften sein und erfordert eine Genehmigung sobald man NEUE Gebäude oder auch Masten ect. mit einer Höhe >=10m erreichen mag.Eine Antenne auf dem Dach ist damit jedoch nicht gemeint.

Bei Stabantennen/Hochantennen also einem einzelnen "Rohr" was sich da in die Höhe erstreckt wirst Du auch keinen Argumentationsspielraum haben was das "Stadtbild" und dessen Verschandelung angeht (Das kann bei größeren Yagi Antennen , so genannten Beams mit mehreren Metern Spannweite schon anders aussehen ;)

Also im Großen und Ganzen wirst Du auf dem Weg des Mechanischen Aufbaus da kein Futter sammeln können ^^

Was allerdings im Raum steht ist die so genannte Bemfv ... die jeder Funkamateur VOR Inbetriebnahme seiner Anlage erstellen muss.
In der Bemvf geht es um die Selbsterklärung bezüglich der erzeugten elektromagnetischen Felder und vor Allem die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte.... Hört sich irre an ist aber wichtig...

Ich bin selbst Funkamateur und ich bin froh wenn meine Nachbarn auf mich zu kommen wenn ich tatsächlich irgendwelche Störungen verursache denn in 90% der Fälle kann ich dann auch Abhilfe schaffen. Meist liegt es dann nämlich nichtmal an meiner Anlage sondern daran das der billige Chinaschrott von Amzn und co nichtmal betrieben werden dürfte ^^ Wenn Du allerdings schon sagst das der entsprechende Nachbar grundsätzlich großkotzig-unkooperativ ist dann geb ich Dir das Futter gern ;) Denn eigentlich sind wir Funkamateure schon ein zutrauliches hilfsbereites Völkchen!

Ich denke am einfachsten ist bei tatsächlichen Störungen eine Meldung an die BNetzA die für solche Dinge zuständig ist. Diese wird dann prüfen und auch nachschauen ob eine Bemfv vor liegt. Liegt diese nicht vor und ist er mit mehr als 5W Leistung in der Luft (davon ist auszugehen) wird's schonmal unangenehm.

ABER Vorsicht:
Es besteht viel eher die Möglichkeit das die Störungen von anderer Stelle kommen ... Wie bereits geschrieben sind billige Chinaimporte oder defekte Geräte viel öfter die Störquellen als die oft so kritisch beäugten Funkamateure :) Es ist also gut möglich das die BNetzA dann vor Deinem Haus endet und den Betrieb deiner Weihnachtsbeleuchtung Uder des Steckernetzteils deiner Elektrischen Zahnbürste untersagt XD

Viele Grüße

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Das mit dem nicht Hobby vermiesen klingt erstmal vernünftig, vllt gibt es ja doch die Möglichkeit Euch mal zusammen zu hocken ^^
Am Ende ist der beschriebene Prozess mit Prüfung durch die BNetzA aber völlig legitim und wer seine Bemfv nicht macht hat meiner Meinung nach eh im Hobby nichts zu suchen denn diese wird nunmal von Gesetzeslagen her verlangt!
 
Denn eigentlich sind wir Funkamateure schon ein zutrauliches hilfsbereites Völkchen!
Das Bild konnte ich mir im Internet skizzieren, aber nicht bei dem Nachbarn :-D

Meist liegt es dann nämlich nichtmal an meiner Anlage
Dem kann ich zustimmen. Ich habe viel häufiger von "Freifunk" und lange DLAN-Wege als Störquellen gelesen, gerade auf der Kurzwelle. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine 99% passive Antenne irgendwelche Störungen hervorruft, die wirklich auffallen. Ich wohne direkt daneben und kann selber bislang keine Störungen feststellen.

Wie gesagt, ich belese mich immer erst gerne, bevor ich irgendwas in den Raum stelle, was keine Basis hat. Bei der BNetzA kenne ich sogar ein paar Leute, aber ich glaube, dass die nicht für den Amateurfunk zuständig sind :D

Und ja, die aktuelle Bauordnung muss bei Neueinrichtung eingehalten werden, der Rest hat einen sog. Bestandsschutz. Wobei ich sowas als unschön empfinde, da dieser Bestandsschutz unbegrenzt vorliegt. Besser wären auch hier, egal wobei, Übergangsregelungen und -fristen.

Ich glaube, jeder andere Funkamateur wäre zugänglicher, aber dieser besondere Fall hat die Eigenart allen Mitmenschen seine Ansichten aufzwängen zu wollen, denn diese stehen ja bekanntlich im Mittelpunkt.

Wird egtl. die Liste der verteilten Rufkennungen jährlich aktualisiert? Ich hatte nur die von 2019 gefunden.

Vielen Dank für deinen input!
 
@Shalec Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man überhaupt kein Funk nutzen darf... Ich wollte nämlich mal zuhause mein eigenen "Radiokanal" aufsetzen... Grundsätzlich finde ich dass was du vorhast etwas fragwürdig. Lasst den Mann doch in ruhe. Nur weil sich irgendwer diese schwachsinnigen Gesetze ausgedacht hat, muss man nicht darauf behaaren. Vor Jahren durften Menschen nicht lesen und schreiben oder die Autopsie von Leichen war verboten. Heute wird Technologie und Wissenschaft sehr eingeschränkt. Man sollte etwas zusammenhalten. Petzen ist uncool!

PS: Hier mal ein Gesetz, welches absurd ist. Auf Brücken darf nicht marschiert werden. Die dadurch entstehenden Magnetfelder sollen die Brückenkonstruktionen negativ beeinflussen.

§27 StVO (6)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Shalec Petzen ist cool geworden, was?!
@overflow Ach was. Bevor ich so einen Schritt gehe, muss schon was gravierendes vorgefallen sein. :)
"Aber der hat zu erst gepetzt" :'D
Edit: Was ich gar nicht leiden kann, sind Leute, die sich grundsätzlich vor das Gesetz stellen und damit prahlen. Die Straftaten zugeben oder androhen nur für ihr eigenes Ego.
Stell dir mal folgendes Bild vor: Trainingsanzug, Goldkettchen, Kippe, Opa (typisches Porno-Opa-Bild aus Berlin) "Wenn jemand mein Grundstück ungefragt in der Nacht betritt, schieße ich"


Vielen Dank dafür.

Muss man egtl. von Zeit zu Zeit seine Zulassung verlängern/erneuern? Oder ist die für ein gesamtes Leben gültig?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du in der Prüfung durch die BNetzA ein mal Deine Fachkunde "unter Beweis gestellt" bleibt Dir die Lizenz ein Lebenlang erhalten.

Die eigentliche Zulassung bekommst Du dann mit dem zugeteilten Rufzeichen wenn Du bezahlt hast... solange Du deine Beiträge bezahlst und dir nichts gravierendes zu Schulden kommen lässt was gegen das AfuG usw verstößt oder selbst die Zulassung und damit Dein Rufzeichen abgibst bleibt die ein Leben lang gültig.

Man kann jedoch auch ein Rufzeichen wechseln oder von z.B. von der kleinen Klasse E (Rufzeichen beginnen da ausnahmslos mit DO) nach Klasse A "upgraden" und bekommt dann ein neues Rufzeichen.

Viele Grüße
 
@overflow
PS: Hier mal ein Gesetz, welches absurd ist. Auf Brücken darf nicht marschiert werden. Die dadurch entstehenden Magnetfelder sollen die Brückenkonstruktionen negativ beeinflussen.
Wenn dann bitte richtig darstellen, es geht um Schwingungen der Brückenkonstruktion. Auf diese art erzeugte Schwingungen habne scho einige brücken zum Einsturz gebracht.

mfg
schwedenmann

P.S. Das mit der Leichensektion stimmt z.B. für MA nur für Priester, nicht für Laien, wird immer wieder falsch verallgemeinert.
 
Klasse E (Rufzeichen beginnen da ausnahmslos mit DO) nach Klasse A
Was hat es mit den Klassen auf sich? Was darf jemand mit Klasse A mehr als mit Klasse E?

Der Lifecycle ist ja interessant geregelt. Ich habe das schon so erwartet, aber hätte mindestens gedacht, dass man regelmäßig aktuelles Fach- und Rechtswissen vorweisen muss. Die BNetzA erwartet das ja auch in anderen Branchen. Wie dem auch sei, so sei es :D
 
Was hat es mit den Klassen auf sich? Was darf jemand mit Klasse A mehr als mit Klasse E?

Der Lifecycle ist ja interessant geregelt. Ich habe das schon so erwartet, aber hätte mindestens gedacht, dass man regelmäßig aktuelles Fach- und Rechtswissen vorweisen muss. Die BNetzA erwartet das ja auch in anderen Branchen. Wie dem auch sei, so sei es :D
Ja das hätte ich Damals auch erwartet ^^

Klasse E hat nur zu einigen für den Amatuerfunk freigegebenen "Bändern" (Frequenzbereiche) Zugang und darf auf Diesen mit nur max 100W , teils weniger senden.

Klasse A hat zu allen für den Amateurfunk freigegebenen Bändern Zugang und darf auf Diesen mit max 750W, teils weniger senden.

Die Prüfung für Klasse E und Klasse A deckt sich in den Bereichen Vorschriften und Betriebstechnik. Nur der Technikteil ist für Klasse A "etwas" ambitionierter gestaltet ^^

Welche Bänder für welche Klasse zugänglich sind steht ja zuhauf im Netz (Wikipedia oder auch bei er BNetzA) ; )

Viele Grüße
 
HiHo,

nein ... also nicht auf dem offensichtlichen Weg ^^
Aber wenn Du da Jemanden suchst kannst Du schauen welches Deine nächst größere Stadt ist.
In jedem Bundesland gibt es so genannte Distrikte oder auch Ortsverbände z.B. bei mir in Sachsen der zur TU Dresden gehörende ist z.B. "S07" ...
unter dem Suchbegriff "DOK S07" bei Google sollten sich dann einige Mitglieder finden.
Analog dazu kannst Du mal bei Dir schauen z.B. "DARC Ortsverband Braunschweig" oder so in dem Dunstkreis.
Danach mal nach dem Distrikt selbst googeln.

Viel Erfolg!
 
Danke dir, hab den Ortsverband aus unserer Region gefunden. Leider ein nicht so demokratie liebhabener mensch ^^
 
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