Brabax
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Die Nutzer von Internet-Tauschbörsen bewegten sich in Deutschland bislang in einer rechtlichen Grauzone. Mit der Reform des Urheberechtsgesetzes soll die Strafbarkeit des Herunterladens von illegalen Kopien aus dem Internet künftig klargestellt werden. Bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe sieht ein Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Gesetzes vor, wie ein Sprecher von Justizministerin Brigitte Zypries gegenüber tagesschau.de bestätigte. Die Neuregelung soll voraussichtlich Mitte 2005 in Kraft treten.
Damit wolle man aber nicht "die Schulhöfe kriminalisieren". Für Bagatellfälle sei ein Strafausschließungsgrund vorgesehen. "Damit bleibt insbesondere das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen straflos, wenn dies in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken geschieht", sagte Zypries in einem Interview mit der "Computerbild". Wer den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunterlade, werde nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er müsse aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen.
Dem Ministeriumssprecher zufolge sieht das neue Gesetz eine Grenze zwischen Bagatell- und strafrechtlich zu verfolgenden Fällen vor, nämlich eine "Vervielfältigung in geringem Umfang". Es sei Sache der Gerichte, die Grenzüberschreitung im Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtes Datenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle, so der Sprecher.
Zypries hatte bereits bei der Ankündigung der Gesetzesnovelle vor gut einer Woche betont, dass nach dem neuen Urheberrecht Privatkopien erlaubt bleiben - wenn der Kopierschutz dabei nicht umgangen werde. Denn, so Zypries, "es gibt kein Recht auf eine private Kopie".
Die Kopierschutzmechanismen sind jedoch nicht unumstritten. So werden in Frankreich und auch Belgien derzeit Prozesse gegen Plattenfirmen und Einzelhändler geführt, weil die Techniken mitunter das Abspielen der auch "Un-CDs" genannten Medien in einigen Geräten unmöglich machen.
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3624232_REF1,00.html
Ähnliches Thema (auch interresant für Leute die an Anonymität glauben
)
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3618914_REF1_NAVSPM4~3624232,00.html
Und etwas weitergezogen im Thema:
Sony BMG kürzen 1/3 der Stellen in Deutschland weg
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Dem Ministeriumssprecher zufolge sieht das neue Gesetz eine Grenze zwischen Bagatell- und strafrechtlich zu verfolgenden Fällen vor, nämlich eine "Vervielfältigung in geringem Umfang". Es sei Sache der Gerichte, die Grenzüberschreitung im Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtes Datenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle, so der Sprecher.
Zypries hatte bereits bei der Ankündigung der Gesetzesnovelle vor gut einer Woche betont, dass nach dem neuen Urheberrecht Privatkopien erlaubt bleiben - wenn der Kopierschutz dabei nicht umgangen werde. Denn, so Zypries, "es gibt kein Recht auf eine private Kopie".
Die Kopierschutzmechanismen sind jedoch nicht unumstritten. So werden in Frankreich und auch Belgien derzeit Prozesse gegen Plattenfirmen und Einzelhändler geführt, weil die Techniken mitunter das Abspielen der auch "Un-CDs" genannten Medien in einigen Geräten unmöglich machen.
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3624232_REF1,00.html
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