Original von bitmuncher
@fetzer: Es sind nicht die Polizisten, die verurteilen. Diese können nur Anzeige erstatten, die dann zum Staatsanwalt kommt, der evtl. sogar Anklage erhebt. Spätestens aber, wenn Gutachter in's Spiel kommen, sieht die Sache dann meist ganz anders aus, denn diese müssen vom Fach sein. Natürlich ist da ein guter Anwalt gefragt, der sich mit dem Bereich auskennt, aber wer den nicht hat und solche Programme veröffentlich, der macht definitiv einen riesen Fehler. Ich habe seit Jahren einen Anwalt, der genau auf solche Sachen spezialisiert ist.
Gruezi alle miteinander! (ein Schweizer)
Ich bin schon laengere Zeit Mitglied bei Euch, allerdings nur ein passives. Als Betreiber eines Forums, welches sich mehr und mehr mit den Beschraenkungen der Freiheit im Internet auseinandersetzt, habe ich bei Euch schon manche wertvolle Info gefunden. Vom Hacken verstehe ich wenig bis gar nichts, dazu fehlt mir das grundlegende Wissen. Da ich selber an einem Beitrag ueber den Hackerparagraphen und seine Nebenwirkungen arbeite, recherchiere ich deshalb gruendlich. Ich habe den Vorgaenger-Thread zu diesem genau gelesen - wie auch diesen hier - und freue mich wieder einmal ueber das hohe Niveau der Diskussion.
Dasselbe mache ich z. Zt. in anderen Foren, spez. was eben gerade die rechtlichen Aspekte betrifft - so im "Juristen-Forum"
www.recht.de >
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=13&sid=
Ich mache die erstaunliche Festellung, dass auch unter Juristen voellig divergierende Meinungen ueber die Auslegung des Gesetzestextes herrschen.
Dasselbe geht aus meiner Korrespondenz mit einem deutschen Oberstaatsanwalt hervor, den ich als durchaus fachkompetent einschaetze. (
www.cyberfahnder.de)
Mein bisheriges Fazit: Da wurde vom Gesetzgeber geschlampt! (Das kennen wir auch in der Schweiz)
Um es allen recht zu machen (und damit das Gesetz schnell, schnell durchzubringen) wurden wichtige Definitionen weggelassen und den Gerichten zur zukuenftigen Interpretation ueberlassen. Die IT-Sicherheitsverantwortlichen sollen also Versuchskaninchen spielen! Wer gute Rueckendeckung / einen guten Anwalt hat (wie Bitmuncher) der kommt ungeschoren davon, die letzten beissen dann bekanntlich die Hunde...
Das ist imo eines Rechtsstaates unwuerdig und voellig inakzeptabel!
Ich gebe zudem zu bedenken, dass letzlich auf den Buchstaben des Gesetzes abgestellt wird und dieser je nach Gericht und gerade herrschendem Zeitgeist mehr oder weniger exzessiv angewendet wird. Zudem lassen einige der kuerzlich gefaellten LG-Entscheide auf eine bedenkliche Fachinkompetenz schliessen, zB. betr. Foren-Betreiberhaftung des LG Hamburg.
Wenn der Gesetzgeber nicht faehig ist, klar zu definieren und dennoch aktiv werden moechte/muss, sollten solche Gesetze wenigstens mit einem Verfalldatum versehen werden, vor dessen Ablauf es auf seine Notwendigkeit, Praktikabilitaet und allfaellige unerwuenschte Nebenwirkungen hin ueberprueft werden muss, bevor es fuer eine weitere Periode in Kraft treten kann.
Deine Bemuehungen, ueber "deinen" Abgeordneten Klaerung zu verlangen, in Ehren, das ist sogar sehr wichtig. Aber das Statement des Innenministeriums kann doch nicht zum Nennwert genommen werden - das ist reine Propaganda im Vorfeld der Abstimmungen in den Parlamenten, zu einer Gesetzesvorlage, die von ihm selbst initialisiert wurde.
Das Gesetz habt Ihr jetzt. Im verabschiedeten
Gesetzestext ist nirgendwo mehr zu finden, dass die Vorbereitungshandlungen und der Besitz von "Hacker-Tools" explizit nur dann strafbar sind, wenn sie zur Planung und Durchfuehrung von Verbrechen dienen. Das Innenministerium hat Euch seine Mogelpackung erfolgreich verkauft!
Das fuehrt nun zu einer
Umkehrung der Beweislast!
(Passt ja genau zur geplanten Aufhebung der Unschuldsvermutung)
Der Verdaechtigte hat zu beweisen, dass zB. seine "Hacker-Tools" NICHT zur Ausfuehrung eines Verbrechens dienen. Ja, wie soll er das denn, bitte sehr?
Damit ist der Willkuer Tuer und (Back-)Tor geoeffnet!
Eine weitere Nebenwirkung ist die Schwaechung des IT-Standortes Deutschland (und der EU) In der Schweiz beispielsweise sind naemlich genau die Einschraenkungen der Strafbarkeit, die das D-Innenministerium vollmundig in Aussicht stellte, im Gesetzestext ausdruecklich aufgefuehrt. Interessanterweise kam der schweiz. Hackerparagarph auch nie als solcher alleine zur Anwendung. Erst im Gefolge einer Verurteilung zB. wegen Computersabotage kommen, quasi als Zugabe, die Straftatbestaende des Hackerparagraphen hinzu - also
nachdem bereits bewiesen wurde, dass zB. seine "Hacker-Tools" dem Taeter zur Begehung einer Straftat dienten.
Siehe die Diskussion im Forum von Computec.ch, wo ich die Sache ebenfalls zur Diskussion stellte:
Hackerparagraph in D angenommen - was laeuft in CH?
http://www.computec.ch/forum_viewtopic.php?5.13506
Aus den angefuehrten Gruenden (Umkehrung der Beweislast, Aufhebung der Unschuldsvermutung) wuerde ich mir an Euerer Stelle schon ueberlegen, ob nicht eine Verfassungsbeschwerde angezeigt waere. Erfolg haette sie bestimmt, wie aufgrund der bisherigen, bewundernswert klaren Haltung Euerer Verfassungsrichter/innen erwartet werden kann.
Herzlichen Gruss! Peter Schlegel/opensky.cc
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?Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.?
(Jean-Claude Juncker erklärt seinen EU-Kollegen die Demokratie - SPIEGEL 52/1999)
"Es gibt zwei Dinge, bei deren Herstellung man besser wegschaut, damit es einem nicht schlecht wird - Wurst und Gesetze!" Winston Churchill
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Nachtrag:
Original von bitmuncherWie du schon fast richtig bemerkt hast, es gibt schlimmeres als dieses eine Gesetz, was derzeit in Deutschland abgeht. Aber kaum jemand engagiert sich dagegen. Und plötzlich regen sich alle über diese eine "Kleinigkeit" auf, die man aus meiner Sicht mit etwas logischem Denkvermögen und grundlegender Ahnung zu unserer Gesetzgebung ziemlich einfach umgehen kann. Die Mittel und Wege, die derzeit eingesetzt werden um Deutschland zum Überwachungsstaat zu machen, finde ich persönlich wesentlich schlimmer als diese eine Gesetzesänderung.
Sorrry, hier unterlaeuft Dir ein grundlegender Irrtum, Du widerlegst Dich quasi selbst.
Das ist ja gerade die Taktik der Ueberwachungspromotoren: Sie verkaufen den Buergern den Schaeuble-Katalog in kleinen, homoeophatischen Haeppchen.
Jedes der Gesetzchen ist plausibel und im einzelnen betrachtet ja gaaaaar nicht so schlim. Das bisschen pers. Freiheit kann man doch getrost im uebergeordneten Interesse opfern.
Aber dass dann alle diese Gesetzchen im Zusammenspiel zum totalitaeren Staat fuehren, merken die Betroffenen erst, wenn es zu spaet ist!
Im vorliegenden Fall - Computerdurchsuchung im Routinefall, Check ob die Software linzensiert ist... oh je, alles in Ordnung, nix zu finden. Also schauen wir mal nach "raubkopierter" Musik - auch nix. Aber - ahaaa!!! "Hacker-Tools" !!! Na, zum Glueck, jetzt kriegen wir Dich doch noch am Wickel!
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