Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) kam heute zu dem Urteil, dass die Musikindustrie keinen Anspruch auf Personendaten durch Internet-Provider hat, obgleich der Verdacht der Urheberrechtsverletzung bestehe.
Somit wurde das Urteil des Landgerichts Hamburg aufgehoben, welches sich auf den Paragraphen 101a berufen hatte, welcher der "effektiven Bekämpfung von Verletzungen immaterieller Schutzgüter" diene.
Begründet wurde das Urteil ähnlich wie im Fall vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, welches ähnlich entschied. Die Internet-Provider seien lediglich Access- Provider, welche nur den Zugang stellen, jedoch keinen Einfluss auf die Nutzung haben.
Kommentar: Somit könnte man eigentlich wieder über Kazaa und Co. sorglos saugen...