Gericht erklärt Nutzung eines privaten, offenen WLAN zur Straftat

Original von Elderan
Wenn jmd. per Walkie-Talkie irgendwelche streng vertaulichen Geschäftsdaten austauscht, dann kann er sich nicht darüber wundern, wenn jmd. mithört. Es sollte jedem bekannt sein, dass die Daten sowohl bei Walkie-Talkie als auch bei unverschlüsselten Wlans per Klartext übertragen werden.

Es ist doch völlig unerheblich, ob eine Verbindung verschlüsselt ist oder nicht. Wenn du dich illegal an ein Glasfaserkabel hängst und dort Daten mitschneidest ist das doch auch nichts anderes als abhören.

@404: Ich kann eure Argumentation insofern verstehen, dass der Angreiffer keine Daten "abfängt", bzw. abhört, die nicht für ihn bestimmt sind. Müssen die Daten überhaupt einem ("legalen") Empfänger besitzen, dass man sie als "abgehört" bezeichnen kann? Ich denke, dass hier der Unterschied zwischen unseren Meinungen liegt.
 
Original von fetzer
Original von Elderan
Wenn jmd. per Walkie-Talkie irgendwelche streng vertaulichen Geschäftsdaten austauscht, dann kann er sich nicht darüber wundern, wenn jmd. mithört. Es sollte jedem bekannt sein, dass die Daten sowohl bei Walkie-Talkie als auch bei unverschlüsselten Wlans per Klartext übertragen werden.

Es ist doch völlig unerheblich, ob eine Verbindung verschlüsselt ist oder nicht. Wenn du dich illegal an ein Glasfaserkabel hängst und dort Daten mitschneidest ist das doch auch nichts anderes als abhören.

Es ist aber ein Unterschied, ob man jemandem seine Daten zuschickt (WLAN sendet ja überall hin) oder eben nicht. Wenn man eine vertrauliche Nachricht auf ein Handy spricht (z.B. als mp3) und dann dem Freund, der neben einem steht, die Nachricht zeigt, indem man sie laut abspielt und alle anderen drumherum zuhören können, kann man die ja auch nicht anzeigen, weil sie mitgehört haben.
 
Müssen die Daten überhaupt einem ("legalen") Empfänger besitzen, dass man sie als "abgehört" bezeichnen kann?

Meiner Meinung nach ja.
Wenn ich bei jemanden auf Besuch bin und dort ungefragt das Telefon benützen
würde käme niemand auf die Idee dies als abhören zu bezeichnen.
Selbst wenn ich mich dafür unerlaubt in das Haus schleichen würde nicht.

Er hat die Anlage zweckmässig genutzt und die Anlage hat dies zugelassen, somit
sollte der Besitzer zwar eventuelle Kosten geltend machen können, aber das
Strafrecht hat hier nichts zu suchen.

Trennung zwischen Zivil- und Strafrecht hat schon einen Sinn.
Stellt euch bloss mal vor jeder dessen WLAN gescannt wird, würde Strafanzeige,
wegen illegalem Abhören gegen Unbekannt stellen. :D

Gruss
 
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