Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

Find ich klasse, dann kauft sich jetzt jeder ne 80GB festplatte, kost ja nix mehr, füllt die mit wöchentlich neuem trash aus /dev/urandom und veröffentlicht das im Netz. Viel Spass liebe Nationalbibliothek...
 
Denn nach den Buchstaben dieses nun geltenden Werkes ist künftig jedermann aus Deutschland, wenn er Internet-Seiten veröffentlicht, dazu verpflichtet, sie zusätzlich bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main abzuliefern

hab ich das jetzt richtig verstanden das wenn ich ne Webseite oder auch mehrer hab das ich die dann bei der Nationalbibliothek in Frankfurt am Main anmelden muss. Wenn nich muss ich bis zu 10000? zahlen?

gruß
 
Du hast da was vergessen
und zwar binnen einer Woche, auf eigene Kosten, vollständig.

Das heisst das du eine vollständige Kopie deiner Webseite zur Nationalbibliothek
nach Frankfurt tragen musst oder sie anders zu Verfügung stellen musst.

mfg
 
gut dass meine hp nicht in deutschland liegt ;-) problem gelöst

aber mal ehrlich, das ist gar nicht umzusetzen. sowohl technisch als auch finanziell ist das der reine wahnsinn, wenn man vor allem nicht nur einen stand sondern im prinzip wirklich alles aus dem deutschen bereich sichern will
 
und wie ist das bei einem lokalen HTTP Server oder Host Anbietern wie funpic.
Mich würd ma interessieren wer das alles schon gemacht hat oder machen wird ?(

gruß
 
Original von lightsaver
gut dass meine hp nicht in deutschland liegt ;-) problem gelöst

Glaube ich eher weniger. Die wollen eher deutsche Werke haben.
Aber muss es denn unbedingt jede Seite sein?
Was wollen die mit einer Homepage von einen Hosenscheisser, der erstmal HTML gelernt hat und dort nur Sprüche stehen hat wie "Ich bin ein voll krasser Haxor und mach euch alle Platt" Oder mit irgendwelchen sinnlosen Videos vollgestopft.
Muss das echt sein?
Warum sollten die nicht die Seiten auswählen wollen und nur die informativen Webseiten speichern.

Ich glaube auch, das es auch nicht so extrem ist wie ihr euch es vorstellt, oder die Medien anpredigen. Sicher können die Leute nur auf freiwillige Basis ihre Seiten abgeben und dann wird dort nochmal geschaut ob die Seite wirklich Archiviert werden soll, oder ob diese es nicht verdient. Ebenso würden die sicher auch nicht jede Änderung der Seite haben wollen , sondern bestimmt nur nach einen gewissenen Zeitabstand.
 
Original von Prometheus
Warum sollten die nicht die Seiten auswählen wollen und nur die informativen Webseiten speichern.
Wer sacht denn, wann was informativ ist ? ;)

Davon Abgesehen, denke ich, dass das eh nix geben kann, da:
Das Gesetz schränkt ein: Internet-Inhalte könnten dabei auch lediglich "zur Abholung bereitgestellt werden".
Dann können die doch einfach auf meine Seite-> rechtsklick-> Queltext anklicken und sich ihre infos beschaffen. Problematischer wird es bei PHP oder anderen Scripten, wobei das auch ziemlich spackig ist, da man ja auch keinen Fleischermeister nach seinem Wurstrezept fragen darf. Und was passiert bei patentierten Sachen, die im Internet veröffentlicht werden :D
Abgesehen davon haut das garnich mit dem Datenschutz hin, und die realisierbarkeit von den Angestellten, Servern und Sonstigem lässt auch einige Lücken...

Dat kann ja ma was geben :rolleyes:
 
Derzeit (Stand: September 2006) ist jedoch noch nicht geklärt, wie dieser Neuregelung insbesondere in Bezug auf interaktive, nichtkörperliche Publikationen wie Weblogs, Homepages und Foren entsprochen werden kann. In solchen ungeklärten Fällen werden die entsprechenden Publikationen von der Deutschen Nationalbibliothek vorgemerkt und erst angefordert, wenn eine Archivierung technisch möglich ist. Ein Handlungsbedarf für die Urheber solcher Netzpublikationen liegt laut der Deutschen Nationalbibliothek vorerst nicht vor.

So steht es zumindest in der wikipedia

Das Gesetz als pdf findet sich hier

Somit sind wohl private Seiten ohne Informationsgehalt für die Öffentlichketit _noch_ ausgeschlossen.
Und ich schätz mal, dass die Aussage von wikpedia sich in §20 befindet. Ich bin mir jedoch nicht sicher, da ich vom rechtsdeutsch nicht viel versteh. Daher wär ich dankbar für Korrekturen oder Bestätigungen ;)

Gruß,
boernd

PS: hab grad noch einen heise-Artikel darüber gefunden
 
Naja da hat sich aber wer en Schwachsinn ausgedacht.... das ist garnicht zu bewerkstelligen für das deutsche www... :s

Ich würde mal gerne wissen ob die das wirklich so streng kontrollieren und ob es denen überhaupt auffällt wenn man seine hp garnicht abgibt... wohl kaum xD
 
ich würde mir wünschen, dass der laden ne email-adresse (und gerne noch nen ftp) zur einsendung aller sammlungswürdiger daten einrichtet.
ich würde als allererstes meine spam-filter von "löschen" auf "weiterleiten an:" umstellen..
 
ich überlege mir gerade was passiert wenn das jeder machen würde, was dann alleine für daten vom habo tag täglich zusammen kommen würden, und die ganzen anderen foren
^^

wie schaut das dann mit chatts aus? *lol* ich glaube das ist alles unmöglich zu erreichen!

christian
 
wie siehts eigentlich mit deutschen porno-seiten aus? müssen die ihr bildmaterial auch der deutschen nationalbibliothek zur verfügung stellen? ^^ dann freuen sich die mitarbeiter dort *hehe*
 
Deutsche Nationalbibliothek - Archivierung von Netzpublikationen
Die Sache mit dem deutschen web.archive.org hat mir nun doch keine Ruhe gelassen - es sieht, auf den zweiten Blick, noch nicht so spektakulär wie erwartet aus.

Alle interessanten Fragen klärt die FAQ der Nationalbibliothek ziemlich gut. Bereits gesammelt werden nur Onlinemedien, zu denen es auch ein Printmedium gibt. Die Datenschleuder fällt also darunter, dieses Blog nicht. Ich habe die Datenschleuder zur Online-Abgabe angemeldet, wenn sich da was tut, gibt es hier natürlich Updates.

Langfristig ist das Ziel der Nationalbibliothek übrigens tatsächlich eine Art deutsches web.archive.org:

Daneben werden Websites gesammelt, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / - kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht gesammelt.

Allerdings ist da noch ziemlich viel unklar, was Archivierung und Sammlungsverfahren angeht, wie man auch der FAQ entnehmen kann. Für all die Blogschreiber da draussen also vorerst Entwarnung.

Interessant am Rande ist vielleicht, dass die Deutsche Nationalbibliothek schon immer Printpublikationen archiviert. Regelmässige Druckwerke, wie z.B. auch die Datenschleuder, müssen zwangsweise bei der dnb abgeliefert werden und werden dort archiviert - die Datenschleuder ist dort seit der Ausgabe eins vorhanden, und kann in Frankfurt bzw. Leipzig auch eingesehen werden.

http://fholzhauer.de/b/index.php/ar...ibliothek-archivierung-von-netzpublikationen/
 
Hi Leute ich habe hier jetz paar infos zusammen gestellt ,und hab das alte gesezt und das neue vergliechen , das neue Gesetzt Verträgt sich nicht mit dem Grundgesetz.


Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

(Beschlossen wurde dieses Gesetz am 22. Juni 2006)

Die staatliche Archivierung
Internetübliche Veröffentlichungen
Das gesamte deutsche Netz

Archivierung privater und sogar passwortgeschützter Homepages

Jedoch besagt das Grundgesetz(GG Art2.):

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


ZITAT: Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

Archivierung privater und sogar passwortgeschützter Homepages

Ist jedoch nicht tragbar mit dem Grundgesetz
(GG Art10.):

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich

Fazit: ich persönlich bin der Meinung das es einige Gesetzesgebungen reine Geldmachereiein sind da bei nicht Archivierung eine Geldstrafe bis zu 10.000,-?
Strafgeld verordnet wird.

Würd gerne eure meinung dazu erfahren.


Mfg
 
Die Regelung sieht ja auch nicht vor, dass alle Daten öffentlich seien sollen.
Bei solchen geschützten Inhalten werden die dann nur archiviert, aber eben die Einsicht verboten. Wird dann nur auf richterlichen Beschluss möglich sein o.ä., denke ich.
Trotzdem sehr bedenklich...
 
Aus aktuellem Anlass war ich so frei das Thema wieder vorzuheben.

Hier ein Link zu nem Heiseartikel von heute. Kann mittlerweile jemand mehr mit diesem Thema anfangen?
Mich würde mal interessieren wer und was jetzt wirklich davon betroffen ist.

Greets
Mortiis
 
Original von Mortiis
Mich würde mal interessieren wer und was jetzt wirklich davon betroffen ist.
Unter http://deposit.d-nb.de/netzpub/pdf/abgabe_netzpub.pdf (Punkt 3) sind einige Vorraussetzungen aufgeführt. Demnach sind alle Seiten die den Inhalt dynamisch generieren, wie z.b. Boards etc. wohl nicht betroffen.

Ansonsten fehlen mir die Worte für diesen Schwachsinn. Da kann man (mal wieder) echt nur mit dem Kopf schütteln.
Die größte Frechheit ist ja, dass sie einen unter Androhung einer Geldbuße dazu zwingen wollen. Kann man denen dann die damit verbundene Arbeitszeit in Rechnung stellen? :rolleyes:
 
hmm, dann mach ich mir einen kleinen Counter unten auf die Homepage, dann ist der Inhalt dynamisch generiert und ich muss die Homepage nicht mehr abliefern...
 
@Mackz: Danke für den Link. Das lässt einem wenigstens noch ein bisschen Luft. Nur macht mir ein Bestandteil doch etwas sorgen.
DieDeutsche Nationalbibliothek wird Anstrengungen unternehmen, um den Anteil der"transferfähigen" Dokumente durch Standardisierungsvorschläge und Ausbau dertechnischen Verfahren zu erhöhen.Dies betrifft hauptsächlich dynamische Dokumente und Datenbanken.

nicht das die "guten" Leute noch auf die Idee kommen vorzuschreiben wie man die DB's aufzubauen hat. Ich für meinen Teil hab aktuell eine Joomla-basierte Seite im Netz.

@Heinzelotto:
hmm, dann mach ich mir einen kleinen Counter unten auf die Homepage, dann ist der Inhalt dynamisch generiert und ich muss die Homepage nicht mehr abliefern...
Ich denke mal nicht das dir da ein Counter helfen wird wenn der Rest der Page "statisch" ist.

Das wird wohl wieder mal so laufen das viele Anwälte und Gerichte sich den Kopf über Definitionen zerbrechen und noch mehr "Abmahnanwälte" gut Geld einstreichen.

Greets
Mortiis
 
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