Nach einem Bericht auf Heise online (http://www.heise.de/newsticker/meldung/52137hat das OLG Hamm Computergrafiken generell die Schutzwürdigkeit abgesprochen, weil es ihnen an der notwendigen Schöpfungshöhe fehle. Der Computer erstelle die Grafik allein und das sei nicht nach dem Urheberrecht schützbar!!!