JPEG-Patent ist unrechtmäßig - deshalb auch keine Lizenzgebühren

Im Juli war die US-Firma Forgent auf der Bildfläche erschienen und wollte plötzlich Lizenzgebühren für das JPEG-Bildkompressionsverfahren haben. Sie beriefen sich dabei auf ein Patent. Die JPEG-Kommission prüfte das noch mal nach und ihre Experten kommen zu dem Schluss, dass diese Forderung wohl gegenstandslos sei.
Sie stellten fest, dass das Patent sich eigentlich nur auf die Video-Kompression bezieht und nicht allgemein gilt. Dort wird zwar ein JPEG-ähnliches Verfahren dokumentiert, aber Forgent hat selbst dieses Patent völlig zu Unrecht erhalten, das sie im Oktober 1986 einreichten.
Die Experten legten über das Thema vier Publikationen aus den Jahren 1971 bis 1984 vor.
 
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