CPU kaputt nach umfallen des Towers?

Hi,
hab da mal eine Frage an Euch:
Kann es sein, dass ein eingebauter CPU kaputt geht, wenn der Tower aus ist (kein Strom!!!), und er dann umgestoßen wird? Durch den Aufprall, und die damit verbundenen Vibrationen kann er doch Schaden nehmen, und somit kaputt gehen, oder?!
Wenn ja, wäre es super, wenn ihr mir vielleicht einen Link, oder einen Bericht davon schreiben könntet.
Aber ersteinmal würde es mir weiterhelfen, wenn ihr mir überhaupt sagen würdet, ob das der Fall sein kann...

Vielen Dank, ... ;)
 
die cpu kann schon kaputt gehen, wenn sie von 5cm auf irgendwas fällt, hochempfindlich das teil.
Bei einem Tower umsturz musst du ja bedenken, dass der kühler dann nochmal auf die cpu schlägt/drückt, beim aufprall, was die cpu beschädigen kann/wird.

wenn dir sowas passiert und es läuft noch glück gehabt, ansonsten pech gehabt, weil es glaube ich zumindest kein Garantiefall ist

mfg
Sven
 
Die meisten Schäden passieren bei so etwas ja einfach dadurch dass die Leute schwere Kühlkörper haben welche mit Klammern am Sockel der CPU befestigt werden. Wenn dann das Gehäuse umfällt ist es meistens so dass der Sockel durch das Gewicht des Kühlkörpers beschädigt wird oder auch ganz abreisst.

...noch glück gehabt, ansonsten pech gehabt
?(
 
Aber die CPU kann defenitiv bei einem Sturz kaputt gehen...
Ich habe nämlich das Problem, dass der Tower umgefallen ist (Fremdverschulden!!!), und der Rechner nicht mehr lief. Ich habe ihn zu einem Computergeschäft meiner Nähe gebracht, und die teilten mir mit, dass die CPU platt sei. Daraufhin hat der Verursacher es seiner Versicherung gemeldet. Heute erhielt ich ein Schreiben, in dem drin stand:

"Unsere Ermittlungen in dieser Schadenssache sind abgeschlossen.
Nach den gewonnenen Erkenntnissen kann die von Ihnen geltend gemachte CPU nicht durch das Umfallen des Towers beschädigt worden sein..."

blablabla: spricht, die Versicherung will nicht zahlen, jetzt muss ich aber beweisen, dass es doch so passiert ist, kennt jemand eine Möglichkeit?
Vielleicht ein testbericht, oder eine Internetseite, ein Gutachten etc.
 
Ich schätze mal, damit wirst du noch viel Spaß haben.
Am besten wäre es wohl, wenn du einen Gutachter auftreiben kannst, der dir das bescheinigt, indem du selbst demonstrierst, wie das passiert.
Ob das vom Rechtlichen her dann auch i. O. ist, kann ich dir leider nicht sagen (=> ob die Versicherung dieses Gutachten akzeptieren muss).
 
Du benötigst ein Gutachten eines von der zu belangenden Versicherung akzeptierten Gutachters/Geschäftes. Oder aber Du schreibst noch einmal einen Brief/Einspruch, der so aussehen könnte (hab mir den mal eben nach etwas Recherche; hätte nie gedacht, dass mir die Material- und Halbleiterphysikvorlesungen mal was bringen würden; ausgedacht - kannst ihn also gern 1:1 benutzen) Wenn Du denkst, dass einiges zu forsch ist - glaub mir, ich habe schon einige Dutzend Briefwechsel mit Versicherungen, Verlägen, Behörden etc. gehabt - und bis jetzt immer das bekommen, was mir zustand. Man muss halt lediglich die Schwachstelle des Feindes finden und ausnutzen - in Deinem Fall ist das die Unwissenheit des Sachbearbeiters über Materialwissenschaften.


Sehr geehrte(r) Sachbearbeiter [steht oben im Briefkopf des Versicherungsschreibens],
hiermit möchte ich Einspruch gegen Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx einlegen. Es können sehr wohl Defekte an einer CPU nach einer impulsartigen Belastung wie der eines Sturzes durch die plötzlich eintretende stark negative Beschleunigung auftreten. Da die CPU selbst normgerecht unter enormer Verspannung durch den funktionsunabdingbaren angebrachten Kühlkörper steht, sind Risse im Halbleitermaterial durch Trägheitsauswirkungen im Moment des Aufschlagens unausweichlich. Um die Sprödigkeit des Kernstückes der CPU, der Die - welche technologiebedingt ungekapselt angeboten und verbaut wird - zu verdeutlichen, gebe ich Ihnen einen kurzen Anriss in der Materialphysik von Silizium und seinen Verbindungen; was Sie allerdings durch ausreichende Recherche oder das Hinzuziehen eines Experten durchaus auch selbst herauszufinden in der Lage gewesen wären.
Hauptausschlaggebend für die physikalischen Eigenschaften ist der atomare Verbindungstyp. Dieser wird durch die Rolle der Elektronen im Atomverbund beschrieben. Halbleiter wie das Silizium zeichnet eine feste Bindung der Elektronen zum "ihrem" jeweiligen Atom aus, was einschließlich der äußeren Elektronenschale zutrifft, jener Schale, die ihrerseits die für die Festkörpereigenschaften wichtigste ist. Der in Halbleitern auftretende Bindungstyp wird ionischer oder kovalenter Verbindungstyp genannt. Auzeichnend für diesen Typen ist der spontane Abriss im Spannungs-Dehnungs-Diagramm, welcher ohne ein vorheriges Auftreten von plastischer Verformung eintritt. Als weiterer materialwissenschaftlicher Fakt kommt hinzu, dass es sich bei Siliziumwafern (aus denen CPUs gefertigt werden) um ein sogenanntes orthotropes Material handelt, das bedeutet, es weist eine Symmetrie der elastischen Eigenschaften bezüglich drei senkrecht aufeinander stehender Ebenen auf. Im Klartext heißt das, dass Normalspannungen nur Dehnungen und Schubspannungen nur Gleitungen erzeugen. Ein Impuls als Ergebnis eines Fallvorgangs erzeugt eine Normalspannung, die, in Betrachtung der Energieverteilung, in der CPU nur durch eine Dehnung ausgeglichen werden kann. Beachtet man nun das in der Elastizitätsbestimmung typische Hook'sche Gesetz wird leicht erkennbar, dass eine Materialzerstörung hochwahrscheinlich ist.
Selbst dieser für die Allgemeinverständlichkeit sehr kurz gehaltene Auszug zeigt deutlich, dass es sich bei meinem Fall ganz eindeutig um eine Fehlinterpretation Ihrerseits handelt. Im Falle einer erneuten Ablehnung der geforderten Summe sehe ich mich gezwungen, zusätzlich eine staatlich anerkannte materialwissenschaftliche Institution zum Fall herbeizuziehen. Dieses wird meine Aussage jedoch lediglich stützen und Ihnen somit weitere, unnütze Kosten verursachen.

Ich bitte um eine schnelle Antwort Ihrerseits und hoffe, dass dieser unangenehme Sachverhalt baldigst als geklärt angesehen werden kann.


MfG



xxxx
 
@sTEk
Vielen Dank für deinen "unmissverständlichen" Brief, ich finde den echt klasse, man hätte ihn wahrscheinlich nicht besser formulieren können.
Vielen Dank, dass du dir die Zeit dafür genommen hast, ich hoffe es führt zum Erfolg.
Ich halte Euch auf dem Laufenden...

Vielen Dank nochmal,
Mfg :D
 
Die Hausratversicherung zahlt ja auch bei Selbstverschulden, hat der Verursacher denn keinen? Hätte ja sein können, dass die Mühle bei ihm zuhause stand zum Zeitpunkt des Vorfalls... Wegen die Paar (?) hundert Euro dürfte doch keine Versicherung auf stur stellen?

@ sTek

Nett :)

Nee, fett!

Wo wird einem sowas beigebracht...
 
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