Hausdurchsuchung

Original von beavisbee
Also wenn in den ID3-Tags der MP3s die Kürzel irgendwelcher Release-Groups drin sind, dann ist das wohl mehr als eindeutig...
ID3-Tags sind mit jedem weit verbreiteten Player editierbar. Wenn du sagst, dass du sie selbst reingeschrieben hast um vor deinen Freunden anzugeben müssen die dir erstmal das Gegenteil beweisen.

Wenn du einige viele GB an MP3s auf der Platte hast, egal ob aus den ID3-Tags eine illegale Herkunft hervorgeht oder nicht, werden die wohl auch die Original-CDs sehen wollen.
Und was machen die bei Musik von iTunes? Speichert Apple & Co. die Lieder, die man heruntergeladen hat? Es gibt zwar die DRM-Möglichkeit, allerdings gibt es ja auch Anbieter, die darauf verzichten.

Wenn du nur 10-15 CDs gerippt hast, werden die dir denk ich mal schon ehr glauben, dass du da die Original-CDs besitzt.
"Ich hab sie.. ähm.. verlegt".

Man muss sich im Klaren sein, dass eine Hausdurchsuchung nicht ohne Grund durchgeführt wird. D.h. es gibt Beweise, die nurnoch belegt werden müssen. Ein Richter muss einer HD zustimmen, von dem her müssen die Beweise schon eine gewisse Schärfe haben. Zu sagen, dass man die Musik gerippt hat bringt desweiteren auch nichts, ganz im Gegenteil: Waren die CDs kopiergeschützt belastet man sich dadurch noch mehr, ganz abgesehn von einer möglichen Anzeige wegen Falschaussage.
 
Original von fetzer
ID3-Tags sind mit jedem weit verbreiteten Player editierbar. Wenn du sagst, dass du sie selbst reingeschrieben hast um vor deinen Freunden anzugeben müssen die dir erstmal das Gegenteil beweisen.

wer schreibt schon aus Spaß an der Freude Kürzel von Release-Groups in seine MP3-Tags?! Sehr unglaubwürdig...

Original von fetzer
"Ich hab sie.. ähm.. verlegt".

ich möchte mal behaupten, wenn schon was gegen einen vorliegt, wirkt diese Aussage nicht gerade sehr glaubwürdig...

Original von fetzer
Man muss sich im Klaren sein, dass eine Hausdurchsuchung nicht ohne Grund durchgeführt wird. D.h. es gibt Beweise, die nurnoch belegt werden müssen. Ein Richter muss einer HD zustimmen, von dem her müssen die Beweise schon eine gewisse Schärfe haben.

in diesem Punkt stimme ich dir voll und ganz zu...

Original von fetzer
Zu sagen, dass man die Musik gerippt hat bringt desweiteren auch nichts, ganz im Gegenteil: Waren die CDs kopiergeschützt belastet man sich dadurch noch mehr

nicht unbedingt... im Gesetz ist ausdrücklich festgehalten, dass die Umgehung wirksamer Kopierschutzmaßnahmen strafbar ist.
Wenn ich eine CD von SonyBMG rippen will, die ein Rootkit für Windows 2k/XP enthält, welches unter Linux keine Auswirkungen hat, kann ich durchaus legal unter Linux diese CD rippen.
Wenn eine CD dank eines Kopierschutzes so "verschandelt" ist, dass sie auf einigen CD-Laufwerken nicht mehr zu lesen ist, heißt das noch lange nicht, dass sie auf keinem einzigen Laufwerk lesbar ist.
(ne Zeit lang gab es mal Kopierschutzmaßnahmen, die mit aktuellen Laufwerken nicht zu umgehen waren, mit guten alten 8x-Laufwerken von Neunzehnhundert-Sonstwas gab es beim Lesen dagegen keinerlei Probleme...)

Original von fetzer
ganz abgesehn von einer möglichen Anzeige wegen Falschaussage.
ich ging in meinem Beispiel von dem Fall aus, dass sich wirklich Dateien auf der Platte befinden, wo die Original-CD vorhanden ist.
 
wie wahrscheinlich ist es, dass er weiter unter beobachtung steht? denn wen das so sein sollte wird man sehen welche seiten er besucht. "hackerboard" klingt schonmal verdächtig.
dann sehen sie sich diesen thread an und man hat schon dein geständniss. das ist weniger gut.
und zu sagen das der rechner (mit dem du nachweislich on warst) defekt sei könnte schon ne falschaussage sein.

PS: dies alles für den fall das du noch beobachtest werden solltest
 
Es gibt ja auch noch die Möglichkeit legal zu kopieren. Wenn man nur das analoge Signal kopiert ist es meines Erachtens für den privaten Gebrauch legal. Das ist schließlich dann das gleiche, wie wenn man vom Radio etwas auf eine Kassette aufnimmt.

edit: hackerboard klingt einfach nie gut für einen Polizisten :rolleyes:
 
Original von bad_alloc
wie wahrscheinlich ist es, dass er weiter unter beobachtung steht? denn wen das so sein sollte wird man sehen welche seiten er besucht. "hackerboard" klingt schonmal verdächtig.

So einfach ist das - BVG sei dank - zum Glück nicht möglich.
http://www.heise.de/newsticker/Bund...-Vorratsdatenspeicherung-ein--/meldung/105284

und mittlerweile sehen es auch die ersten Gerichte ein, dass sie als Instrument der Musikindustrie missbraucht werden und verweigern die Herausgabe:
http://www.heise.de/newsticker/Kein...sikindustrie-bei-Filesharing--/meldung/105888

Es gibt also doch noch ein paar einzelne vernünftige Richter... hoffentlich Tendenz steigend
 
gut das dem noch nicht so ist, aber wer weiß, vieleicht ist einer unter uns der auf sowas wartet um uns zu verpfeifen 8o :D

@Buzi: sag uns allen bitte bescheid was passiert, das wäre auch mal ganz interessant.
 
Original von bad_alloc
wer weiß, vieleicht ist einer unter uns der auf sowas wartet um uns zu verpfeifen 8o :D

Wieso unbedingt "unter uns"?!
Es reicht doch aus, dass das HaBo bei Google sehr hoch angesehen ist und die Threads auch zu lesen sind, ohne eingeloggt zu sein...

Ich wäre an Buzi's Stelle auch vorsichtig, was ich hier sag...

als ich im heise.de-Forum verbal ein wenig zu hoch gegriffen hatte (hatte wohl sowas wie "Abzock-Kanzlei" erwähnt...), hab ich auch gleich nen Anruf von der Kanzlei Waldorf bekommen, dass sie das ein wenig unfein fanden und den Beitrag zensieren lassen haben...

Fazit: der Feind liest oftmals selbst mit. ;)
Klar, heise.de-Forum ist vieleicht noch ein etwas besonderer Fall, da die besagte Kanzlei auch gegen heise.de im Rechtsstreit war (mit meiner Abmahnung zwecks Link zu Slysoft bin ich eben nicht allein...) - aber generell würde ich aus eigener Erfahrung immer vorsichtig sein, was ich schreibe.
 
Original von beavisbee
wer schreibt schon aus Spaß an der Freude Kürzel von Release-Groups in seine MP3-Tags?! Sehr unglaubwürdig...
Es geht nicht um die Glaubwürdigkeit, sondern darum, dass das Gegenteil bewiesen werden muss. Dass ID3-Tags wie manche Log-Files als Beweismittel genutzt werden können halte ich für relativ unwahrscheinlich.

ich möchte mal behaupten, wenn schon was gegen einen vorliegt, wirkt diese Aussage nicht gerade sehr glaubwürdig...
Genau das sollte sie auch. Mir ging es im Gegensatz zu dir darum, dass die CDs beim Zeitpunkt der HD nicht vorhanden sind.

nicht unbedingt... im Gesetz ist ausdrücklich festgehalten, dass die Umgehung wirksamer Kopierschutzmaßnahmen strafbar ist.
Das Gesetz definiert klar, was "wirksam" bedeutet:
Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__95a.html
Das bedeutet nicht, dass, wenn es unter Linux nicht läuft, nun legal ist! Die technische Maßnahme wird zwar ausser Kraft gesetzt, jedoch ist sie immernoch vorhanden.

wie wahrscheinlich ist es, dass er weiter unter beobachtung steht?
Terrorist oder einer von vielen "Raubkopierern"? Desweiteren ist ein Besuch auf einer Website keine Straftat, geschweige denn, dass es irgendwas zur Sache tut! Und ob da nun "hackerboard" oder "fastload" steht hat nicht zu interessieren und macht einen nicht verdächtig, oder ist ein Beweis für einen Richtiger, eine HD o.ä. zu unterschreiben.
 
ich glaub, dass die mich dank der Abmahnung nicht gerade zum Freund haben, können die sich an fünf Fingern abzählen...


btw - da fällt mir wieder eine Stelle aus dem Film "Philadelphia" ein:

Was sind 1000 Anwälte aneinandergekettet am Meeresgrund?
Ein guter Anfang!
:D


edit:
orig. v. fetzer
Das bedeutet nicht, dass, wenn es unter Linux nicht läuft, nun legal ist! Die technische Maßnahme wird zwar ausser Kraft gesetzt, jedoch ist sie immernoch vorhanden und wird auch unter Linux ausser Kraft gesetzt.

Wenn ich auf meinem PC mit legaler Software (was halt so installiert ist: SoundJuicer, K3b, etc.) eine Kopie anfertigen kann, ohne irgendwie mitzubekommen, dass da überhaupt ein Kopierschutz vorhanden ist, dann kann mir keiner vorwerfen, ich hätte einen Kopierschutz umgangen.

In so einem Fall würde ich sogar mit Laptop vor Gericht und dem Richter vorführen, dass für mich als End-Anwender kein Kopierschutz ersichtlich war...
 
Hallo,
Original von AcoQ
Original von benediktibk
hackerboard klingt einfach nie gut für einen Polizisten :rolleyes:

HaBo dürfte mittlerweile auch in forensischen Kreisen bekannt sein, hier ist nichts illegal ;-)
da Raubkopien eher Bagatelldelikte sind, zumindest in meinen Augen, würde ich den ermittelden 'Forensikern' nicht zuviel Kompetenz zutrauen.
Das wird vermutlich irgend ein Beamter sein, der seine Suchsoftware (auch für gelöschte Dateien) über die Festplatte laufen lässt und gut ist.
Man bedenke, die Polizei hat auch noch andere Sachen zu tun und wird nicht gleich eine Hundertschaft an perfekt ausgebildeten IT-Spezialisten über deine Festplatte schicken.

Deswegen denke ich schon, dass der Beamte, der den Rechner untersuchen wird, über 'Hackerboard' stutzen würde.
 
In so einem Fall würde ich sogar mit Laptop vor Gericht und dem Richter vorführen, dass für mich als End-Anwender kein Kopierschutz ersichtlich war...

Sofern es nicht direkt auf der CD vermerkt ist oder dir das Programm eine Meldung dazu zeigt hast du Recht.
 
Leute macht kein drama draus 8)

Ich werde euch natürlich auf dem laufenden halten.Aber ich denke es wird noch ein Zeit lang dauern :evil:

Mir ging es wirklich nur darum,in wie weit meine spuren im Internet zurückverfolgt werden können (Was ich letztes Jahr im Internet und am PC gemacht habe,und wieviel davon noch auf der Festplatte ist)

Also kann ich der Ausage zumindest ein wenig glauben schenken

Naja;

Deine Internetspuren:

Alles was du seit begin dieses Jahres im Inet getan hast, wird rückverfolgbar sein.

Alles was davor geschah, wohl kaum.
 
Alles was du seit begin dieses Jahres im Inet getan hast, wird rückverfolgbar sein.

Alles was davor geschah, wohl kaum.

Und genau diese Aussage ist falsch. Warum sollten denn die Daten nicht mehr existieren, die vor Beginn dieses Jahres auf der Platte als gelöscht markiert wurden? Wenn sie nicht durch andere Daten überschrieben wurden, können sie auch 10 Jahre alt sein und sind trotzdem wiederherstellbar.
 
Da hast du wohl recht,

Aber ich glaube die warscheindlichkeid ist eher gering das alles zu 100% wieder da ist :]
 
Mal ganz davon abgesehn, dass viele Provider erst ab 2009 die Daten speichern werden, denn erst dann läuft die Übergangsfrist ab.
 
Hallo,
@fetzer: Äh, was hat das mit dem Thema zu tun?

1. Viele Provider haben 'Verkehrsdaten', also wer wann mit welche IP online war, diese werden teilweise auch länger gespeichert (bei T-Com mein ich 7 Tage).
2. Bis zumentgültigen Urteil aus Karlsruhe darf man auf die bisher erhobenen Daten der Vorratsdatenspeicherung nur unter sehr sehr strengen Richtlinien drauf zugreifen, wenn z.B. essentielle Güter des Staates in Gefahr sind.
Siehe: Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
Aber Achtung: Dies gilt nicht für die Verkehrsdaten die bei den Providern entstehen, d.h. man kann eine IP (z.B. bei der T-Com) weiterhin auch 7 Tage nach Benutzung noch 'problemlos' (also auch die Musikindustrie) zurückverfolgen.
Siehe dazu: Verfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung sorgt für Konfusion
 
Original von Elderan
Hallo,
@fetzer: Äh, was hat das mit dem Thema zu tun?
Es ging mir um diesen Satz von ihm:
Alles was du seit begin dieses Jahres im Inet getan hast, wird rückverfolgbar sein.
Bitmuncher hat dazu schon Stellung bezogen, meins sollte eher eine weitere Information sein.

Aber ok, jetzt [OT]
1. Viele Provider haben 'Verkehrsdaten', also wer wann mit welche IP online war, diese werden teilweise auch länger gespeichert
Du meinst die Daten, die zur Abrechnung genutzt werden? Je nach Vertragsart haben diese Daten allerdings unterschiedliche Speicherungszeitspannen, die von 0T (Bei Flatrates wurde dies afaik durch ein Urteil festgelegt, da zur Abrechnung keine Daten erhoben werden müssen) bis zu einigen Monaten ( z.b. je nach Abrechnungszeitraum ) reichen afaik.
 
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