"Man charged with stealing Wi-Fi signal"

Man charged with stealing Wi-Fi signal

In Florida wurde Benjamin Smith im April verhaftet, da er das ungeschützte W-Lan eines Anderen angezapft hat.
Dies ist (meines Wissens) der erste Fall, in dem gegen WarDriving vorgegangen wird.
Diesen Monat beginnen die ersten Verhöre.

Wird das Benutzen ungeschützter Netze strafbar oder nicht?
Neuland für Juristen.
 
Original von p-Logic
Wird das Benutzen ungeschützter Netze strafbar oder nicht?

Eigentlich ist es strafbar, wenn du zb nen Kabel in nen fremden router in einem fremdem Gebäude steckst und dich dann ins dortige Netzwerk einklinkst ist das auch ein Nutzen eines ungeschützten Netzwerkes.
(türen offen, etc vorrausgesetzt)

warum sollte es bei einem ungeschützen Wlan Netz anders sein?
dabei entfällt jediglich das einstecken des Kabels und das Betreten des Gebäudes
 
Im Fall, über den Heise berichtete, waren sich die Leute nicht so sicher

... Beide Vorschriften setzten nach der herrschenden juristischen Meinung die Überwindung oder Umgehung einer besonderen Schutzvorkehrung voraus -- wovon bei einem ungesicherten Funknetz keine Rede sein kann.

/edit:
Dagegen spricht:
§ 86 TKG Abhörverbot

Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.
______
Die Strafbarkeit ergibt sich dann aus § 95 TKG. Demzufolge wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 eine Nachricht abhört. Diese Norm wird immer wieder gerne übersehen.
Quelle
 
Ja...und dafür wird einem mehr oder weniger das Kabel in den Router gesteckt und netter Weise neben das Läppi gelegt.

MfgICH
 
Nach deutschem Recht ist imho nur das Aushebeln von Sicherheitsmechanismen ein Vergehen bzw Straftatbestand.

Offen = Offen

Finde ich auch von daher unsinnig, weil es in vielen Städten öffentliche Wlans gibt. Woher soll ein User wissen, wenn er in der City unterwegs ist, dass das jetzt ein privates Wlan ist?

Als Beispiel:

Einige Hotels/Bars/Kneipen bieten öffentliche Wlans an; diese strahlen auch nach außen ab.
Jetzt kommt ein Tourist mit seinem NB vorbei, und klinkt sich auf der Strasse ein, was vollkommen legitim ist.

Dummerweise hat aber Lieschen Müller ihr Wlan in der gleichen Strasse in Betrieb, natürlich ohne WEP/WPA.

Der Tourist loggt sich nun versehenlich da ein, weil beide Wlans die SID "WLAN" besitzen. Jetzt will man ihn verknacken? Für was?
Muss er erst prüfen, welches Wlan das richtige ist?

Ist natürlich ein fiktiver Fall; wäre aber durchaus realistisch. Habe ich selbst schon von der Gegebenheit so in einer Stadt erlebt

root

EDIT: Das mit der Funkanlagen-Klausel ist mir auch neu.
Allerdings ist das sicher Auslegungssache.

Vor allem:

Wenn offen, akzeptiert die Funkanlage ja weitere Clients, also sind diese dann automatisch Teil der Funkanlage oder nicht?
 
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