ebay Widerrufsrecht?

Guten Tag zusammen,
ich habe mir vor kurzem auf ebay eine Grafikkarte ersteigern wollen.
Als ich den sofortkauf bestätigt habe (gewerblicher verkäufer, sofort und neu) fiel mir auf dass es der falsche Artikel war (geistige Abwesendheit..).
Sofort habe ich eine email an den Verkäufer gesendet, dass ich gerne von meinem WIderrufsrecht gebrauch machen würde da es sich um einen Fehlkauf handele (schlechte bewertung war mir in dem Fall eig. egal).
Als Antwort kam zurück, dass ich den Artikel doch ersteinmal bezahlen solle, dann kommt der Artikel und dann soll ich nochmal gucken ob ich wirklich Widerrufen möchte.
Das ist in meinen Augen jedoch sinnlos, ich müsste versandkosten zahlen für nichts und die ganze Sache würde sich ziehen wie Gummi.
Noch eine email geschrieben, schließlich gilt ein Widerrufsrecht bereits bevor man bezahlt hat (denke ich).
Danach kam wieder 1 email mit der mir gedroht wurde dass ich zahlen solle sonst gibts haue vom Anwalt.
Ich habe währenddessen etwas recherchiert und herausgefunden dass ich sogar in den eBay AGBs völlig rechtens handle, die einzige Antwort war nur noch
Es ist nicht unser Verschulden wenn Sie denken Sie biegen die Bedingungen zu Ihren Gunsten.
Nettigkeit per excellence.

Nun, 1 Woche später kommt eine Zahlungserinnerung von eBay in der ich darauf hingewiesen werde, dass der Verkäufer eBay wegen eines nicht bezahlten Artikels kontaktiert hat.
Wie soll ich mich verhalten?
Stehe ich doch nicht im Recht? Habe ich tatsächlich erst ein Widerrufsrecht nach Bezahlung? In meinen Recherchen hat sich für mich ergeben, dass ich sofort und vor Bezahlung widerrufen kann, stimmt das doch nicht?

gruß
Christian
 
Es existiert das 14 Tägige Widerrufsrecht aus dem Fernabsatzgesetz.
Widerrufe sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne Gründe gültig.
Allerdings nur bei gewerblichen Käufen.
E-Mail an den Verkäufer "Gemäss Fernabsatzgesetz trete ich von dem Geschäft zurück." da keine Waren und/oder Leistungen ausgetauscht wurden ist das ganze sowieso pillepalle.
Imrahil
 
Ich war selber mal gewerblicher Verkäufer bei ebay und das ganze ist schon etwas kompliziert. Es gibt immer wieder neue Gerichtsurteile und die Rechtlage ist auch ungeklärt. Als Käufer hast du aber ein Wiederrufs- bzw. Rückgaberecht. Das Problem ist deine Begründung. Das du nicht richtig aufgepasst hast beim kaufen ist im Grund dein Pech. Du solltest auf jeden Fall versuchen dich mit dem Verkäufer zu einigen und im Ernstfall in den sauren Apfel zu beissen. Solche Streitigkeiten kosten meistens mehr Zeit, als die paar ? Versandkosten wert sind.

Hier mal ein paar Informationen für Käufer und Verkäufer zum Wiederrufs- bzw. Rückgaberecht.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_6.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_6.html#a
 
Aber" nach Erhalt der Ware" lässt wenig Spielraum für Interpretationen.

Ich denke dass der Händler die Ebaygebühren in die Versandkosten kalkuliert hat
und deshalb auf dem Versand besteht. Könntest mal anfragen ob ihr euch
irgendwo finanziell treffen könnt.
Falls nicht, kannst du es unfrei zurückschicken falls es über 50? gekostet hat.

Gruss
 
BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder
eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung
anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei
verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Ich denke ihr solltet euch darauf einigen, das du die Ebaygebühren übernimmst.

Mfg
 
Original von BigDevil
Das Problem ist deine Begründung. Das du nicht richtig aufgepasst hast beim kaufen ist im Grund dein Pech.


Laut Rechtslage muss ich meinen Grund nicht angeben und hab dies deshalb auch nicht getan, insofern...
Die eBay-gebühren in die versandkosten zu nehmen halte ich für Betrug wenn man damit prahlt, dass man selbst die gebühren übernimmt.
Was mich davon abhält mich mit dem Verkäufer finanziell zu treffen, ist die Tatsache dass mir sofort nach der 2. eMail mit rechtlichen Schritten gedroht wird. Da würde ich doch gerne sehen wie der Vk. in den sauren Apfel beißt.
Mal auf die Antwort gespannt, falls mir weiterhin gedrpht wird, bezahl ich ihm einfach die 2euroirgendwas um ihn vorm finanziellen ruin zu sichern.

MfG
Christian
 
Natürlich ist es bescheuert wie der Verkäufer sich anstellt und du könntest sicher auch Einspruch einlegen, aber ist es das wert? Ich hätte keine Lust für ein paar ? mir so einen Ärger aufzubrummen. Du musst dich mit dem Kerl auseinander setzen. Dann kommt auch noch ebay und wenn es wirklich hart auf hart kommt, noch ein Anwalt. Der zeitliche und nervliche Aufwand ist die paar ? nicht wert. Willst du wegen 5? Versandgebühr wirklich ein paar Stunden deiner Freizeit mit Streitereien opfern, nur weil es dir ums Prinzip geht? Wenn du die Zeit stattdessen für Überstunden nutzt, bekommst du sogar mehr als die 5? wieder.
 
Als schüler eher unwahrscheinlich ^^
Hm, ich werd wohl die gebühren auf mich nehmen, ist eine schlechte Bewertung gerechtfertigt? Neutrale Bewertung? Keine Bewertung? Ich tendiere zu letzerem da ich nicht will dass SO einer über meinen ebay-ruf entscheidet.
MfG
Christian
 
hi

bezahle einfach nicht.
schreibe ebay an und sag denen das du dich bei der karte vertan hast.
z.b. agp gekauft, aber du brauchst pci oder pci gekauft und du brauchst eine pcie.
erkläre es auch so dem verkäufer und mach einen bückling vor ihm und bitte ebay
die einstellgebühren dem verkäufer wegen nichtzustande kommen des kaufes,
zurückzuerstatten.
mach dem verkäufer klar (auf nette weise) das er keine unkosten hat und den
artikel einfach neu einstellen soll, ende.

wenn er das nicht akzeptiert, sein pech. er wird dir die karte ja nicht kostenlos
zusenden und wenn doch, annahme verweigern.

cu
-= pillepalle =-
 
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