Die Karlsruher Generalstaatsanwaltschaft empfiehlt ihren Kollegen, Strafverfahren gegen Gelegenheitsnutzer von Tauschbörsen einzustellen. Zur Hausdurchsuchung soll es erst ab 500 zum Tausch angebotenen Dateien kommen. Teure zivile Verfahren haben die erwischten Tauschbörsennutzer trotzdem zu fürchten.
Quelle : http://www.netzwelt.de/news/73339-p2p-staatsanwaelte-druecken-ein-auge.html