Ernie
- Anonym: Weder Ernie und Bert sind anonym.
- Datenschutz: Ernie nutzt Android. Dazu benötigt er ein Google Konto (nicht zwingend, aber wir gehen mal davon aus). Das reduziert seinen Datenschutz. [...]Allerdings kann er seine Daten kontrollieren.
Das ist sprachlicher und logischer Unsinn. Laut deiner Definition oben beschreibt der Begriff Datenschutz lediglich die Idee, dass ein Benutzer selbst über seine Daten bestimmen kann. Wenn Ernie bestimmt, dass er seine Daten im Rahmen von Android an Google weitergibt, ändert das nichts an der o.g. Definition. Eine Verminderung von Datenschutz, wenn du es so bezeichnen willst, ist nach der o.g. Definition nur durch Dritte GEGEN den Willen und die Entscheidungen eines Subjekts möglich, nicht aber durch das Subjekt selbst. Dies ist hier aber nicht der Fall. Wenn er die Weitergabe nicht wöllte, könnte er sie jederzeit beenden. Deswegen verstoßen viele Unternehmen auch in weitaus weniger Punkten gegen das Datenschutzgesetz, als viele selbsternannte Datenschützer uns dies gerne versuchen weisszumachen.
- Überwachung: Ernie soll überwacht werden. Bei Facebook finden sich keine Daten über ihn. Google legt ein registriertes Nexus 4 offen und die eingekauften Artikel. Da Ernie weder GoogleMail, noch GoogleKalender oder sonstwas nutzt sind die erhobenen Daten wenig gehaltvoll. Seine verschickten Mails per PGP lassen sich nicht lesen. Auch nicht seine verschickten Nachrichten mittels Threema. Auf seinem Online-Speicher sind alle Daten verschlüsselt. Damn!
Das ist eine weit verbreitete Meinung, die vollkommen falsch ist. Android, iOS und Co. haben grundlegende Sicherheitsarchitekturen, die mehrere Stakeholder mit einbeziehen. Dein Mobilfunkanbieter hat jederzeit vollen Zugriff auf dein Handy (was denkst du, wie Updates eingespielt werden?

), ebenso hat Google Mittel und Wege, problemlos von jedem Ort der Welt auf dein Handy zuzugreifen. Ein weiterer Stakeholder wäre beispielsweise der Hersteller deines Handys, der sogar Zugriff auf die Hardware besitzt. Damit liegen jegliche Verschlüsselungsparameter für Überwachungsdienste, die über genau diese Mittel zum Zugriff verfügen, offen und können beispielsweise zur Entschlüsselung deiner Emails genutzt werden. Ebenso ist es unwahrscheinlich, dass du Mehr-Faktor-Authentifizierung nutzt, um jedes Mal deinen Online-Speicher zu entschlüsseln, sodass beim Zugriff auf dein Handy auch der Zugriff auf deinen Online-Speicher möglich ist.
Bert
- Anonym: Auch Bert ist nicht anonym.
- Datenschutz: Bert hinterlässt überall Spuren. Er ist in Facebook und Google+ angemeldet, Cookies blockiert er nicht. Er macht sich über Webseiten verfolgbar. Google kann seine Mails lesen und blendet ihm maßgeschneiderte Werbung ein. Auf den Kalender hat Google auch Zugriff. WhatsApp liest alle verschickten / empfangenen Nachrichten mit. Apple weiss genau welche Apps Bert kauft und auch benutzt. (Apple Push Service) Bert lebt also voll in der digitalen Welt und hat über seine Daten faktisch wenig Kontrolle.
Wieso? Er kann jederzeit aussteigen. Beim iPhone kann er sogar seinen Datenschutz gegenüber Apps und Apple fein granular einstellen, was bei Android beispielsweise nur mit Apps von Dritten möglich ist. Gleichzeitig hat er volle Kontrolle über seine Daten, denn niemand zwingt ihn gegen seinen Willen diese bei Facebook oder Google zu hinterlegen.
- Überwachung: Auf richterlichten Beschluss (oder sonstwie) geriet Bert jetzt in das Visier der Überwachung. Alle Daten können angezapft werden - ist ja alles da.
Der Unterschied hierbei ist, dass diese Daten über (vorsicht, problem!) internationale Unternehmen eingesammelt werden können und nicht über direkte Überwachung der Person oder des Mobilfunkgeräts, das ist korrekt. Wenn ein Richter die Überwachung beschliesst ist diese meiner Meinung in den meisten Fällen auch rechtens. Umgekehrt müssten wir uns fragen, wer denn Überwachung von Terrorverdächtigen erlauben darf, wenn nicht ein Richter. Problematisch wird es erst dann, wenns ans Löschen dieser Daten und ans Widerrufen der Erlaubnis zur Nutzung geht. Hier muss zweifelsohne nachgebessert werden.
Letzten Endes ist das aber kein Problem, voraus gesetzt du posaunst nicht in Facebook deine Straftat herum. Auch würde ich mich nicht mit meinen Islamistenfreunden auf Facebook connecten. Daher ist letzten Endes zwar die Überwachung einfach, die wirklich nützlichen Infos erhälst du aber wie bei Ernie aus anderen Quellen. Rechtlich gesehen musst du als Strafverfolger/in aber natürlich alle dir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen und da ist ein Facebook-Account, ebenso wie ein Hackerboard-Account oder eine Verseinsmitgliedschaft bei den Spitzhütigen Gespenstern e.V. unklug.
Datenschutz und Überwachung sind nicht so einfach zu trennen.
Wir müssen den Datenschutz, den wir gegenüber Unternehmen und dem Staat genießen, von der Überwachung getrennt betrachten, da Überwachung immer dazu abzielt, dass der Datenschutz derart verletzt wird, dass Daten über eine Person gesammelt werden, die diese Person zu schützen versucht oder deren Nutzung durch die Überwacher durch - und das ist das Schöne am deutschen Gesetz - das Subjekt nicht erlaubt wurde. Damit ist Überwachung immer auch ein Vergehen gegen den Datenschutz und damit nur durch Richter/innen im speziellen Fall zu erlauben.
Womit ich aber ein Problem habe ist die häufige Gleichsetzung von Überwachung und Datenschutzvergehen durch Unternehmen. Wenn ich Informationen mitteile verringere ich weder meinen Datenschutz, noch werde ich überwacht. Überwachung heisst nicht, dass ich gefragt werde und ich brav antworte, sondern dass die Antwort solange gesucht wird, bis man sie findet, obwohl ich das garnicht möchte. Anonymität spielt hier nochmal extra rein, aber ich denke, dass das klar sein sollte.