Polizeifunk abhören - Legal?

Original von Mackz

@spy: alsolut falsch
Es sind hier massig Scanner erhältlich die den benötigten Frequenzbereich abdecken, das ist garkein Problem.

ja kann sein so wurds mir erzählt. Schlechte Quellen hab ich da ;D
 
@ Macks:

Bei dem Stabo x1800 ist die interne Modulation und Filterung zu stark, deswegen kommen per audiobuchse keine verwendbaren signale raus.

Per Diskriminator funktioniert das und ein paar andere Spielzeuge einwandfrei.
 
Hi,

der Normalsterbliche darf nur Frequenzen Nutzen, die öffentlich freigegeben sind. Also die Frequenzen, die man mit einem normalen im Kaufhaus erhältlichen Weltempfänger empfangen kann. Hinzu kommt noch CB-Funk, auf dem aber nur mit zugelassenen Sendern gesendet werden darf. Kein Selbstbau usw.
Radios darf man strenggenommen auch nicht selber bauen, aber da kräht kein Hahn nach, Baukästen mit radioexperimenten gibt es genügend.

Für den Funkamateur sieht das ganze wieder anders aus, man braucht aber eine lizenz.

Polizeifunk benutzt Frequenzen knapp unterhalb des UKW-Bands. Ein verstimmtes UKW-Radio kann Polizeifunk gut empfangen. Viele Dampfradios können Polizeifunk mittlerweile ohne Eingriff durch ihre natürliche Alterung auch so empfangen.
Polizeifunk kann auch verschlüsselt werden, allerdings ist das verfahren schon uralt. Dank moderner PLL-Technik geht das mit einer Schaltung, die nebst Empfänger in eine Streichholzschachtel passt :)
Der Trick ist, dass das Audiosignal durch einen PLL-Schaltkreis gejagt wird, der das Signal als Frequenzbereich abbildet, spiegelt und wieder ein audiosignal draus macht. Dadurch werden aus hohen Frequenzen tiefe und umgekehrt. Auf der Empfängerseite wird auch wieder gespiegelt, was das dann rückgängig macht. Viele Scanner haben diese Schaltung "Scrambler" genannt schon eingebaut. Die Handfunkgeräte der Polizei so weit ich weis größtenteils nicht, deshalb wird das auch kaum eingesetzt. Galt in den 70ern als sicher, heutzutage ein schlechter Witz.

In Amerika ist das abhören im allgemeinen nicht verboten. Da gilt, dass man alles nutzen darf, was einem ins Grundstück fällt. Nur senden auf nichtöffentlichen frequenzen ist illegal. Wenn einem in Amerika der Streifenpolizist nach dem Funkgerät fragt, ist das normalerweise nur Interesse an der Technik, in Deutschland wollen die dann die Zulassungspapiere und gegebenenfalls die Lizenz für die oberen Kanäle sehen (80 Kanal CB)

Gruß
Elmar
 
Das ist ja offenbar keine illegale Frage wenn doch nehme ich sie zurück:

Welche Frequenz(en, -bereiche) benutzt die Polizei denn?
 
*lol* Das liegt ja gerade mal 1,5 MHz unter dem Frequenzbereich von meinem Radio... Das kann ja wirklich nicht schwer sein, den zu empfangen...
 
Hi,

sag ich doch. Ältere Radios können das schon durch ihre natürliche Alterung empfangen, wenn man ganz nach links dreht. Manchmal halt den zeiger mit Schmackes nach links drehen reicht auch :)


Gruß
Elmar
 
4 Meter band 74,215 - 87,255 Mhz
2 Meter band 165,210 - 170,290 Mhz
2 Meter band 172,160 - 173,960 Mhz
 
Hi,

auf dem 2m Band ist meines wissen fast nichts mehr los, oder? Die Geräte und Antennen sind zu aufwändig. 2m wird glaube ich nur noch stationär genutzt.

Gruß
Elmar
 
Hi

also ich erstmal zu der rechtslage den BOS _ (Polizei/Feuerwehr etz.) abzuhören ist starfbar - haftbar gemacht kann man aber erst wenn man die information an 3. weitergeben tut...

also besitzen darf ich nen scanner aber benutzen darf ich ihn net.. das eigentlich mit dem äther in fast alles lagen so Brenner usw..

dann der BOS Funk sollte eigentlich zum jahresanfang 2005 digitalisiert werden.
Das aber geschichte es wird voraussichtlich nicht passieren !

die genaue frequenz für ethliche anrufstationen stehen hier 13TH439 < thats my sites

mit dem winradio für windowsanwender ist es möglich jeglichen Funkverkehr zu scannen mit kleinen Tools sogar schnurlose telefone und digitaler Datentransfer abfangen !

Ich war mal im besitz eines scanners jedoch bei Hausdurchsuchung der RegTP wurde es einkassiert also es ist riskannt!

Mfg
micha
 
Hi,

Bauanleitungen, fertiggeräte und Basteltips gibt es jede Menge. Der Besitz ist nicht strafbar, sondern die Benutzung. Aber das wurde ja schon gesagt.

Das mit dem besitzen erlaubt liegt wahrscheinlich daran, dass sonnst nur Lizenzbesitzer damit handeln dürften.

Zwar ist der besitz legal, aber es ist Strafbar, so ein Gerät betriebsbereit zu machen. Auch das rumliegenlassen eines Scanners mit Batterien drinn ist strafbar.
Sendeverstärker sind legal zu besitzen, sind aber sofort illegal, sobald die an einer Antenne angeschlossen sind.

Das mit der Win-TV würde mich mal interessieren. Wo bekommt man Progs her, um den Frequenzbereich zu erweitern? Ich dachte, dass der Tuner hardwaremäßig nur die legalen Frequenzen empfangen kann. Ich würde gerne so ein Programm haben, um CB-Funk zu hören, da mein Funkgerät zur Zeit nicht betriebsbereit ist. Mein Weltempfänger, der diese Frequenzen auch kann, (mit allgemeiner Betriebserlaubnis übrigens) hat das Zeitliche gesegnet. :(

Gruß
Elmar
 
also an alte radios hat man nur an die einer von den 4 schrauben im inneren gedreht und schon war alles da, ich meine die 4 schrauben im dursichtigem plastik gehäuse.

nur finde ich das der polizeifunk auch nicht so interesannt ist, ich meine wenn man nicht gerade eine bank überfällt.
 
...ist illegal

es ist nicht zulässig BOS funk abzuhören, auch wenn man zb einen fme besitzt (weil man in der ffw ist), dies ist nur führungspersonen (kbi oder ä.) erlaubt.

aber wie bei allem gilt auch hier:wo kein kläger, da kein richter ;)
 
Hab' jetzt nit alles gelesen, da auch (mal wieder) viel vom Thema abgekommen sind. Deswegen entschuldigt mich, falls das schon geklärt ist, was jetzt kommt.
Ich war 'mal bei Funkern und die haben gesagt, dass sie den Polizeifunk abhören können (und auch dürften), jedoch nicht dazwischen funken und die Informationen schon gar nicht an andere weitergeben dürfen. Zum abhören reichen die normalen Geräte, die so ein Funker besitzt. :D
Wie das allerdings mit Privatpersonen geht weiß ich nicht. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob man als Privatperson legal Geräte besitzen darf, die den Funk abhören können (außer vielleicht die alten Radios, die ihr genannt habt).

Master-X
 
Also selten nen Thread gesehen, wo die Meinungen so differieren! :)

Dann mal Tacheles:
Es ist definitiv _nicht_ verboten, den Polizeifunk abzuhören. Lediglich das Ausnutzen
der Informationen oder die Weitergabe an Dritte zu derem Nutzen ist nicht erlaubt.
Und das Dazwischenfunken schon garnicht! ;)

Hoffe, dieser Post bringt ein wenig Licht ins rechtliche Dunkel! :D


greetz ph0x
 
@ph0x

Bitte belege mal diese Informationen, ansonsten ist es nur "Behauptung". Es ist definitiv verboten in
Deutschland, die "gesperrten" Frequenzen der Polizei abzuhören.

MfG Rushjo
 
Original von ph0x
Dann mal Tacheles:
Es ist definitiv _nicht_ verboten, den Polizeifunk abzuhören.

Telekommunkationsgesetz:
§86
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§95
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkg/

Rechtssprechung:
Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.
 
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