Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

Hallo,
Während die bisherige juristische Literatur davon ausgeht, dass die Nutzung eines offenen WLAN zwar zivilrechtliche Schadensersatzansprüche auslösen kann, aber nicht strafbar ist, kommt nun eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Wuppertal zu einem ganz anderen Ergebnis. Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten sowie einen Verstoß gegen die Strafvorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06).

[...]
Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen keinen Internetzugang. Ende 2006 nutzte er "vom Bürgersteig aus" ein offenes Funknetzwerk, von dem ihm bekannt war, dass dessen Besitzer den Zugang nicht verschlüsselt hatte.

[...]

Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht. Ein WLAN-Router sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und damit eine Funkanlage im Sinne des TKG. Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.

[...]

Da die Rechtslage für derartige Fälle "bislang ungeklärt war", sprach das Gericht nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus.
Quelle: Heise.de - Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat


Viel lustiger finde ich aber folgenden Beitrag im Heise Forum:
Gericht erklärt Blick durchs Fenster auf den Fernseher zur Straftat

Nach Ansicht des Richters stellt diese Art der Nutzung eines offenen
Zugangs ein strafbares Abhören von Nachrichten dar.

Der Angeklagte des Verfahrens leistete sich aus finanziellen Gründen
keinen Fernseher und keine GEZ Gebühr. Ende 2006 nutzte er "vom
Bürgersteig aus" eine offene Gardine vor dem Wohnzimmerfenster des
Nachbars, um die Tagesschau zu sehen. Er beabsichtigte dabei, die
Fernsehnutzung ohne Zahlung eines Entgeltes und ohne Zustimmung des
Nachbars zu erlangen. Der Geschädigte rief aber die Polizei. Obwohl
dem Nachbar durch die Tat kein finanzieller Schaden entstand,
erstattete er Strafanzeige.

Nach Ansicht des Richters hat der Angeklagte durch diese Handlung
gegen das Abhörverbot nach § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
verstoßen und sich somit gemäß § 148 TKG strafbar gemacht. Ein
Fernseher sei eine "elektrische Sende- und Empfangseinrichtung" und
damit eine Funkanlage im Sinne des TKG, denn er sendet
elektromagnetische Wellen im Bereich des sichtbaren Spektrums aus.
Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Tagesschau. Diese nicht
für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er
besagte elektromagnetische Wellen auf seine Netzhaut habe einwirken
lassen.

In einer ersten Stellungnahme begrüsste die GEZ das Urteil.

Heise-Forum


Ansonsten sieht man mal wieder, wozu mangeldes Verständnis der Technik führen kann. Eigentlich ist es doch ein Unding, dass ein Richter über etwas entscheiden darf, worüber er nicht ausreichend Fachwissen hat...
 
Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.

ja, und zwar, in dem er z.B. eine Verschlüsselung einrichtet (oder MAC-Adressen whitelisted etc.). Wenn er das nicht tut, nimmt das Gerät an, dass das WLAN für alle da ist und gewährt demnach auch jedem Zugang.
Durch seine Unkenntnis hat der Router-Besitzer (wohl ungewollt, aber was spielt das für eine Rolle? Wenn er es nicht versteht/sich nicht informiert, soll er sich keinen Router kaufen.) allen, die wollen, das Recht auf die Nutzung der IP-Adresse gewährt, diese Entscheidung wurde keineswegs vom Gerät getroffen.
 
Denke nicht, dass dies so Bestand haben wird, falls jemand es nicht akzeptiert.
Wo es Heise her hat.
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/strafbarkeit-des-schwarz-surfens-im-ungesicherten-wlan/

Der Teil der Begründung ist gerade noch nachvollziehbar:

Ob aus Unsicherheit über die eigene Argumentation oder aus anderen Gründen - jedenfalls schließt das AG Wuppertal mit der Feststellung, dass das Verhalten des Angeklagten strafwürdig sei, da er nicht davon ausgehen durfte, dass in einem reinen Wohngebiet ein kostenloser Hotspot zur Verfügung stünde. Zudem habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen, dass dem Inhaber des Internet-Anschlusses bei Nutzung eines Zeit- oder Volumentarifs durch sein Handeln Schäden entstehen könnten.

Gruss
 
Original von Elderan
Ansonsten sieht man mal wieder, wozu mangeldes Verständnis der Technik führen kann. Eigentlich ist es doch ein Unding, dass ein Richter über etwas entscheiden darf, worüber er nicht ausreichend Fachwissen hat...
eigentlich wollt ich mir noch nen lustigen text dazu posten, aber ich belasse es bei einer zustimmung. aber der richter hat sein amt. das reicht ihm, um solche entscheidungen zu treffen - egal, ob er das nötige wissen hat, oder nicht :/

mfg.
 
Ich muss sagen, dass ich mit diesem Urteil nicht zu 100% übereinstimme. Imho ist es grob fahrläsig, ein W-LAN unverschlüsselt zu betreiben. Ich gehe damit ganz bewusst das "Risiko" ein, dass der dadurch entstandene Hotspot von dritten genutzt wird.
Wenn jetzt das technische Unverständniss des W-LAN-Betreibers ins Feld geführt wird, und gesagt wird, er wusste ja nicht, wie er die Verschlüsselung einrichtet, dann kann ich ja auch sagen, wenn ich wegen zu schnellem Fahrens geblitzt werde, ich hätte das Schild nicht gesehen, bzw. mir war das Tempolimit unbekannt.

Ich denke, es gilt immer noch: Unwissen schützt vor Strafe nicht!

Und die Einrichtung der Verschlüsselung steht in jeder Routerbedienungsanleitung. Alternativ gibt es genug Unternehmen, die Dienstleistungen dieser Art anbieten.

Das ist zumindest meine Meinung!

MfG
justj
 
Tut mir leid, ich verstehe absolut nicht, was ihr an diesem Gerichtsurteil für falsch befindet. Wenn ich ein offenes Netzwerk betreibe und es wird unrechtmäßig von Fremden ohne meine Erlaubnis genutzt, dann fallen letztendlich für mich Kosten (Traffic-, Zeitvolumina) an, die nicht - ich nenns mal - in meinem Wissen entstanden sind.
Desweiteren hat das ganze Thema absolut NICHTS mit Verschlüsselung zu tun. Wer sein Netzwerk verschlüsselt zeigt automatisch und ohne mündliche oder schriftliche Vereinbarung, dass er eine Nutzung durch Dritte nicht oder nur begrenzt gestattet. Da es sich hier jedoch um unverschlüsselte Netzwerke handelt bedarf es einer solchen Vereinbarung und diese muss mit dem Betreiber selbst getroffen werden (nicht anders, als bei Hotspots auch).
Die Begründung finde ich desweiteren auch korrekt: Der DHCP-Client erfragt sich die IP Adresse, alles verläuft also nach dem Request-Response-Prinzip und geht vom Clienten aus. Der Router ist dabei nur Mittel zum Zweck, d.h. die Entscheidung, ob der DHCP Discover/Request rechtlich korrekt war, muss meiner Meinung nach vom Betreiber getroffen werden und nicht vom Router.

Und noch ein Beispiel entgegen dem im Heise-Forum: Nutzt ihr ein Auto, wenn es nicht verschlossen ist und der Schlüssel im Zündschloss steckt?

So und nun zu den Zitaten:
Wenn er es nicht versteht/sich nicht informiert, soll er sich keinen Router kaufen.
Wenn du deutsches Recht nicht verstehst, warum bist du dann deutscher Staatsbürger? Tut mir leid, aber das ist purer Schwachsinn.

Wenn jetzt das technische Unverständniss des W-LAN-Betreibers ins Feld geführt wird, und gesagt wird, er wusste ja nicht, wie er die Verschlüsselung einrichtet, dann kann ich ja auch sagen, wenn ich wegen zu schnellem Fahrens geblitzt werde, ich hätte das Schild nicht gesehen, bzw. mir war das Tempolimit unbekannt.
Ersteres bringt dir keiner bei, letzteres musst du lernen und du bekommst eine Bescheinigung, dass du solche Schilder eben nicht übersiehst. Jemand, der sich in seinem ganzen Leben nie mit Computern beschäftigt hat und max. Word & Co. nutzt und etwas surft, der wird keine Anleitung lesen können, in der mit Wörtern um sich geworfen wird, die er zum großen Teil nicht versteht. Ich war so oft bei Nachbarn und musste dort das WLAN an einem von der Telekom mitgelieferten Router einrichten, bei dem selbst die deutsche Anleitung mit englischen Begriffen nur so um sich geworfen hat. Wer sich selbst nicht mit Computer, usw beschäftigt, der wird auch nie jemanden beauftragen. Als vor wenigen Jahren DSL bei meinen Eltern installiert wurde, wurde auch ein WLAN Router bereitgestellt. Da meine Eltern keinerlei Ahnung von Computern haben, kam ein Techniker(!), der das einrichten sollte. Am Ende lief DSL über WLAN, nur ohne Verschlüsselung. Ich frag dich jetzt: Warum hat es der Techniker nicht geschafft, eine Verschlüsselung einzurichten? Wie sollen meine Eltern darauf kommen, dass sie eine Verschlüsselung brauchen? Woher sollen meine Eltern wissen, dass sie keine Verschlüsselung haben, immerhin hat es ja ein Techniker eingerichtet? Und sowieso: Warum sollen wir was ändern? Funktioniert doch alles, da braucht man auch nicht noch mehr Geld in Techniker zu stecken...

So.. ich habe fertig.
 
@ fetzer
Falsch ist, dass das Urteil mit § 89 TKG begründet wird.
Mit Abhören hat dies nichts zu tun, sonst schalt ich im vollen Bus nächstes Mal
meine Freisprechanlage am Handy ein und alle die nicht aussteigen verklage ich,
dem Fahrer erlaub ich bleiben. ;)
Genauso ist fragwürdig, ob ich in der Fussgängerzone ein Tisch mit Bonbons
aufstellen kann, daneben ein Bandgerät, welches brüllt hier gibts Bonbons, und
hinterher die Leute verklage die sich ungefragt eins genommen haben.

Aber du willst ja nur spielen :D

Gruss
 
Ich geb dir begrenzt Recht: Mit Abhören hat das nur insofern etwas zu tun, dass du einen Request sendest und die Antwort darauf "abhörst". Letztendlich ist dieser entscheidende Verbindungsaufbau von dem Gesetz betroffen. Bei einem Punkt greift das Urteil desshalb nicht: Daten senden, ohne etwas zu empfangen.

Deine Beispiele hinken (genau darauf wollte ich mit meinem letzten Post hinaus) etwas: Du tuhst beides aus eigenem Willen und du weisst mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (mal davon abgesehn du bist beim zweiten Beispiel taub und beim ersten blöd *g), dass andere mithören können(=stille Zustimmung?). Ein nicht-technikversierter Mensch weiss so etwas eventl. nicht. Ich geb noch ein Beispiel, bevor jetzt alle anfangen zu schreien, dass doch genug Informationen vorhanden sind. In der lokalen Zeitung hier gibt es eine Seite, die sich mit Computern usw. beschäftigt. Die wird von meinen Eltern partou überblättert (Die Artikel werden übrigens zu 90% aus CT und Co übernommen). Und genau auf dieser Seite stehen solche Informationartikel, meist aber mehr im Bild-Stil geschrieben ("So knacken Gauner ihre Daten!!!").
 
Die Beispiele waren bewusst blöd gewählt ;)
Aber wenn du ein besseres willst.
Der Besitzer des Routers stellte einen Server(DHCP) frei in die Welt. Wenn die
Verbindung mit diesem nach §89 TKG strafbar ist, dann müsste ich doch auch
jeden Webseitenbetreiber erst mal fragen ob ich seine Seite anschauen darf.
Ich weiss ja nicht ob es nur an seiner mangelnden Kenntnis der Technik liegt, dass
er sie nicht geschützt hat.

Gruss
 
Original von end4win
Der Besitzer des Routers stellte einen Server(DHCP) frei in die Welt. Wenn die
Verbindung mit diesem nach §89 TKG strafbar ist, dann müsste ich doch auch
jeden Webseitenbetreiber erst mal fragen ob ich seine Seite anschauen darf.
Ich weiss ja nicht ob es nur an seiner mangelnden Kenntnis der Technik liegt, dass
er sie nicht geschützt hat.

Gruss

Ein Websiten/Serverbtreiber weiss, was er tut, denn er muss ihn bestellen, konfigurieren, verwalten und auch die Informationen auf seiner Seite zu schützen wissen, denn er stellt sie mit dem Hindergrundwissen ins Netz, dass jeder, der über einen Internetzugang verfügt, darauf zugreiffen kann.
Ein Router gehört heute jedoch zur Grundausstattung jedes DSL-Vertrags, ja bald sogar jedes Telefonvertrags, wenn sich VoIP durchsetzt. Hier sage ich wieder, dass ersterer sich damit auskennen muss, bei letzterem muss es jedoch nur funktionieren, dass er zufrieden ist. Wahrscheinlich wissen die meisten nichtmal, was ein Server ist, geschweige denn, was DHCP bedeutet.

Ich versteh deinen Einwand. Ich bleib trotzdem bei meiner Meinung dazu ;)
 
Ein Websiten/Serverbtreiber weiss, was er tut,

Der ist gut :D

denn er muss ihn bestellen, konfigurieren, verwalten und auch die Informationen auf seiner Seite zu schützen wissen

Dies musst du bei einem Router auch, wenn es um Urheberrecht geht ;)

Ich versteh deinen Einwand. Ich bleib trotzdem bei meiner Meinung dazu

Freut mich.
Deine Meinung darfst du natürlich behalten :P

Gruss
 
Original von fetzer
Du tuhst beides aus eigenem Willen und du weisst mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit (mal davon abgesehn du bist beim zweiten Beispiel taub und beim ersten blöd *g), dass andere mithören können(=stille Zustimmung?). Ein nicht-technikversierter Mensch weiss so etwas eventl. nicht.

Nun schützt Unwissenheit zum Glück nicht vor Strafe oder vor irgendetwas anderem. Was ist denn, wenn ich in einen Baumarkt gehe, mir eine elektrische Säge kaufe und damit irgendetwas ganz bescheuertes anstelle. Kann ich dann sagen, dass ich nicht wusste, dass sie den Arm des Mannes zerfetzt, wenn ich dann Anschalter drücke? Die Gebrauchsanweisung habe ich natürlich nicht gelesen.

Ich verstehe nicht, warum der Gesetzgeber nicht einfach vorgibt, dass die Gebrauchsanweisung zu lesen ist und ansonsten alle Handlungen auf eigene Gefahr sind.
 
Original von end4win
Ein Websiten/Serverbtreiber weiss, was er tut,
Der ist gut :D
Er kennt auf jeden Fall die Grundlagen. Ach du weisst, was ich mein :P

Was ist denn, wenn ich in einen Baumarkt gehe, mir eine elektrische Säge kaufe und damit irgendetwas ganz bescheuertes anstelle. Kann ich dann sagen, dass ich nicht wusste, dass sie den Arm des Mannes zerfetzt, wenn ich dann Anschalter drücke?
Säge=Scharf=Macht ganz viel Aua!
Du handelst also wider deinem gesundem Menschenverstand.
Soweit ich weiss müssen auch Sicherheitswarnungen abgedruckt werden. Die sehe ich jetzt auf meiner Routerschachtel und in der Anleitung wiederum nicht, dann DANN sähe die Sache VIELLEICHT anders aus, da die Informationen mit dem Kauf erworben wurden und man davon ausgehen kann, dass sie vorhanden sind.
 
Zum Glück werden die Router, die neu ausgeliefert werden mit eingeschalteter Verschlüsselung ausgeliefert. (Zumindest die meisten). Wenn jetzt jemand ein offenes W-LAN betreibt, dann ist er imho voll verantwortlich dafür, was damit passiert, weil er ja das "Fachwissen" besitzt, die Verschlüsselung auszuschalten.

@fetzer und end4win: Ich finde, ihr habt beide überzeugende Argumente... Das Thema hat einfach zwei Seiten, welche beide nachzuvollziehen sind.

MfG
 
Mir geht es doch nicht um einen Freibrief für das Nützen von offenen WLAN´s.
Nur hat das empfangen einer ssid und die Verbindung mit einem DHCP- Server
genauso wenig mit abhören zu tun, wie der Aufruf einer Internetseite.


Gruss
 
fullack@end4win

Zudem ist zu beachten, dass der Windows-Zero-Config-Dingens sich automatisch zu WLANs verbindet, zu denen er sich verbinden kann (sei es, weil die Zugangsdaten gespeichert sind, oder weil er keine Zugangsdaten benötigt) - somit könnte man jetzt genauso gut Microsoft verklagen, weil ohne meine Zustimmung (ich weiß ja nicht, wie ich meinen WLAN-Adapter deaktiviere ;) ) mein Notebook verbotene Verbindungen aufbaut...

Sowas ist doch echt völliger Schwachsinn...

Wenn man ein offenes WLAN betreibt, muss man nunmal damit rechnen, dass sich Clients automatisch zu diesem Gerät verbinden könnten...

Hieß es nicht sogar mal, dass das öffentliche Verfügbar-machen von Netzwerken verboten sei? Oder war das nur über AGBs von ISPs geregelt? In dem Falle könnte man nämlich gleich mal zur Gegenmaßnahme greifen und den treisten WLAN-Betreiber verklagen lassen...
 
Ich bin der selben Meinung wie beavisbee ich meine in meinen AGBs wird mir auch verboten mein WLAN frei zugänglich zu machen irgewandwas von fairuse etc.

Offenes WLAN ohne zu fragen zu nutzen finde ich falsch, nur die Urteilsbegründung mit illegalen abhören finde ich genauso falsch solange sich die Clients ala Windows automatisch einwählen. Ist die Übersicht über alle vorhanden WLANs selbst nicht auch schon durch widerrechtliches abhören zustande gekommen?

Macht man sich jetzt schon beim einschalten eines werkseitig konfigurierten Notebooks strafbar was dann dazu führt das das Notebook als Tatwerkzeug eingezogen wird?

MfG Mechanius
 
gestern hab ich's anders gesehn, aber ich glaub' heute, dass mit dem urteil keinem wirklich geholfen is. & das mit der begründung "Abhören" is jah auch absoluter schwachfug. war's bei DHCP nicht so, dass man durch einen DHCP-broadcast vom zuständigen DHCP-server seine daten (IP,DNS,Gateway,etc) bekommt? demnach hat er überhaupt nichts abgehört sondern ganz "normal" ein paket angefordert, welches auch ganz legitim an sein notebook gesendet wurde.

es kann natürlich sein, dass ich mich irre. und ich bin auch nicht voll und ganz gegen dieses urteil, aber eben diese begründung ist es, welche mich ein wenig nervt.

mfg.
 
end4win 100% zustimme. Die reine Nutzung eines offenen WLANs hat absoult nix mit abhören zu tun. Etwas anders wäre es, wenn er irgendwelche vertraulichen Daten (z.B. passwörter, msn unterhaltung) mitgesniffert hätte etc. Dann könnte man _eventuell_ mit abhören agrumentieren. Aber davon ist hier ja überhaupt nicht die rede!

Der Richter hätte sich mal ein bisschen infomieren sollen, bevor er so ein lächerliches urteil fällt!! :rolleyes:

@fetzer - ich kann deinen Ansatz zwar nachvollziehen - aber wenn man immer danach geht - muss man auch auf die Mikrowelle schreiben, dass man keine Hund darin trocknen kann :P

Vielleicht haben wir ja bald die dicken Aufkleber mit Warnhinweisen auf jedem WLAN Router... :rolleyes:
 
Hallo,
Original von 404
end4win 100% zustimme. Die reine Nutzung eines offenen WLANs hat absoult nix mit abhören zu tun. Etwas anders wäre es, wenn er irgendwelche vertraulichen Daten (z.B. passwörter, msn unterhaltung) mitgesniffert hätte etc. Dann könnte man _eventuell_ mit abhören agrumentieren. Aber davon ist hier ja überhaupt nicht die rede!
Naja, selbst dann würde ich dies nicht als Abhören bezeichnen.

Wenn jmd. per Walkie-Talkie irgendwelche streng vertaulichen Geschäftsdaten austauscht, dann kann er sich nicht darüber wundern, wenn jmd. mithört. Es sollte jedem bekannt sein, dass die Daten sowohl bei Walkie-Talkie als auch bei unverschlüsselten Wlans per Klartext übertragen werden.
Jmd. zu verklagen, der bei einer Walkie-Talkie Konversation mitgehört hat, ist auch irgendwie lächerlich und mit unwissenheit sollte man nicht argumentieren. Wie wir wissen, schütz unwissenheit nicht vor Strafe und eigentlich sollte doch bekannt sein, zumindest jedem der als Kind ein Walkie-Talkie hatte, dass man fremden Funkverkehr sehr leicht mithören kann.
 
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