Androhung einer Klage wegen nicht löschung von Beiträgen

Hallo.

Ich bin Administrator eine sehr großen Forums. Durch eine Degradierung eines Administrators gab es bei uns Extrem viel Trouble und wo viele leute sind, sind auch viele idioten.

Ich habe nun e-mails mit der Androhung einer unterlassungs klage erhalten die sich auf folgende rechte beruft.

UrhG § 2 Geschützte Werke
UrhG § 12 Veröffentlichungsrecht
UrhG § 14 Entstellung des Werkes

Der User wurde von mir verbannt und nun möchte er das ich alle seine Beiträge sowie hochgeladene Bilder lösche er meint wortwörtlich zu mir das da Strafen in Höhe von 10 000 Euro auf mich zukommen könnten.

Als ersten Schritt habe ich seine Hochgeladenen Bilder gelöscht. Nur nun droht er erneut das die Polizei bei mir vor der türe steht wenn ich seine Texte nicht lösche. Das kann doch nicht sein das man jedem user seine Beiträge löschen muss. Wir haben user mit mehr als 4 00 beiträgen in 2 jahren sind es vielleicht 20 000 wir können doch nicht beigehen und alle Texte entfernen.

Besteht da vielleicht wirklich eine Gefahr für mich?? Oder einfach nur ein Spinner der mit nichts droht.
 
Irgendeine Forumsrichtlinie
Der Forenbesucher räumt mit der Bereitstellung der Beiträge in diesem Forum den Forenbetreibern die unentgeltlichen Nutzungsrechte am Inhalt und den vorgestellten Verfahren ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte beginnt mit der Absendung des Beitrages.

Das dürfte Deine Forensoftware so oder so ähnlich zur Registrierung jeden User bestätigen lassen. Sieh mal nach (einfach mal bei Dir registrieren). Wenn ja, dann dürfte der Dir imho nichts anhaben können.
 
Original von deex
Besteht da vielleicht wirklich eine Gefahr für mich?

Ja. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

Zur Rechtsberatung moechtest Du bitte einen Anwalt deines Vertrauens aufsuchen. Das duerfen wir als Nicht-Juristen nicht uebernehmen und die Gefahr eines falschen Kosens waere zu gross.

Original von saberrider
Das dürfte Deine Forensoftware so oder so ähnlich zur Registrierung jeden User bestätigen lassen. Sieh mal nach (einfach mal bei Dir registrieren). Wenn ja, dann dürfte der Dir imho nichts anhaben können.

Falsch.

Vergl. § 42 UrhG (Rueckrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung)
 
Dankeschön
Traurig eigentlich das uns Admins das Leben immer Schwer gemacht wird. Seit mal Ehrlich rein Gesetzlich scheinen wir doch sogut wie kein Recht zu haben, da kann jeder hans und franz und nun für seine beiträge auch noch Verklagen kann. ;(. Was is wenn jeder irgendwann mit sowas ankommt? Dann können wir igendwann all unsere Foreen dichtmachen.
 
Tja...da wird wohl oder übel wohl nichts anderes übrig bleiben, als dass die Registrierung nur noch über eine digirale Signatur von statten geht - die ist rechtlich gleichwertig einer eigenhändigen Unterschrift und daher Grundlage eines virtuell aufgesetzten Vertragsgegenstandes.
Der User muss dann eben unterschreiben, dass er jegliche Rechte an seinen Texten an den Forenbetreiber abgibt - dann ist das hieb- und stichfest. Denn in Deutschland sind alle Verträge gültig, so unsinnig sie auch sein mögen, so lange nicht gegen die Guten Sitten - im Amtsdeutsch sprich sittenwidrig - verstoßen wird.
 
wenn man sich mal an den gesetzestext haelt:

UrhG § 120 :
(1) Deutsche Staatsangehörige genießen den urheberrechtlichen Schutz für alle ihre Werke, gleichviel, ob und wo die Werke erschienen sind. Ist ein Werk von Miturhebern (§ 8) geschaffen, so genügt es, wenn ein Miturheber deutscher Staatsangehöriger ist.

da er warscheinlich deutscher ist duerfte das schonal zur Geltung kommen....

UrhG § 64
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

jo... sollte wohl klar sein wenn er dich noch "verklagen" kann

Da er ja unter einem Nick schreibt ( was ja nciht zwangslaeufig er sein muss)

UrhG § 66 Anonyme und pseudonyme Werke
(1) Bei anonymen und pseudonymen Werken erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits siebzig Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist.

(2) Offenbart der Urheber seine Identität innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist oder läßt das vom Urheber angenommene Pseudonym keinen Zweifel an seiner Identität zu, so berechnet sich die Dauer des Urheberrechts nach den §§ 64 und 65. Dasselbe gilt, wenn innerhalb der in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Frist der wahre Name des Urhebers zur Eintragung in das Register anonymer und pseudonymer Werke (§ 138) angemeldet wird.

und das er "Werke" geschaffen hat sagt auch

UrhG § 4
(1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung sind (Sammelwerke), werden, unbeschadet eines an den einzelnen Elementen gegebenenfalls bestehenden Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts, wie selbständige Werke geschützt.

(2) Datenbankwerk im Sinne dieses Gesetzes ist ein Sammelwerk, dessen Elemente systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Ein zur Schaffung des Datenbankwerkes oder zur Ermöglichung des Zugangs zu dessen Elementen verwendetes Computerprogramm (§ 69a) ist nicht Bestandteil des Datenbankwerkes.


es sieht also rundum duester aus :( sorry....
 
Im Prinzip muss der User sich ja selbst um seine Beiträge kümmern und sie löschen.
Wenn er sie auf dein Forum schon veröffentlicht hat und das mit seinem eigenen Willen.
Außerdem liegen ja auch keine Copyrightbestimmungen vor, das heißt der User hat keine Copyrights gesetzt. Wie denn, mit einer falschen Identität, wie es im Internet doch in den Foren üblich ist. Mit den gespeicherten Daten auf den Forum kann man auch schlecht den Ersteller herausfinden. Das der Typ der dir die Unterstellungen macht, muss erstmal beweißen können das er überhaupt Ersteller dieser Beiträge ist, wenn er es kann was ich eher für unmöglich halte, hat er selbst nicht vollen Anspruch auf die Beiträge. Sie liegen ja auf deinen Server den du auch noch Bereitstellst und darüber auch verfügen kannst, es ist ja dein Forum und evenuell dein Server.
Eine Möglichkeit wäre noch das du es dann leugnen kannst, das er die Beiträge jemals auf dein Forum geschrieben hat, außerdem hat er sowieso kein richtigen Anspruch auf deise Beiträge, außer du nutzt sie aus um ihn persönlichen Schaden zu zufügen, aber wenn er darauf hinauswill, kannst du leugnen das er der Beitragsersteller war.
 
Prometheus hat Recht, wenn er dich verklagen will liegt die Beweispflicht bei ihm und wie soll er beweisen das die Beiträge von ihm sind? Falls er Angaben gemacht hat könnten die genausogut gefälscht sein. Und die einzige wirkliche Beweiskraft liegt auf deinem Server in Form von IP Logs (du wirst ja wohl logs machen) und die musst du nicht rausrücken.
 
Na ich werde jetzt erstmal abwarten ob das ein Bluff war oder mir die tage was im Briefkasten liegt. Das ich noch jedem user die Beiträge Lösche soweit kommts noch ehrlich sowas finde ich wieder. Danke jedenfalls für euren Beistand. Mal sehen was kommt ;)
 
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