G
Gulliver
Guest
Ich habe einen code fuer ein FAT filesystem.
Dieser wurde von 2 Entwicklern geschrieben.
Der code wurde zunaechst unter GPL2 lizensiert.
Unter dem Lizenzeintrag steht dann folgender Nachtrag der Entwickler:
As a special exception, if other files instantiate templates or
use macros or inline functions from this file, or you compile this
file and link it with other works to produce a work based on this file,
this file does not by itself cause the resulting work to be covered
by the GNU General Public License.
However the source code for this file must still be made available in
accordance with section (3) of the GNU General Public License.
This exception does not invalidate any other reasons why a work based
on this file might be covered by the GNU General Public License.
Afaik widerspricht dieser Zusatz einigen Teilen in der GPL(2).
Wie verhaelt es sich rechtlich nun mit solchen Zusaetzen? Ich meine mal vor kurzen etwas ueber einen solchen Streit gelesen zu haben aber ka mehr wo und in welchem Zusammenhang.
Hebelt der Zusatz nun Teile der GPL aus?
Oder steht in diesem Fall die Lizenz an oberster Stelle und kann lediglich ergaenzt, jedoch nicht "negiert" werden?
Zum Hintergrund: Das Filesystem wird Bestandteil eines groeszeren Projekts. Der Code vom Filesystem wird/wurde stark modifiziert. Es ist kein Problem lediglich den FS code zu veroeffentlichen. Der Rest des Projekts hingegen wird auf keinen Fall veroeffentlicht.
Dieser wurde von 2 Entwicklern geschrieben.
Der code wurde zunaechst unter GPL2 lizensiert.
Unter dem Lizenzeintrag steht dann folgender Nachtrag der Entwickler:
As a special exception, if other files instantiate templates or
use macros or inline functions from this file, or you compile this
file and link it with other works to produce a work based on this file,
this file does not by itself cause the resulting work to be covered
by the GNU General Public License.
However the source code for this file must still be made available in
accordance with section (3) of the GNU General Public License.
This exception does not invalidate any other reasons why a work based
on this file might be covered by the GNU General Public License.
Afaik widerspricht dieser Zusatz einigen Teilen in der GPL(2).
Wie verhaelt es sich rechtlich nun mit solchen Zusaetzen? Ich meine mal vor kurzen etwas ueber einen solchen Streit gelesen zu haben aber ka mehr wo und in welchem Zusammenhang.
Hebelt der Zusatz nun Teile der GPL aus?
Oder steht in diesem Fall die Lizenz an oberster Stelle und kann lediglich ergaenzt, jedoch nicht "negiert" werden?
Zum Hintergrund: Das Filesystem wird Bestandteil eines groeszeren Projekts. Der Code vom Filesystem wird/wurde stark modifiziert. Es ist kein Problem lediglich den FS code zu veroeffentlichen. Der Rest des Projekts hingegen wird auf keinen Fall veroeffentlicht.