In einem Interview äusserte sich jetzt Gerald Spindler zu den Gefahren bei Onlineauktionen. Der Professor für Internet-Recht klärt zunächst auf, dass Auktionsplattformen im Internet rechtlich nicht als Auktionshäuser gewertet werden.
Dadurch ergibt sich eine Reihe juristischer Konsequenzen, da die Auktionen nach Zivilrecht beurteilt werden. So entfällt die Prüftpflicht der zu versteigernden Ware durch den Betreiber. Mangelhafte Ware kann nur beim Verkäufer geltend gemacht werden.
Ein Hauptproblem bei ebay sind Hackerangriffe, über die Scheingeschäfte mit gehackten Benutzerkonten getätigt wurden.
Die einzige Lösung, die Spindler sieht, ist die Verwendung der angebotenen Treuhandkonten.
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Dadurch ergibt sich eine Reihe juristischer Konsequenzen, da die Auktionen nach Zivilrecht beurteilt werden. So entfällt die Prüftpflicht der zu versteigernden Ware durch den Betreiber. Mangelhafte Ware kann nur beim Verkäufer geltend gemacht werden.
Ein Hauptproblem bei ebay sind Hackerangriffe, über die Scheingeschäfte mit gehackten Benutzerkonten getätigt wurden.
Die einzige Lösung, die Spindler sieht, ist die Verwendung der angebotenen Treuhandkonten.
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