Die Bundesregierung hat sich unter der Federführung des Bundesinnenministeriums auf einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Auskunftspflicht über die Bestandsdaten (Name, Anschrift, usw.) der Inhaber von Internetanschlüssen geeinigt. Erstmals sollen davon audrücklich auch dynamische IP Adressen erfasst werden und die Provider sollen die Netzkennungen automatisiert den Inhabern von Internetanschlüssen zuordnen - was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet.
Außerdem umfasst die Auskunftspflicht auch PIN-Codes und PWs, mit denen Daten in Endgeräten oder Speichereinrichtungen (z. B. Mailboxen & Clouds) geschützt werden. Die Provider müssten solche Daten "unverzüglich & vollständig" übermitteln, sobald diese angefordert würden. Neben den verschiedenen Polizeibehörden sollen auch das BKA, der Zoll, der MAD, der BND und der Verfassungsschutz berechtigt sein diese Daten anzufordern. In welchem Umfang diese Behörden den Zugriff auf diese Daten planen, kann man schon daran sehen das nach dem Gesetzentwurf Provider mit mehr als 100K Kunden eine eigene, gesicherte Schnittstelle nur zum Abgreifen dieser Daten bereit stellen müssen.
Ein Sprecher des BMI kommentiert das ganze so:
Außerdem umfasst die Auskunftspflicht auch PIN-Codes und PWs, mit denen Daten in Endgeräten oder Speichereinrichtungen (z. B. Mailboxen & Clouds) geschützt werden. Die Provider müssten solche Daten "unverzüglich & vollständig" übermitteln, sobald diese angefordert würden. Neben den verschiedenen Polizeibehörden sollen auch das BKA, der Zoll, der MAD, der BND und der Verfassungsschutz berechtigt sein diese Daten anzufordern. In welchem Umfang diese Behörden den Zugriff auf diese Daten planen, kann man schon daran sehen das nach dem Gesetzentwurf Provider mit mehr als 100K Kunden eine eigene, gesicherte Schnittstelle nur zum Abgreifen dieser Daten bereit stellen müssen.
Ein Sprecher des BMI kommentiert das ganze so:
Bei den Providern klingt das ganze so:Ein Sprecher des BMI betonte gegenüber heise online, dass mit der Neufassung keine "neuen Befugnisse für Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden geschaffen werden". Es würden allein die erforderlichen eigenständigen Kompetenzen zur Erhebung und Auswertung der Bestandsdaten bei den Diensteanbietern in die einschlägigen Gesetze eingefügt. Eingriffe ins Grundgesetz erfolgten "normenklar", Anforderungen an spezielle Auskünfte würden "unter besonderer Berücksichtigung der damit einhergehenden Grundrechtseingriffe festgelegt".
Quelle: Bundesregierung will Auskunft über IP-Adressen neu regeln | heise onlineIn Providerkreisen wird der Vorstoß dagegen als problematisch eingestuft. Angesichts der Tatsache, dass ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis erfolge, seien nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen enthalten, warnen Branchenvertreter. So sei einerseits die Zahl der abfragenden Stellen nicht überschaubar, anderseits gebe es keine Beschränkung auf bestimmte Delikte. So könne nach Landesrecht eine Vielzahl weiterer Behörden Auskünfte verlangen, um bei Ordnungswidrigkeiten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit tätig zu werden. Sonst übliche Schutzvorkehrungen wie ein Richtervorbehalt oder zumindest eine staatsanwaltliche Anordnung seien nicht vorgesehen.