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wobei meiner meinung nach die Demokratie noch nie wirklich gewährleistet war...
Die Demokratie ist ein tolles System - Deshalb wollen wir sie auch in Deutschland einführen.
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Original von LaNdRiX
Aber das mit Artikel 146 auf dem GG ist krass! Das wusste ich gar net... Da sieht man mal, wie toll unsere Demokratie ist.
Demokratie im eigentlichen Sinne bedeutet ja Herrschaft des Volkes. Und das steht zumindest so wie ich das verstehe in einem ziemlich krassen Gegensatz zu den von Chris_XY genannten Paragraphen.
Original von end4win
Wenn eure Volksvertreter euch nicht mehr vertreten, dann sagt
es ihnen nicht erst bei der nächsten Wahl und schon gar nicht
durch Stimmenthaltung oder Protestwählen.
Das Bundesministerium für Justiz, mit dem ich mich in Verbindung gesetzt
habe, geht von keiner Beeinträchtigung aus, da zwei Merkmale erfüllt werden
müssen, die einen objektiven Tatbestand rechtfertigen. Einerseits muss es
sich objektiv um ein Schadprogramm handeln und anderseits muss sich die
Tathandlung ? also das Herstellen, Verschaffen, Verkaufen, Überlassen,
Verbreiten oder sonst Zugänglichmachen ? auf eine Computerstraftat beziehen.
Weiter schreibt das Bundesjustizministerium: ?Durch die Beschränkung auf
Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer Computerstraftat ist, wird
bereits auf Tatbestände sichergestellt, dass keine Computerprogramme erfasst
werden, die der Überprüfung der Sicherheit dienen. Unter Strafe gestellt
werden lediglich solche Programme, denen die illegale Verwendung immanent
ist, die also nach Art und Weise des Aufbaus oder Ihrer Beschaffenheit auf
die Begehung von Computerstraftaten angelegt sind. Hierunter fallen nicht
solche Programme, die lediglich zur Begehung von Computerstraftaten
missbraucht werden können.
Zudem muss die Tathandlung zur Vorbereitung einer Computerstraftat (§§ 202a,
202b, 303a, 303b StGB) erfolgen. Das ist nicht der Fall, wenn das
Computerprogramm ? mag es auch den sonstigen Kriterien des § 202c StGB
unterfallen ? zum Zwecke der Sicherheitsüberprüfung oder zur Entwicklung von
Sicherheitssoftware erworben oder einem anderen überlassen wurde. Wenn also
in den Fällen des Testens der Sicherheit eines Systems oder des Entwickelns
von Sicherheitssoftware auch Schadprogramme erworben werden, dann erfolgt
dies nicht zur Vorbereitung einer Computerstraftat. Durch diese Handlung
wird gerade nicht eine eigene oder fremde Computerstraftat (also § 202a,
202b, 303a, 303b StGB) ermöglicht, da die Anwendung der Schadprogramme
selbst keine Computerstraftat darstellt.?
Das heißt, Programme wie cracklib, nessus, kismet, snort etc. können
weiterhin völlig legal eingesetzt werden, um Sicherheitstests auf eigenen
Rechnersystemen durchzuführen.
Behauptungen, man dürfe zukünftig die Sicherheit seiner Passwörter nicht
mehr testen, sind falsch.
Für mich als Bundestagsabgeordneter stellt sich allerdings noch die Frage,
wo die Grenze der ?objektiven Beschränkung? der Computerprogramme auf
Straftaten liegt. Dazu werde ich engen Kontakt zu den Fachsprechern im
Rechtsausschuss und im Unterausschuss Neue Medien suchen, um mich für einen
Ausgleich zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen von Unternehmen,
Privatanwendern und IT-Sicherheitsunternehmen einzusetzen..
Ich hoffe, Ihre Bedenken zum neuen ?Strafrechtsgesetz Computerkriminalität?
ausgeräumt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ditmar Staffelt
Ich erhielt keine Darlegung ihrer Motive sondern eine Versicherung dass ich ja dadurch nicht mehr zahlen müsste weil die meisten Menschen sowieso schon einen Fernseher gemeldet haben.
Ich habe bereits in 3 Firmen gearbeitet, in denen du nirgendwo ein Radio oder einen Fernseher findest, inkl. der Firma, in der ich derzeit beschäftigt bin. Gerade für solche Firmen entstehen dadurch unbestreitbar sinnlose Zusatzkosten, da z.B. bei uns das Netzwerk so weit restriktet ist, dass man Streams garnicht nutzen könnte, da die Mitarbeiter nur Zugriff auf bestimmte Websites haben und die übrigen Ports sind gesperrt, so dass sie nur von einigen ausgewählten Mitarbeitern genutzt werden können. Trotzdem werden wir GEZ-Gebühren zahlen müssen.Original von end4win
Wieviele Firmen kennst du, die im ganzen Betrieb kein Radio haben?
Original von end4win
Dies macht exakt 5,52 ? im Monat und sollte keine der Firmen in den Ruin treiben
@LaNdRiX:
Es wendet sich langsam aber sicher wieder dazu um, wie früher, als Hitler Deutschland noch regierte. Oder wie seht ihr das?
@Anschar:
Ähm.. wir leben schon in einer Demokratie, aber in einer repräsentativen ... das ist das Problem.. wobei meiner meinung nach die Demokratie noch nie wirklich gewährleistet war..
@sTEK:
Ich habe bereits öfter Diskussionen über Demokratie und Co. in Deutschland mit einem Politologie-Studenten gehabt. Wenn man mal hinter die Staatsformen steigt (ich meine richtig, nicht wie es der "Pöbel" in der Schule lernt)
Ich denke dass ich das tue...aber ich werde wegen evtl. bloßen Lesens von Kommentaren im Sinne des reinen Konsums nicht meine Wortwahl ändern - schließlich sind wir hier nicht bei der goßen deutschen Tageszeitschrift und ich setze ein gewisses Maß an Mitdenken voraus - bis heute hat mich die HaBo-Community auch nie etwas anderes denken lassen.Original von Dreamer
Also du solltest ein bischen aufpassen wie du über Menschen redest.