GPL2 und Zusatz"klausel"

  • Themenstarter Themenstarter Gulliver
  • Beginndatum Beginndatum
G

Gulliver

Guest
Ich habe einen code fuer ein FAT filesystem.
Dieser wurde von 2 Entwicklern geschrieben.
Der code wurde zunaechst unter GPL2 lizensiert.
Unter dem Lizenzeintrag steht dann folgender Nachtrag der Entwickler:

As a special exception, if other files instantiate templates or
use macros or inline functions from this file, or you compile this
file and link it with other works to produce a work based on this file,
this file does not by itself cause the resulting work to be covered
by the GNU General Public License.

However the source code for this file must still be made available in
accordance with section (3) of the GNU General Public License.

This exception does not invalidate any other reasons why a work based
on this file might be covered by the GNU General Public License.



Afaik widerspricht dieser Zusatz einigen Teilen in der GPL(2).

Wie verhaelt es sich rechtlich nun mit solchen Zusaetzen? Ich meine mal vor kurzen etwas ueber einen solchen Streit gelesen zu haben aber ka mehr wo und in welchem Zusammenhang.

Hebelt der Zusatz nun Teile der GPL aus?
Oder steht in diesem Fall die Lizenz an oberster Stelle und kann lediglich ergaenzt, jedoch nicht "negiert" werden?


Zum Hintergrund: Das Filesystem wird Bestandteil eines groeszeren Projekts. Der Code vom Filesystem wird/wurde stark modifiziert. Es ist kein Problem lediglich den FS code zu veroeffentlichen. Der Rest des Projekts hingegen wird auf keinen Fall veroeffentlicht.
 
Hallo,
(sry wenn ich deine Frage ggf. falsch verstanden habe)
also die Frage die sich stellen würde, wäre ob der Code Bestandteile von anderen Programmen verwendet, die unter der (orginal) GPL stehen.

Sollte dies nicht der Fall sein, dann sollte den Entwicklern doch zustehen, die Lizenzbedingungen nach ihren Wünschen zu modifizieren bzw. zu erweiteren.
Wenn sie als Basis GPL verwenden und eben diese Ausnahme erlauben, sehe ich dort keine Probleme.


An deiner Stelle würde ich den FS code auslagern und dann eben (ggf. dynamisch) linken, es sieht ja so aus, als ob dann nur der FS Code veröffentlicht werden müsste.

Sonst:
Einfach eine E-Mail an die Entwickler schicken mit deinem Anliegen und dann hast du gewissheit ;)
 
Hallo,
(sry wenn ich deine Frage ggf. falsch verstanden habe)
also die Frage die sich stellen würde, wäre ob der Code Bestandteile von anderen Programmen verwendet, die unter der (orginal) GPL stehen.

Also die o.a. Lib besteht aus ja 20 Code Dateien. Alle mit dem GPL2 Verweis und dem zusaetzlichen Eintrag.

Andere Libs innerhalb des Projekts, die dann die dann das Dateisystem benutzen, stehen nicht unter der GPL (was auch so bleiben soll).

Wenn sie als Basis GPL verwenden und eben diese Ausnahme erlauben, sehe ich dort keine Probleme.
Nun ja, eine Lizenz ist eine Lizenz. Entweder nehme ich sie- bedingungslos an
oder ich nehme Teile der Lizenz und daraus eine eigene.

So zumindest ist mein Verstaendnis (manche aus der GPL clique sehen das ja bekanntlich anders :) *flame* )

Nachtraege werden von den ganzen GNU/FSF und co. Leuten nicht gerne gesehen.


An deiner Stelle würde ich den FS code auslagern und dann eben (ggf. dynamisch) linken, es sieht ja so aus, als ob dann nur der FS Code veröffentlicht werden müsste.

Dieser Punkt ist nicht moeglich.


Einfach eine E-Mail an die Entwickler schicken mit deinem Anliegen und dann hast du gewissheit
Mir antwortet keiner :)

Mercy soweit.
 
Interessante Frage, die ging mir auch schon durch den Kopf, genauer gesagt:
Kann ich ein Programm unter die GPL stellen und den militärischen Einsatz verbieten?
Das Problem hatte nämlich das GPU - Global Processing Unit Projekt.

Eigentlich nicht da die CPL IMHO ihrerseits dem Copyright untersteht und ich etwas modifiziertes nicht "GPL" nennen darf. Wenn ich es z.B. "pGPL" nenne wäre das ja dann o.k. aber wäre diese zur "GPL" kompatibel, darf ich also GPLte Komponenten einbauen?

Tja nicht ganz einfach das Ganze ?(
 
Hallo,
mal angenommen, so eine 'Ausnahme' währe nicht erlaubt.

Da nur der Rechteinhaber dich anklagen könnte, wenn du sein Code nicht gemäß den Lizenzbestimmunen verwendest, könnten also dich nur die 2 Entwickler in die Pfanne hauen.
Diesen beiden weisen aber ausdrucklich darauf hin, dass man unter den gegebenen Umständen auch ohne GPL verwenden darf, woraus resultiert das dich eigentlich niemand anschwärzen kann.

Dann gibts noch etwas weiteres, dass nennt sich Mehrfachlizenzierung.
Man könnte es so betrachten, dass der Code einmal ganz normal unter der GPL steht und dann noch ein zweites mal unter einer eigenen (nicht benannten) Lizenz, die unter den genannten Umständen zutrifft.


Aber ich würde mir da nicht so den Kopf zerbrechen. Wenn die Entwickler schreiben, dass man den Code so und so auch ohne GPL verwenden darf, dann wird es auch so sein. Die Entwickler werden die wohl kaum verklagen und wenn doch, auch wenig Chance haben, schließlich haben sie es so in den Source geschrieben.
Jmd. anderes könnte dich ja nicht anklagen, weil ihm die Rechte am Source fehlen.

Und dass die GNU (oder wer auch immer) die Entwickler irgendwie anklagt, weil deren Produkt nicht mehr GPL Komform ist, aber sagt, es steht unter der GPL, glaub ich auch nicht.
Wobei wieder die Mehrfachlizenzierung eintreten könnte.
Ich als Rechteinhaber kann ja mein Eigentum unter jede mögliche Lizenz stellen.
 
Der Zusatz ist ziemlich sinnlos: Die Entwickler versuchen, klar zustellen, dass ihre Arbeit zwar unter der GPL lizensiert wird, aber andererseits kein striktes Gebot beinhaltet, die abgeleitete Arbeit wiederum unter der GPL zu veröffentlichen. Da einerseits aber jeder andere den Code unter der GPL weitergeben kann, andererseits aber die LGPL genau dafür geschaffen wurde, spricht doch vieles dafür, dass die Entwickler GPL Code verwandt haben, was dann eben diese Einschränkung sinnlos (bzw. illegal) macht.
 
Hallo,
@blueflash:
Wenn ich mich nicht irre, erlaubt doch die LGPL nur, denn Code dynamisch zu linken, sofern man sein eigenen Code nicht unter (L)GPL stellen möchte.
Die Entwickler gehen aber weiter und erlauben es, z.B. Funktionen zu kopieren und zu verwenden, was unter der LGPL so nicht erlaubt sei.

Sollten die Entwickler fremden GPL Code verwendet haben, dann hast du recht, aber wenn nicht, seh ich persönlich kein Problem in so extra Klausel.
 
Ja, ob man allerdings eine juristische Unterscheidung entlang einer solchen technischen Trennlinie ziehen kann, sei mal dahingestellt.

Es geht hier um eine einzelne Datei, ja? Das Problem, dass ich damit habe ist, dass der Zusatz explizit das copyleft verneint, was in meinen Augen zur Folge hat, dass eine Verbreitung der gesamten abgeleiteten Arbeit zum Beispiel unter der BSD Lizenz möglich macht, was dann wiederum die Möglichkeit aufwirft, das ganze komplett closed weiterzuverbreiten. Die Entwickler hebeln also effektiv die GPL aus und stellen ihr Produkt offen zur Verfügung.
 
Wenn ich das ganze nochmal auf mein o.g. Problemstellung beziehe ist zwar eine Doppellizenz (GPL und auch als non military) möglich aber GPL UND ausgrenzen geht per se nicht? Wäre ja auch ein wenig komisch, wenn man seinen Source politisch misbrauchen könnte. Man denke nur an "whites only GPL" X(
 
Zurück
Oben