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fetzer
Guest
Original von Elderan
Wenn jmd. per Walkie-Talkie irgendwelche streng vertaulichen Geschäftsdaten austauscht, dann kann er sich nicht darüber wundern, wenn jmd. mithört. Es sollte jedem bekannt sein, dass die Daten sowohl bei Walkie-Talkie als auch bei unverschlüsselten Wlans per Klartext übertragen werden.
Es ist doch völlig unerheblich, ob eine Verbindung verschlüsselt ist oder nicht. Wenn du dich illegal an ein Glasfaserkabel hängst und dort Daten mitschneidest ist das doch auch nichts anderes als abhören.
@404: Ich kann eure Argumentation insofern verstehen, dass der Angreiffer keine Daten "abfängt", bzw. abhört, die nicht für ihn bestimmt sind. Müssen die Daten überhaupt einem ("legalen") Empfänger besitzen, dass man sie als "abgehört" bezeichnen kann? Ich denke, dass hier der Unterschied zwischen unseren Meinungen liegt.