Fanartikelverkauf - Gewerbe anmelden ?

Hi,
ich möchte T-Shirts die mit einer www- adresse bedruckt sind verkaufen.

d.h. ich hab ne Seite, und möchte T-Shirts verkaufen wo halt die Adresse der Seite draufgedruckt ist.

Muss man dafür ein Gewerbe anmelden ? oder wie sieht das rechtlich aus ?

Vielen Dank schonmal ;)
 
hi

ja.
du erwirtschaftest einkommen und das muss versteuert werden.
tust du das nicht, ist das steuerhinterziehung.
allerdings hast du einen ziemlich hohen steuerfreibetrag, bevor du dann auf deinen
gewinn steuern zahlen must.
du kannst das ganze als kleingewerbe anmelden.

cu
-= pillepalle =-
 
wenn du die dinger verschenkst musst du kein gewerbe anmelden! ansonsten will der staat immer seinen teil abhaben. ich weis jetzt aber nicht ob du bei einem kleingewerbe die mwst. mit drauf rechnen musst da du ja im grunde wiederverkäufer bist kannst du aber dann die mwst. dereingekauften artikel absetzen.
 
Original von Franzl
ok - Danke ;)

Wenn ich keinen Gewinn damit erziele, muss ich auch kein Gewerbe anmelden ?

Nein, das mit den Gewerbe ist sowieso Quatsch. Du kannst doch auch etwas bei ebay verkaufen und kannst jedmöglichen Schnick-Schnack dort verkaufen. Das geht dann in die Kategorie Trödelmarkt. Steuerpflichtig wird man nur durch die Gründung seines eigenen Unternehmens, bzw. durch einen Kaufmanntitel. Da gibt es dann auch verschiedene Kaufmannsarten, wie Istkaufmann, Sollkaufmann usw. ebenso gibt es viele unterschiedliche Unternehmensformen, diese dann bestimmte Rechte und Pflichten haben. Aber eine genauere Beschreibung findest du sicher dazu im Internet.
Wenn du etwas suchst wie du deine Webadressen auf T-Shirts druckst und unter die Leute bringst, dann lass die T-Shirts doch von anderen verkaufen und du sagst ihnen nur das dort ein Logo drauf soll.
Die würden sich auch sehr freuen ihre T-Shirts verkaufen zu können, egal was drauf steht. Aber natürlich drucken die nur deine Adresse drauf, wenn sich ein Käufer findet. Frag mal hier im Habo nach, es gab da mal Haboshirts, die so eine Firma nutzten wie ich oben beschrieb.
 
@Prometheus

Hier muss ich mal kurz widersprechen. Zuerst mal, die verschiedenen Kaufmannsformen wurden abgeschafft. Sollkaufmann, Kannkaufmann usw. gibt es nicht mehr. Man unterscheidet nur noch Kleingewerbe oder Gewerbe.

Außerdem geht die Steuerpflich von der Gewinnerziehlungsabsicht aus. Wenn ich also mit meiner Tätigkeit Geld verdienen will, dann muss ich ein Gewerbe anmelden und auch Steuern abführen.

Die Firma die du meinst, heißt Spreadshirt. Dort kann jeder einen Shop eröffnen und T-Shirts mit Schriftzügen gestallten und Spreadshirt kümmert sich um den Rest. Du bekommst eine kleine Provision.
 
@Prometheus: Was du meinst, ist Privatverkauf bei Ebay. Dabei verkaufe ich meine privaten, bereits von mir genutzten Dinge; keine Neuware.

Ein Ebay-Powerseller muss ein Gewerbe anmelden, da er ein Gewerbe betreibt.
Verkauf von Neuwaren, egal über welche Plattform bedeutet Gewerbe anmelden. Mittlerweile ist auch das Finanzamt ganz ordentlich hinterher und guckt bei Ebay regelmäßig durch Stichproben, ob die Leutchen brav ihre Steuern abdrücken.

Dabei ist es unerheblich ob du das über das Web tust oder mit einem Bauchladen in irgendeiner Gasse stehst und Sonnenbrillen vertickst. ;)

In letzter Zeit geraten auch immer mehr "Privat-Verkäufer" ins Visier der Finanzämter, wenn diese zu viel neues Zeug verkaufen.
In Einzelfällen kann sicher auch ein Privatverkäufer mal etwas an Neuware beitzen (das Videospiel von Weihnachten, etc...), doch sollte es nicht in grüßerer Stückzahl verkauft werden; dann ist der Ärger vorprogrammiert.

@Franzl:

Ein Gewerbeschein kostet je nach Landkreis/Gemeinde unterschiedlich viel.
Sind aber keine hohen Kosten.
Hier bei uns kostet der Gewerbeschein 17 Euro für die Anmeldung und 17 Euro falls du dein Gewerbe wieder abmeldest.

Deine Umsätze musst du beim Finazamt angeben; Fragen dazu kann dir jeder Steuerberater beantworten.
Den Gewerbeschein beantragt man normalerweise bei der Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt/Rathaus)

Gruss

root
 
Aber bevor du ein Gewerbe anmeldest sollteste dir die Frage über die Krankeversicherung stellen. Weil du dann, wenn der Gewinn eine bestimmte Höhe übersteigt nicht mehr in der Familienversicherung mitversichert werden kannst. Die Höhe kann ich dir leider nicht sagen da sie je nach Gewerbeart und Krankenkasse sich unterscheidet. Wenn du noch Fragen hast kannste mich auch per PM fragen.
 
Ok vielen Dank für eure Beiträge ;)

Ich werds wohl so machen: Ich kaufe die Shirts und "verkaufe" sie zum Selbstkostenpreis + Porto weiter.

Die Rechnung der Shirts heb ich mir auf...

Wenn jemand was von mir will kann ich so nachweisen, dass ich keinen Gewinn erzielt habe.

Abgesehen davon ist das ganze nur ne einmalige Aktion die nur 8 Wochen dauern wird...

P.S.
Für die Spezialisten unter euch: Das ganze Spektakel wird wohl am 18. September wieder vorbei sein :D
 
Wenn es zeitlich begrenzt ist dann kannste auch die Dinger mit Gewinn weiter verticken ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen. Musst halt den Gewinn dann aber in der Steuererklärung angeben.
 
@Valentin
Ich mach keine Steuererklärung :)

Ich verkauf die ohne Gewinn, weils mir auch gar nicht drum geht da was damit zu verdienen... aber da ich mir mit dem Projekt wahrscheinlich ein paar Feinde schaffen werde muss rechtlich alles sauber sein ;)
 
Original von derhesse

@Prometheus

Hier muss ich mal kurz widersprechen. Zuerst mal, die verschiedenen Kaufmannsformen wurden abgeschafft. Sollkaufmann, Kannkaufmann usw. gibt es nicht mehr. Man unterscheidet nur noch Kleingewerbe oder Gewerbe.

Einpaar Kaufmannsarten wurden abgeschafft, das stimmt schon, aber nur ein paar.
Gerade Sollkaufmann und Kannkaufmann gibt es noch und zusätzlich noch Volllaufmann und Formkaufmann. Diese wiederum haben Pflichten, z.B. als Formkaufmann muss man ins Handelsregister eingetragen werden und sind Inhaber von Kapitalgesellschaften.

Und als Gewerbe mußt du dich nicht anmelden, nur bestimmte Unternehmensformen. Du mußt dich Grundlegend nur im Finanzamt registrieren, damit Steuern ans Finanzamt zahlen mußt oder je nachdem, Steuern vom Finanzamt bekommst.
 
Original von Prometheus

Einpaar Kaufmannsarten wurden abgeschafft, das stimmt schon, aber nur ein paar.
Gerade Sollkaufmann und Kannkaufmann gibt es noch und zusätzlich noch Volllaufmann und Formkaufmann. Diese wiederum haben Pflichten, z.B. als Formkaufmann muss man ins Handelsregister eingetragen werden und sind Inhaber von Kapitalgesellschaften.

OK, hier geb ich mich geschlagen, stimmt fast. Sollkaufmann ist veraltet, alles laut Wikipedia. Aber es haut schon hin.

Und als Gewerbe mußt du dich nicht anmelden, nur bestimmte Unternehmensformen. Du mußt dich Grundlegend nur im Finanzamt registrieren, damit Steuern ans Finanzamt zahlen mußt oder je nachdem, Steuern vom Finanzamt bekommst.

Hier muss ich wieder widersprechen, die Anmeldung beim Finanzamt reicht nur bei den sogenannten "freien Berufen". Diese sind festgelegt, wenn du keinen "freien Beruf" ausübst, dann musst du Dir einen Gewerbeschein ausstellen lassen, und den gibt es nicht vom Finanzamt.
 
@derhesse
Nicht das mir uns jetzt hier falsch verstehen. :D
Das Thema ist etwas kompliziert und Haarstreubend.

Nochmal zur Zusammenfassung, mit frei Berufler meinst du sicherlich Leute die kein Gewerbe ausüben z.B. Ärtzte, Rechtsanwälte usw., diese aber andersweitig steuerpflichtig sind.
Ich hab dies mehr an den Personen festgehalten. Ärtzte usw. haben ja kein Unternehmen sondern eine Praxis, in der auch viele Ärtzte tätig sein könenn. Das Unternehmen wird soweit ich weiß als etwas für sich gewertet. Die Personen die das Unternehmen führen, sind ja die Gessellschafter und manche haben je nach Unternehmensform: Vollmacht und eingeschränkte Macht, diese Vertreten dann das Gewerbe usw. und tragen das Gewerbe z.B. ins Handelsregister ein oder stellen dafür ein Gewerbeschein aus. Die Abgrenzung von Unternehmen zu Gesselschafter ist sehr wichtig, da es verschiedene Formen von Unternehmen gibt, die sich z.B. teilen oder einen kooperierenden Zusammenschluss bilden. Je nach dem gibt es dann Gessellschaftler mit verschiedenen Stellung und Rechten im Unternehmen dies dann wieder durch den Gesselschaftlervertrag vorggeschrieben ist.
Die Sache läßt sich dann noch mehr komplizieren, aber ich lasse das vorerst mal, sonst verwirre ich mich selbst noch. :D
 
Da, hab ich jetzt auch mal ne Frage zu.

Wenn man ein Kleinunternehmer ist, was muss man da an steuererklärrungen etc. beim Finanzamt einreichen?


mfg ba2
 
hi

auf jedenfall die einnahmen und die ausgaben gleich mit gegen rechnen.
was übrig bleibt ist gewinn und muss versteuert werden.

cu
-= pillepalle =-
 
Umsatzsteuer muss man ja ja als klein unternehmer nicht einreichen, es sei denn man hat mehr als 17500?

dH.

man müsste nur sein erzielten Gewinn versteuern?
 
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