rechtsfrage (lebenserwartung.de)

hi

hier erstmal der Link von der seite die mir das eingebrockt hat: www. lebenserwartung. de

wenn ihr euch für den test anmeldet, werdet ihr sehen (oder wahrscheinlich auch nicht (wich ich)), dass ganz unten steht, dass die anmeldung 30 ? kostet.

jetzt (3 wochen später) kommt eine e-mail und da steht drin, dass ich die 30 ? bis mitte november + 3 ? für die mahnungen zahlen soll.
was soll ich tun?
die sagen ich wäre mit der anmeldung einen rechtskräftigen vertrag eingegangen.
ich war damals aber noch 16 und durfte/darf gar keine verträge abschließen.

soll ich die 30 ? bezahlen, oder was soll ich tun? ich will keinen stress und schon gar keine anzeige (damit haben sie mir gedroht). :(

bitte um schnelle hilfe

redips
 
Also nem Kollegen (und mir selbst auch) ist das schon passiert, bei mir hatte ich glück, da ich sie mit weiß was ich wievielen § zugebombt habe bis sie sagten, naja okay.
Und bei nem Kollege, der ist zur rechtsberatung und der hat gesagt, nicht reagieren bzw. anschreiben versuchen.
Bei solchen Firmen kommt es sogut wie nie zu einer anzeige, dass ist nur um Druck zu machen, die wissen ja selber, dass es nicht wirklich okay ist was sie da machen.
Oder das einfachste:
33? zahlen und daraus lernen ;)
Wenn es nur so ein "kleiner" Betrag ist gehts ja noch (meiner wa damals 90 ? in einem Jahr, bei einem 2-Jahress-Vertrag).
Grüße und viel Glück ;)
Phillip

Edit:
Google mal ein bisschen, das Thema gibts auf massig Seiten und so weit ich mich erinnern kann sogar hier auf dem Board einmal.
Nur ein kleines beispiel (Erster eintrag bei google ["Betrug lebenserwartung.de"]):
http://www.pcwelt.de/forum/erfahrun...ww-lebenserwartung-de-und-www-iqfight-de.html
 
Es wird hier kein Abo eingegangen und auch die Summe liegt im
Bereich des Taschengeldes.
Allerdings wird gleichzeitig die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgeschlossen
und der Preis ist nicht unerheblich. Daran darf man unter 18 nicht teilnehmen
Paragraph 6 Jugendschutzgesetz.
Darauf hätte der Betreiber wiederum hinweisen müssen.
Ich habe davon jetzt nichts gesehen.

Zu dem wird in den AGB´s gesagt sie würden eine Bestätigungsmail
und eine Rechnung schreiben, haben sie dies?

Am besten lässt du einen Erziehungsberechtigten einen Brief schreiben und verlangt auch
gleich die Behebung der Fehler. Meldung an den Verbraucherschutz wäre
auch nicht schlecht.
Denke die machen schnell einen Rückzieher.
Die jetzige Seite und Agb´s speichern, nicht dass die hier lesen und schnell was
ändern :D

Und gib bitte Bescheid wie es ausging.

Gruss
 
Es kann natürlich passieren das solche Unternehmen auch eine Anklage erheben.
Aber das kommt immer drauf an ob sie damit große Verluste machen. Das ist aber Ansichtssache. Falls sich dann ein Anwalt bei dir meldet oder Geldeintreiber, dann sag ihn einfach das du Minderjährig bist und dann ist die Sache eigentlich schon fast gegessen. Meistens wird soetwas in Verbindung mit Polizeieinladungen veranstaltet und die überprüfen deine Personalien und den Termin, wann du das Geschäft abgeschlossen hast. Nimm am besten deine Eltern mit hinzu, die müssen auch letzendlich sagen das sie nicht wollen das du zahlst.

Was Mahnungen betrifft, diese sind eher bei Kaufmännern rechtsbindet. Auch wenn du nun wirklich ein rechtmäßiges Geschäft abgeschlossen hättest - also mit 18, dann brauchst du für die Mahnungen nichts zu zahlen.

Ich hoffe doch das sie mit der Mahnung nicht gewartet haben, bis du 18 bist, denn das ist auch gesetzlich nicht richtig und eine Verjährung von 2 Jahren schon gut mit drin.


Original von end4win
Die jetzige Seite und Agb´s speichern, nicht dass die hier lesen und schnell was
ändern :D

LoL - Das ist natürlich Blödsinn.
Die AGBs sollen nur den normalen Endverbraucher das Gesetz nahebringen und welche Rechte die Firma einfordern kann und welche eben der Endverbraucher hat usw.
Natürlich gibt es einige AGBs die überhaupt nicht nach den Gesetz gehen und diese sind natürlich nicht gültig. Mit solchen Firmen kannst du dann aber trotzdem noch Geschäfte machen, nur das sie auf die Einhaltung ihrer ungesetzlichen AGB pochen. Du hast aber trotzdem noch deine Gesetzlichen Rechte. Wenn du sie kennst kannst du sie durchsetzen und die ungesetzliche AGB durch die richtigen Gesetze ersetzen. Das gibt zwar einen großen Knatsch, aber nur der sich ans Gesetz hält kommt durch.
Wenn du natürlich Kaufmann bist, oder einen vertrittst durch eine Anstellung, so ist ein Geschäft zwischen Kaufmännern eben etwas ungeschützter und man sollte das Gesetz (z.B.: BGB, AGB) in und auswendig kennen, denn du hast als Kaufmann nicht so viel Rechte wie ein normaler Endverbraucher, da der Endverbraucher sich kaum auf diesen Gebiet auskennt.
Also es ist völliger Blödsinn die AGBs zu kopieren, wenn du Endverbraucher bist. Nur für Kaufmänner ist es sehr wichtig, denn dort sind Regelungen wie Lieferzeit usw., die meist für den Endverbraucher nicht gelten. Kommt drauf an auf welchen Markt er sich befindet und was für Waren angeboten werden.
 
@prometheus
Was Mahnungen betrifft, diese sind eher bei Kaufmännern rechtsbindet.
Das ist mir neu.
Auch wenn du nun wirklich ein rechtmäßiges Geschäft abgeschlossen hättest - also mit 18, dann brauchst du für die Mahnungen nichts zu zahlen.
Das auch.
Natürlich gibt es einige AGBs die überhaupt nicht nach den Gesetz gehen und diese sind natürlich nicht gültig.
Stichwort Salvatorische Klausel. Nachzulesen in beliebigen AGB´s.
denn du hast als Kaufmann nicht so viel Rechte wie ein normaler Endverbraucher, da der Endverbraucher sich kaum auf diesen Gebiet auskennt.
Unwissendheit schützt nicht vor Strafe.
Kann doch nicht meinen Nachbarn erschlagen und sagen ich wusste nicht, dass es verboten ist.
Also es ist völliger Blödsinn die AGBs zu kopieren, wenn du Endverbraucher bist. Nur für Kaufmänner ist es sehr wichtig, denn dort sind Regelungen wie Lieferzeit usw., die meist für den Endverbraucher nicht gelten.
Das ist mir auch neu.

Könntest du mir Links zu deinen Behauptungen zur Verfügung stellen?

Es kann natürlich passieren das solche Unternehmen auch eine Anklage erheben.

Deshalb sollte man beweisen können, wie die Agb´s zum Vertragsabschluss aussahen.

Das ist aber Ansichtssache. Falls sich dann ein Anwalt bei dir meldet oder Geldeintreiber, dann sag ihn einfach das du Minderjährig bist und dann ist die Sache eigentlich schon fast gegessen. Meistens wird soetwas in Verbindung mit Polizeieinladungen veranstaltet und die überprüfen deine Personalien und den Termin, wann du das Geschäft abgeschlossen hast. Nimm am besten deine Eltern mit hinzu, die müssen auch letzendlich sagen das sie nicht wollen das du zahlst.

Dann kann ich ja die BravoCD´s zurück tragen, die mein Sohn gekauft hat und sich
auf Festplatte kopiert hat. Ich war nicht einverstanden damit. Er kann sich dann
Übermorgen die Neuen holen.

Übrigens
LoL - Das ist natürlich Blödsinn.

Bezieht sich dies auf deinen Kommentar?
Dann müsste es weiter oben stehen.

Übrigens gab ich keine Garantie, dass er damit durch kommt. Aber meistens sind
diese "Abzocker" nicht daran interessiert sich auf Prozesse einzulassen, bei denen
sie eventuell den Kürzeren ziehen. Schon gar nicht wegen 30 ?.
Es gibt genug die dies zahlen, wenn man sie mahnt.

Gruss
 
Also ich werde 95 Jahre alt :D

@redips, Du hast doch nicht etwa Deinen richtigen Namen & Adresse bei der Anmeldung angegeben, oder?
 
jaja Lebenserwartung.de --> AGBS sind im Endeffekt fürn Po, hab die mir mal reingezogen du gehst per abschicken einen Vertrag ein, darfst ihn innerhalb eines Monats wieder widerrufen "musst" für gebrachte Leistungen bezahlen oder sollst je nachdem wie mann es nimmt. Gütigerweise schicken Sie die Zahlungsaufforderung schon innerhalb des Testmonats zu, schreibt man allerdings ne eMail mit Kündigungsbetreff oder überhaupt wo Kündigung drin steht schicken Sie jedesmal einen Standardtext raus der ungefähr so aussieht wie die Rechnung selber....

Mein Chef hatte auch Probleme, ick wart nur drauf das der Verbraucherschutz mal wieder was sagt. Aber VitaActive LTD ist sowieso ein ding für sich die bieten auch noch einen iqtest an selbe Masche...

greetz
hCk
 
@DolphVS:

Original von DolphVS
Oder das einfachste:
33? zahlen und daraus lernen ;)
Wenn es nur so ein "kleiner" Betrag ist gehts ja noch (meiner wa damals 90 ? in einem Jahr, bei einem 2-Jahress-Vertrag).
Grüße und viel Glück ;)


Ist zwar im Grunde richtig, aber genau das würd ich nicht machen, weil "die" davon leben, dass viele Leute genau das sagen, für 30? mach ich doch kein Ärger... Ich würd selbst für 5? klären, ob ich zahlen muss, um solchen Betrügern möglichst die Grundlage zu nehmen.
 
@end4win
Tja, die ganze Rechtsangelegenheit im Bezug auf Geschäfte und Unternehmen standen bei mir auf den Lehrplan.
Wenn du mir nicht glaubst, dann schlag doch mal in den Gesetzesbüchern nach und frage andere richtige Fachleute. Aber ich werde dir sicher nicht den Gefallen tun und all die Gesetzesabschnitte heraussuchen, das machst du schöhn selber.
 
Original von heckticker
Aber VitaActive LTD ist sowieso ein ding für sich die bieten auch noch einen iqtest an selbe Masche...
Eine Ltd. - Interessant! Das ist das englische Pendent zur GmbH, glecihe Rechtesform aber kostet auf der Insel soweit ich weiß lediglich 20? Gründungsgebühr. In Deutschland gibt diverse Anbieter, über die man sowas gründen kann, gleich mit Adresse und so. Rein informativ sei mal hierauf verwiesen...
Das Schöne dabei ist, dass bei irgendwelchen Unannehmlichkeiten nur die Ltd selbst haftet, nicht aber die Gesellschafter, eben ganz wie bei der GmbH.
 
Original von Prometheus
@end4win
Tja, die ganze Rechtsangelegenheit im Bezug auf Geschäfte und Unternehmen standen bei mir auf den Lehrplan.
Wenn du mir nicht glaubst, dann schlag doch mal in den Gesetzesbüchern nach und frage andere richtige Fachleute. Aber ich werde dir sicher nicht den Gefallen tun und all die Gesetzesabschnitte heraussuchen, das machst du schöhn selber.
So kann man sich auch um die unangenehme Aufgabe drücken, unhaltbare Aussagen belegen zu müssen
rolleyes.gif


clicky

AGB sind bindend, wenn sie zur Kenntnis genommen und bestätigt wurden. Einzelne Regelungen daraus können natürlich durch Gesetze außer Kraft gesetzt werden, das macht aber noch lange nicht die übrigen Punkte der AGB nichtig (wie erwähnt Stichwort salvatorische Klausel). Welchen Beruf die Vertragspartner haben (ob Kaufleute oder nicht) ist für die Gültigkeit aber ungefähr so bedeutend wie die Blutgruppe.
 
Original von tlbuk
@DolphVS:

Original von DolphVS
Oder das einfachste:
33? zahlen und daraus lernen ;)
Wenn es nur so ein "kleiner" Betrag ist gehts ja noch (meiner wa damals 90 ? in einem Jahr, bei einem 2-Jahress-Vertrag).
Grüße und viel Glück ;)


Ist zwar im Grunde richtig, aber genau das würd ich nicht machen, weil "die" davon leben, dass viele Leute genau das sagen, für 30? mach ich doch kein Ärger... Ich würd selbst für 5? klären, ob ich zahlen muss, um solchen Betrügern möglichst die Grundlage zu nehmen.

@tlbuk:
Sehe das genauso, hab das bei mir ja auch nicht gemacht, sondern sie darauf hingewiesen und rausgekommen.
Könnte ja aber sein redips hat gar keine lust was groß dagegen zu machen oder keine Zeit, dann wär das dass einfachste ;)
 
Original von Prometheus
@end4win
Tja, die ganze Rechtsangelegenheit im Bezug auf Geschäfte und Unternehmen standen bei mir auf den Lehrplan.
Wenn du mir nicht glaubst, dann schlag doch mal in den Gesetzesbüchern nach und frage andere richtige Fachleute. Aber ich werde dir sicher nicht den Gefallen tun und all die Gesetzesabschnitte heraussuchen, das machst du schöhn selber.

Brauch ich nicht nachschlagen kenn ich ;)
Zu behaupten du brauchst die AGB nicht berücksichtigen, die gelten für den
Endverbraucher nicht ist ......
Auch wenn diese für Händler ganz anders aussehen dürfen, wie für einen Verbraucher.
In diesem Fall kannst du davon ausgehen, dass sie für den Endverbraucher geschrieben sind. Ich hab sie fast ganz gelesen.

Es stimmt man darf für die erste Mahnung keine Mahngebühren erheben,
da nennt man es Ersatz von Mehraufwendungen.
Allerdings nur bei der Ersten.

Schön mal wieder voneinander gehört zu haben, bis die Tage.
 
ihr wisst schon , dass AGB´s die nur mit einer Checkbox akzeptiert werden nicht rechtlich sind oder?
- von daher reagiere garnicht auf irgendwelche schreiben oder mahnungen.
was du allerdings mal machen könntest, ist zum verbraucherschutz gehen damit so eine homepage mal aus dem verkehr gezogen wird.
 
ihr wisst schon , dass AGB´s die nur mit einer Checkbox akzeptiert werden nicht rechtlich sind oder?

Zutreffend hat das Berufungsgericht darauf abgestellt, dass die Verwendung von Links und deren Darstellung durch Unterstreichen zu den in dem Medium Internet üblichen Gepflogenheiten gehören und Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher davon ausgehen können, dass Verbraucher, die sich für ihre Bestellung des Internets bedienen, mit solchen Links ohne weiteres umgehen können. Für die Möglichkeit der Kenntnisverschaffung i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGBG (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB) genügt es daher, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie im vorliegenden Fall über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link aufgerufen und ausgedruckt werden können (vgl. OLG Hamburg WM 2003, 581, 583; OLG Hamm ZIP 2001, 291, 292; MünchKomm.BGB/Basedow, 4. Aufl., § 305 Rdn. 65; jurisPK-BGB/Lapp, 2. Aufl., § 305 Rdn. 44; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 305 Rdn. 38; Ernst VuR 1997, 259, 261; Waldenberger BB 1996, 2365, 2368 f.).

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060902112753.html

Du brauchst nicht mal mehr eine Checkbox.
 
Hier noch was von der Verbraucherzentrale Berlin:



Lebenserwartung.de ? Die Rechnung haben Sie im Leben nicht erwartet



In den letzten Wochen erreichten die Verbraucherzentrale Berlin dutzende Anfragen von Betroffenen, die auf Internetseiten wie www. lebensprognose.com oder www. lebenserwartung.de hereingefallen sind. Auf diesen Seiten werden Tests angeboten, mit denen man angeblich die eigene Lebenserwartung berechnen lassen kann.



Dieses Angebot ist aber nicht kostenlos. Laut Teilnahmebedingungen soll der ?Service? 30 ? bzw. 59 ? kosten. Hierauf wird versteckt im Kleingedruckten hingewiesen. Viele Teilnehmer haben dies übersehen.



Aufgrund dieser unzureichenden Preisinformation können sich die Verbraucher jedoch in der Regel ohne weiteres gegen die geltend gemachte Forderung wehren und die Zahlung verweigern.



Auch die Betreiber der entsprechenden Seiten wissen sehr genau, dass sie vor Gericht keinerlei Chance hätten. Daher versuchen sie die Betroffenen durch Einschüchterungen zur ?freiwilligen? Zahlung zu bewegen. Dabei schreckt man auch nicht davor zurück, Kindern und Jugendlichen mit einer Strafanzeige wegen Betruges zu drohen.



?Von diesen haltlosen Drohungen sollte man sich jedoch nicht einschüchtern lassen?, rät Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. ?Wenn man der Forderung widersprochen hat, kann man die weiteren Schreiben von Inkassounternehmen und Anwaltskanzlei getrost ignorieren?. Erst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass Post vom Gericht kommt, besteht wieder Handlungsbedarf.



Weitere Fragen beantwortet die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale telefonisch montags, dienstags, freitags von 10 - 13 Uhr und mittwochs von 10 - 20 Uhr unter der Ruf-Nr. 0900-1-88 77 100 (1,86 ?/Min.) oder persönlich dienstags von 10 - 16 Uhr, donnerstags von 10 - 19 Uhr und freitags von 10 - 14 Uhr ohne Voranmeldung.



Betroffene können in der Verbraucherzentrale einen Musterbrief erhalten, der auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-berlin.de abrufbar ist.


ich denke, ich werde jetzt diese e-mails ignorieren, denn da sind noch viele andere darauf reingefallen. So viele verfahren sind glaube ich nicht wirklich sinnvoll, denn selbst beim aldi an der kasse verdient man bei diesem zeitaufwand mehr. Denn selbst wenn sie gewinnen (das tun die eh net) bekommen sie ja nur 30 bzw 33 ? richtig?

ich war 16 und bin jetzt 17, da kann mir doch eh nix passieren oder?



redips
 
Hallo,
ein weiteres Problem wird oft sein:
Ich persönlich gebe sehr ungern meine persönlichen Daten raus, nicht einmal meine Email Addy. Wenn eine Seite von mir also eine Registierung verlangt, versuche ich es zuerst per Fantasie-Email Addys (wie z.B. hfgzr@acsdf.com), was oft klappt, oder bei einer Aktivierungs-Mail dann irgendwelche Wegwerf-Adressen.

Soetwas wie Name, Adresse etc. würde ich eh nie im Web angeben (außer bei Ebay etc.), und Anmeldungen die soetwas verlangen, bekommen wieder zufällige Buchstabenreihen als Name.


Soetwas werden solche Seiten auch oft erleben, dass sich dort jmd. unter falschem Namen/Email Addy registiert, und deren Warn-Mails dann im Nirvana landen. Des wegen sollte man auf solche Mails auf keinen Fall reagieren, so könnte man schon in deren Visir kommen.
Und wenn man einen falschen Namen angegeben hat, und evt. eine gültige Wegwerf-Adresse, wird sich keine Firma die Mühe machen, über die IP an die Telefonnummer/Adresse der Person zu gelangen, um dann eine Mahnung für 30? zu senden. Ich glaube auch kaum, dass ein Staatsanwalt deswegen den Telefonschluss für eine IP herrausfinden lässt.



Und, falls wirklich was vom Gericht kommt, was ich aber für unglaubwürdig halte, kann man immer noch behaupten, dass man dachte, dass diese Mails Spam sind, was sie ja auch sind, und deswegen nicht darauf reagiert hat.
 
du hast natürlich auch noch die möglichkeit denen zuschreiben und zu sagen , deine emails adresse ist öffentlich und wird von vielen benutzt. dann sollten die auch ruhig sein^^
 
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