Bundesverfassungsgericht kippt Gesetz
Online-Durchsuchung in NRW verfassungswidrig
Das Urteil wurde mit Spannung erwartet: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern durch den Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Ganz und gar verboten wurde das Gesetz aber nicht ? lediglich stark beschnitten.
Für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Grund genug, an seinen Plänen zum heimlichen Ausspähen von Computern festzuhalten. Das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt, erklärte der CDU-Politiker.
Das heutige Urteil begründete das Bundesverfassungsgericht mit dem Persönlichkeitsrecht, das durch die heimliche Online-Durchsuchung verletzt werde. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Gerichtes erläuterte: ?Die Erlaubnis zu Online-Untersuchungen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig.?
Mit dem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein ?Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme? geschaffen, so Papier.
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen von Computern aber nicht ganz verboten!
Strenge Auflagen sollen für einen umfassenden Schutz der Privatsphäre sorgen: Demzufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen dann ausgeforscht werden, wenn ?überragend wichtige Rechtsgüter? wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.
Zudem bedarf es dazu der Erlaubnis eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden.
Online-Durchsuchung in NRW verfassungswidrig
Das Urteil wurde mit Spannung erwartet: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute die in Nordrhein-Westfalen geltende Erlaubnis zur heimlichen Durchsuchung von Computern durch den Verfassungsschutz für grundgesetzwidrig und nichtig erklärt. Ganz und gar verboten wurde das Gesetz aber nicht ? lediglich stark beschnitten.
Für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Grund genug, an seinen Plänen zum heimlichen Ausspähen von Computern festzuhalten. Das Gericht habe die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung als Ermittlungsmaßnahme anerkannt, erklärte der CDU-Politiker.
Das heutige Urteil begründete das Bundesverfassungsgericht mit dem Persönlichkeitsrecht, das durch die heimliche Online-Durchsuchung verletzt werde. Hans-Jürgen Papier, Präsident des Gerichtes erläuterte: ?Die Erlaubnis zu Online-Untersuchungen ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig.?
Mit dem Grundsatzurteil habe das Karlsruher Gericht erstmals ein ?Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme? geschaffen, so Papier.
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Online-Durchsuchungen von Computern aber nicht ganz verboten!
Strenge Auflagen sollen für einen umfassenden Schutz der Privatsphäre sorgen: Demzufolge dürfen Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen dann ausgeforscht werden, wenn ?überragend wichtige Rechtsgüter? wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.
Zudem bedarf es dazu der Erlaubnis eines Richters. Intime Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung sollen möglichst nicht erhoben und dürfen auf keinen Fall verwertet werden.