Kein Urheberschutz für Computergrafiken???

Nach einem Bericht auf Heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/52137hat das OLG Hamm Computergrafiken generell die Schutzwürdigkeit abgesprochen, weil es ihnen an der notwendigen Schöpfungshöhe fehle. Der Computer erstelle die Grafik allein und das sei nicht nach dem Urheberrecht schützbar!!!
 
Was soll denn das?
Da wären Programme und Computerspiele ja auch nicht Uhrheberrechtlich geschützt, weil diese ja auch mit den Computer erstellt werden. Stichwort: Compiler.
Für mich haben die einen an der Waffel. X(
 
Hallo,
mal zur Klärung:
Wenn man mit Photoshop ein Bild malt, dann ist dies geschützt.

Wenn man aber ein Programm/Script schreibt, welches durch Zufall Bilder generiert, dann sind diese entstanden Bilder nicht geschützt.

Stimmts?!?
 
das klingt schon einleuchtender. aber was ist wenn ich sagen wir mal eine fraktale landschaft generiere? ein algorithmus macht das bild, ich hab die idee; wem gehörts? den mathematikern? wohl kaum...
 
Hallo,
wenn man nur auf "Bild generieren" klickt, dann gehört das Bild keinem.

Nur wenn du eine entsprechende Eigenleistung zum Bild beigetragen hast, dann gehört es dir.
 
Man kann ja das cmoputergenerierte Bild ausdrucken, mit Pergamentpapier abpausen und dann die digitalen Spuren verwischen und den Ausdruck verbrennen. Dann hat man's von Hand gemacht. :D

So ein Käse...
 
Es ging bei der Anklage aber um Grafiken, die selbst erstellt wurden, an denen mehrere Wochen/Monate gearbeitet wurde.
 
aber mal ganz anders rum gesehen:
wenn das wirklich alles "eigen" is, dann geh ich hin und nenne 2 parallele rote striche auf schwarzem hintergrund mein eigen! und jeder der in photoshop 2 parallele rote Striche malt und ins Web setzt kann von mir veklagt werden.........
 
danke.. du hast verstanden worum es geht...

ich habe die "Bilder" nich gesehen.. und wer kann mir sagen ob die mehr waren als ein paar geometrische Formen zusammengezogen?
 
Original von Watchme
ich habe die "Bilder" nich gesehen.. und wer kann mir sagen ob die mehr waren als ein paar geometrische Formen zusammengezogen?

*lol*
Das könnte man aber von nen paar von diesen abstrakten Kunstwerken die für zig Millionen verkauft werden auch gesagt werden :D

Aber ausschlagebend ist doch zumindest schonmal wie viel Arbeit da reingesteckt worden ist, oder? Wenn ich nen Eimer Farbe auf ne Leinwand schmeiße, mag das zwar für manche wie Kunst aussehen, aber da gehört ja wirklich nicht viel zu.

Wenn man aber mehrere Tag an so einer Computergrafik sitzt, und die nicht mit jedem 08/15 Programm und nicht von jedem Newbie erstellt werden kann. Dann kann man doch schon von einem gewissen Künsterischen Wert reden. Der meiner Meinung nach Urheberrechtlich geschützt werden sollte.
 
ich habe die "Bilder" nich gesehen.. und wer kann mir sagen ob die mehr waren als ein paar geometrische Formen zusammengezogen?
Genau das ist der Punkt. Und so (oder ähnlich) wirds auch gewesen sein.
Künsterlich anzusehende Grafiken können durchaus geschützt werden.

Es ging bei der Anklage aber um Grafiken, die selbst erstellt wurden, an denen mehrere Wochen/Monate gearbeitet wurde.
Was keine Aussage über die "Qualität" ist.
Einige Maler brauchten jahre, Picasso zt nur stunden und Pollock ein paar Tage.
Und vielleicht hat sie CorelDraw erwischt und musste erstmal 4 wochen üben um einen Background zu "gestalten" ;)

mfg
 
Wenn ihr das Urteil gelesen hättet, dann hättet ihr festgestellt, daß die Klägerin Fotos verfremdet hat. Diese an sich sind schützenswert (steht auch im Urteil, wer hätte das gedacht). Aber eben nicht die Verfremdungen. In diesem Sinne:

Lesen bildet!

Cheers, Ray.
 
Hallo,
ielmehr fehle es ihnen an der dafür notwendigen "Schöpfungshöhe", da nicht ersichtlich sei, dass für die verwendeten Effekte eine "Kunstfertigkeit vorgelegen habe, die nicht jedem gegeben sei".

Das ist der entscheidene Punkt.

Und das hier auch:
Eine Computergrafik sei dagegen nur das Ergebnis eines Programms, welches das Bild hervorbringe, "ohne eigenes selbständiges Zutun dessen, der den Computer bedient". Dagegen sei es beim Lichtbildner nicht damit getan, nur auf den Bildauslöser zu drücken. Aus diesem Grund ergebe sich ein rechtlicher Schutz für digitale Grafiken nur in Ausnahmefällen, so die Richter aus Hamm.

Man müsste das Bild sehen um zu Beurteilen ob man was dazu getragen hat, denn Grafiken am PC zu zeichen kann genauso lange und aufwendig sein wie mit dem Pinsel/Bleistift.

Möglicherweise sei diese Versäumnis auf technisches Unverständnis des Gerichts hinsichtlich der Funktion von Grafikprogrammen zurückzuführen.

Also es ist schwer ein Urteil über den Fall zu fällen, wenn man nicht das Bild gesehen hat

Edit:
Hier noch das Urteil des Gerichts:
http://www.advocatus.de/heng/volltext.php?uid=olghamm_4U51_04
 
@Damien:
Ich hab mir den Artickel inzwischen 15 mal durchgelesen, aber immernoch nichts gefunden, was darauf schließen lässt, dass die Klägerin Fotos verfemdet hat.
Entweder ich bin einfach zu dumm, um die Stelle zu finden, oder ich sallte sagen "RICHTIG lesen bildet"
 
MJK:

[...]Denn es handelt sich bei den Grafiken im Ausgangspunkt um Fotografien, die am Computer lediglich verfremdet worden sind, um gewisse hell-dunkel-Effekte zu erzielen. Es ist nicht ersichtlich, inwieweit dieser Verfremdungseffekt auf besonderen Leistungen beruht, die die Grafiken über das normale handwerkliche Können hinausheben. Es ist nicht ersichtlich, daß diese Verfremdungseffekte eine Kunstfertigkeit verlangen, die nicht jedem gegeben ist, der Bilder am Computer verfremden will. Auch die Klägerin hat in diesem Zusammenhang zur Schöpfungshöhe der Grafiken nichts Detailliertes vortragen können.
[...]

Das steht im Urteil, nicht im Artikel.
 
Zurück
Oben