Die Asylverfahren wurden den Schutzsuchenden häufig nicht gerecht, u.a. deshalb, weil in Ländern wie Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz auf beschleunigte Asylverfahren zurückgegriffen wurde. Diese schützten Asylsuchende nicht ausreichend davor, in Länder rückgeführt zu werden, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten.
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Antiterrormaßnahmen und Vorgehensweisen führten in vielen europäischen und zentralasiatischen Staaten weiterhin zu einer Aushöhlung des Schutzes der Menschenrechte. Immer mehr Länder, darunter Belgien, Deutschland, Großbritannien und Italien, beriefen sich auf unzuverlässige diplomatische Zusicherungen, um Menschen abzuschieben, die sie als nationales Sicherheitsrisiko betrachteten. Im November kritisierte der UN-Ausschuss gegen Folter Deutschland dafür, mit ausländischen Geheimdiensten zusammenzuarbeiten, die bei ihren Verhören routinemäßig Zwangsmaßnahmen anwenden. In einer Reihe von Ländern, insbesondere in Großbritannien, kamen Kontrollverfügungen und andere Formen sozialer Kontrolle zum Einsatz, die einer Freiheitsberaubung gleichkamen. Sie dienten als Ersatz für vollständige Strafprozesse und die damit üblicherweise verbundenen Verfahrensgarantien.