Reperatur dauert zu lange

Hi leutz, folgendes Problem.
Hab mir vor ca. 3 Monaten den Gmax mp? Stick mit 1GB beim PC-Specialisten gekauft.
nu was das Ding nach 'ner Zeit aber Schrott und ich habs in reperatrur gegeben.
Das is nun fast 'nen Monat her! und das ding is immernoch nich heile (frage fast jeden Tag nach). Mein Kumpel meinte, nach 'ner gewissen Zeit hätt ich laut des Verbraucherschutzgesetzes ein recht auf Austausch der Ware bzw. auszahlung des bezahlten Betrags.
Weiß der wer von euch klugen köpfen was drüber?
Achja, das Ding is mir atm so wichtig, weil ich nächste Woche 3 Wochen in Urlaub fahre und das Ding schon gern mithätte, wurd ja deswegen eigentlich gekauft :(
thx im Vorraus.
 
Achja, das Ding is mir atm so wichtig, weil ich nächste Woche 3 Wochen in Urlaub fahre und das Ding schon gern mithätte, wurd ja deswegen eigentlich gekauft :(

mh...was heisst atm?
ich würd einfach freundlich und energisch weiter fragen.

Mein Kumpel meinte, nach 'ner gewissen Zeit hätt ich laut des Verbraucherschutzgesetzes ein recht auf Austausch der Ware bzw. auszahlung des bezahlten Betrags.

mh...ich glaub nicht, dass das von der zeit des wartens abhängig ist. eher is es davon abhängig, wie lange du es schon benutzt hast. naja egal, ich würde sowie so auf ein umtausch bestehen, weil es ja erst 3 monate alt und damit neuwertig ist. eine reparatur mindert immer den wert etweiger verkäufe.....bla bla
 
hi,

Die Rechtslage in der Theorie (gilt für bundesdeutsches Kaufrecht):
Nach dem Kauf (Ware erhalten und bezahlt) beginnt die Gewährleistungfrist die derzeit bei 24 Monaten ab dem Kaufdatum liegt (früher waren das mal 6 Monate). Innerhalb dieser Frist kann der Käufer einen Mangel (sofern vorhanden) beim Verkäufer anzeigen (nicht beim Hersteller). Der Verkäufer ist solchen Fällen dann dazu verpflichtet, innerhalb handelsüblicher Fristen, auf die Mangelanzeige zu reagieren. Der Verkäufer hat dann das Recht, die Ware zurückzunehmen und das Geld zu erstatten (Wandlung) oder die Ware zu reparieren (Nachbesserung) oder einen Teil des Geldes zurückzuerstatten, aber die Ware dem Kunden zu überlassen (Minderung). Ist der Mangel nach der dritten Nachbesserung nicht behoben, kann der Kunde auf Wandlung zum Verkehrswert der Ware zum Zeitpunkt der Mangelanzeige bestehen.

Mit Fotos oder dergleichen den Mangel dokumentieren. Schriftlich darlegen, warum das echt doof ist. Wandlung oder Nachbesserung verlangen (schriftlich). Minderung ausschließen (schriftlich). Und vor allem: Höflich aber bestimmt Fristen setzen (zum Beispiel 10 Werktage)

Deine Rechte bei mangelhafter Ware siehe §437 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__437.html). Paragraph 440 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__440.html) sagt auch, dass Du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst, wenn Der Verkäufer sich weigert, den Mangel zu beheben.

war mir zuviel zum selber tipseln :D ...Quelle

gruss...ich
 
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