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Deutsche Bibliothek darf Kopierschutz knacken
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Deutsche Bibliothek darf Kopierschutz knacken
Der Bundesverband der phonographischen Wirtschaft (IFPI) und der Börsenverein des deutschen Buchhandels haben mit der Deutschen Bibliothek (DDB) jetzt eine Vereinbarung über kopiergeschützte Werke geschlossen. Sie soll sicherstellen, dass die DDB auch bei kopiergeschützten oder einem digitalen Rechtemanagement (DRM) unterliegenden Werken ihren gesetzlichen Auftrag als nationale Archivbibliothek der Bundesrepublik erfüllen kann.
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