Auskunftsanspruch

  • Themenstarter Themenstarter sw33tlull4by
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na wer hat denn irgendetwas anderes erwartet? für terrorismusbekämpfung was uns ja immer als grund genannt wurde, ist die vds ja nicht geeignet.
und dass die mi irgendwann nicht mehr den weg über die staatsanwälte gehen muss war doch auch klar.

tja, schade dass solch ein fall hier in deutschland noch nicht öffentlich bekannt ist, dann könnte man sich ja schön darauf berufen: http://www.golem.de/0804/58840.html
 
Hi Leute,

verstößt dieser Gesetzentwurf nicht gegen die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts? Soweit ich weiß, sind Urheberrechtsverletztungen (noch^^) keine schwerwiegenden Straftaten. Aber das kommt bestimmt auch noch, so nach dem Motto "Raubkopierer sind Terroristen"...
 
da besteht derzeit noch eine einschränkung:

das urteil gilt nur für derzeitige daten. die daten aus der vds wurden bei dem urteil noch ausgelassen, da es dazu wohl ein eigenes urteil geben soll.
 
Ok, danke für die schnelle Antwort. Dann hoffe ich, dass das Urteil bald gesprochen und die Vorratsdatenspeicherung kassiert wird.
 
Hallo,
vielleicht versteh ich lightsaver falsch, aber genau lesen hilft:
Musikindustrie soll Zugriff zu Verkehrsdaten erhalten

Wobei der Text nicht wirklich gut ist:
Damit würde der Musikindustrie Zugriff auf die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten gewährt.

Zuerst muss man wissen, dass Vorrats- und Vekehrsdaten etwas anders sind.
Vorratsdaten sind die, die man 6 Monate aufheben (dank der EU-Verordnung) und die böse Terroristen abschrecken soll.
Dazu hat das Bundesverfassungsgericht einen vorläufigen Entscheid getroffen, dass diese Daten, also nur die Vorratsdaten, nur bei schweren Strafttaten verwendet werden dürfen. Das entgültige Gerichtsurteil wird noch erwartetn.

Verkehrsdaten sind die Daten, die anfallen, um die Internetnutzung abzurechnen. Bei Flatrates wären diese absolut überflüssig, weswegen Arcor diese Zuordnung nach der Beendigung der Internetsitzung die Zuordnung löscht.
T-Com hingegen speichert diese Verkehrsdaten für 7 Tagen.



Das mit dem Abmahnen ist in Deutschland eh so ziehmlich einmalig. In fast jedem anderen Land muss der Kläger seinen Anwalt bezahlen, hier in Deutschland werden die Anwaltskosten auf den Abgemahnten abgewältzt, so dass dort schon eine richtige 'Industrie' entstanden ist.
Der Copyright-Inhaber bekommt die Abmahngebühren und hat praktisch keine Kosten, Anwälte verdienen auch gut daran und haben keine Sorge für nachschub.
Meistens werden die Leute nur aufgrund von 1 Datei abgemahnt, man muss also nicht viel Beweislast ansammeln.

Der einzige Verlierer ist hier der Steuerzahler. Die Staatsanwaälte müssen pro Ip <=> Telefonanschluss-Zuordnung eine Gebühr an den ISP bezahlen, ich glaube ~40 Euro. Jetzt ist es aber häufig so, dass die Copyright-Inhaber (oder deren Anwälte) fleißig IP Adressen sammeln und es oft vorkommt, dass 10 oder mehr IP Adressen gelogt wurden, die eine bestimmte Datei angeboten hat, aber all diese 10 IP Adressen zu einer Person gehört.
Natürlich wird gegen alle 10 IPs eine Strafanzeige erstattet, macht für den Steuerzahler also ~400 Euro, und das bei einem Streitwert von 1 Euro...

Viele Staatsanwälte beklagen auch, natürlich unter vorgehaltener Hand, dass Ermittlungen in anderen, somit auch in deutlich wichtigeren, Fällen liegen bleibt, da diese Copyright-Verletzungen vorrang haben, da IPs bei der T-Com z.B. nur für 7 Tage gelogt bleiben.


Wer mehr wissen möchte, den kann ich den Artikel 'Auf Kosten des Steuerzahlers' in der c't 6/2008 empfehlen.
 
langsam muss ich sagen finde ich es lächerlich, weil die Musikindustrie wirklich verpasst hat auf das Internet umzusteigen bzw zu spät mit aufgesprungen ist, wird jetzt versucht irgendwelche Gesetzte durchzupochen auf krampf.
 
das Ende vom Lied

Man kann echt langsam behaupten das unsere Regierung die Bueckstuecke der Industrie geworden sind.
link

BTW.
Hat in diesem zusammenhang jemand letztens die Reportagen ueber Lobbyisten in den Aemtern gesehen??
Erschreckend....

Ic krieg echt einen Föhn wenn das auch so laufen wird wie mit der Vorratsdatenspeichern.
Das man in letzter Zeit immer vor das BFG ziehen muss um sowas zu verhindern.
Soviel zum Thema Volksvertreter.
Was in diesem Zusammenhang noch interessant waere:
Wie wollen die den bitte schoen beweisen das ich etwas weiss?
so long

sw33t
 
Die einschränkung mit der "gewerbsmäßigen Nutzung" ist doch okay...so wollte man halt nicht das Geld sparen sondern den Song einfach mal im Auto probehören - das Geld wollte man nicht sparen, ansonsten hätte man kaum flatrate und Rechner gekauft. Oder aber man wohnt auf dem Land und hat keine Möglichkeit, sich den Song zu kaufen (was in meiner Heimatgegend durchaus der Fall ist, der nächste annhembare CD-Laden ist 50km entfernt!).
Kommt ganz auf die Argumentationskette an...
 
Original von sTEk
Oder aber man wohnt auf dem Land und hat keine Möglichkeit, sich den Song zu kaufen (was in meiner Heimatgegend durchaus der Fall ist, der nächste annhembare CD-Laden ist 50km entfernt!).
Kommt ganz auf die Argumentationskette an...

Jepp, die Methode kenn ich...
Ich komm aus nem 270-Einwohner-Nest... da zieht man sich Musik, hört sie an und entscheidet dann, ob die Musik es wert ist, original im Regal zu stehen oder nicht... (und dann gibt es für den Fall, dass man die CD will ja amazon, cd-wow, etc.... und ansonsten fliegt das Lied wieder vom Rechner und fertig... kein CD-bestellen-->hören --> CD-zurückschicken-->rumärgern,dass man Geld wiederbekommt, etc.)

Damit schade ich in meinen Augen keinesfalls der Musik-Industrie, sondern schütze lediglich meinen Geldbeutel vor Falschausgaben...

(mittlerweile is mir das aber zu heiß...)

boykott.jpg


c.jpg


musikmafia.gif


boykott_mi.jpg


ccc_stopp_01.gif


ccm.gif


http://www.ccc.de/campaigns/boycott-musicindustry?language=de
 
Klar, aber man kann das auch so sehen das man den PC und die Flatrate nicht nur fuer Musik braucht, und da man mit dem downloaden der Musik Geld spart kann das als gewerblich angesehen werden.
Abgesehen davon finde ich viel schlimmer das das nicht bei der Contentindustrie halt macht sonder sich auch alles andere auch auswirkt....
mfg

sw33t
 
schließe mich beavis an. wenn einem die musik gefällt, kauft man sie sich nunmal auch - genau wie filme. so ein original im regal sieht nämlich doch toller aus als große spindeln ;)

kauft man sich schrott, wandert der in den müll. das is herausgeschmissenes geld und entsorgt werden muss das zeug ja auch, also sind "raubkopierer" sogar umweltbewusste menschen ^^

nehmt nicht alles was ich schreibe gleich ernst und nehmt's aus'nander. das is nur ne persönliche meinung, sonst nichts.

mfg.
 
http://www.heise.de/newsticker/Bund...hsetzung-geistigen-Eigentums--/meldung/106380

Nun hoffen wir nurmal, dass die Richter nicht auf Grund der Beweise entscheiden, die die Musik/Film/Spiele/etc. -industrie oder auch Privatpersonen vorlegen. Ohne diese Hürde können die ISPs ihre Kundendaten auch gleich veröffentlichen, der Datenschutz ist nichtmehr gewährleistet.
Das Problem ist allerdings auch, dass mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird: Die Warezdownloader soll es treffen, aber der Großteil der Internet-Nutzer, die keine illegalen Dateien herunterladen werden getroffen.

(Ich sehs schon kommen: "Harhar ich hab deine IP, ich kenn bald deinen Namen!".)
 
@fetzer: früher hätte ich deinen letzten satz als finstere aber unrealistische zukunfstvision abgetan. seit dem 09.11.2007 denke ich allerdings anders darüber :/
 
hm.. eigentlich sieht das ganze doch garnicht so finster aus. die auskunft kann nur auf richterliche weisung erfolgen, pro auskunft werden 200? kosten fällig..
Pro Auskunft werden künftig 200 Euro Gerichtskosten fällig. Bei der Anzahl an derzeit verschickten Abmahnungen müsste die Musikindustrie erst einmal mehrere Millionen Euro zahlen, bevor sie an die Adressen der Filesharer kommt.
und die summe die maximal abgemahnt werden darf (erstmalig) liegt bei 100?.
Das Gesetz beinhaltet eine Höchstgrenze für die Gebühren, die ein Anwalt für eine Abmahnung erheben kann. Bei einfach gelagerten Fällen und erstmaliger Abmahnung ist sie auf 100 Euro begrenzt und richtet sich nicht mehr nach der Höhe des Streitwertes.
da wird man sich doch sicherlich 2x überlegen, ob man das tatsächlich durchzieht ^^

mfg.
 
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